Ein bizarres Problem

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Die Bestellung des ORF-Stiftungsrates ist verfassungswidrig. Aber es gibt keinen Richter dafür.

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Die Bestellung des ORF-Stiftungsrates ist verfassungswidrig. Aber es gibt keinen Richter dafür.

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Armin Wolf ist als ZIB 2-Moderator und unbestechlich nachfragender Interviewer notorisch. Auch als Tweeter hat er eine Follower-Gemeinde wie kaum sonst ein Journalist im Lande. Aber dass er sich auch als Experte für Rundfunkrecht betätigt, war uns bislang noch nicht bekannt.

Experte ist ja eher übertrieben, aber Armin Wolf hat in seinem Blog www.
arminwolf.at
einen Aufsatz des Rundfunkrechtlers Franz Grabenwarter bekanntgemacht, aus dem Wolf schließt, dass die Bestellung des ORF-Stiftungsrates, also des Aufsichtsgremiums der größten heimischen Medienanstalt, verfassungswidrig ist –
und zwar, weil nach der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) „eine gewichtige ökonomische oder politische Gruppe oder der Staat eine dominante Position über eine Rundfunkanstalt“ nicht einnehmen dürfe. Die EMRK steht in Österreich im Verfassungsrang, und die Bestellung des Stiftungsrates wird von der Politik dominiert. Man konnte ja zuletzt bei der ORF-Direktorenwahl sehen, dass ÖVP-nahe Stiftungsräte jedenfalls die absolute Mehrheit im Gremium stellen.

Also verfassungswidrig? In der Theorie ja, aber nach Wolfs Recherchen kann in der Praxis niemand dieses Recht einklagen. Am 17. März tritt der bisherige Stiftungsrat zum letzten Mal zusammen, dann wird er – politisch! – neu bestellt. Aufmerksamen Leser(inne)n ist sicher nicht entgangen, dass Medienrechtsexperte Grabenwarter, dessen Erkenntnisse Armin Wolf weiterverbreitet hat, heute der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs ist.

Dass der ORF also ein verfassungswidrig bestelltes Aufsichtsorgan hat, was aber niemand einklagen kann, bezeichnet Armin Wolf als „bizarres Problem“. Wir sind aber in Österreich. Und da ist das Bizarre ja immer schon normal.

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