Wir Zeitungen und der ORF
Was das neue ORF-Gesetz mit den Printmedien zu tun hat.
Was das neue ORF-Gesetz mit den Printmedien zu tun hat.
Die Zeiten, in denen es die Zeitungen waren, die sich für den ORF stark gemacht haben, sind endgültig vorbei. Es ist längst eine historische Reminiszenz, dass anno 1964 das Rundfunkvolksbegehren vom Kurier initiiert und anderen Medien wie Kleine Zeitung, Wochenpresse, Salzburger Nachrichten oder der Presse unterstützt wurde. Es war das erste Volksbegehren im Land überhaupt – und blieb das einzige, das bis dato tatsächlich zu einem Gesetz führte: Am 1. Jänner 1967 trat das ORF-Gesetz in Kraft.
55 Jahre später sieht der „Verein der Chefredakteur:innen“ Österreichs Medienvielfalt durch den Entwurf eines neuen ORF-Gesetzes in Gefahr. Konkret geht es bei diesem Gesetz u. a. um die Schließung der so genannten „Streaminglücke“, dass also dem ORF auch der Zugang zu Streaming ermöglicht werden soll – bislang müssen etwa ORF-Sendungen im Netz nach sieben Tagen wieder offline gestellt werden. Die Chefredakteure sehen aber diese Erleichterungen für den ORF im Online-Bereich als „für den digitalen Printjournalismus existenzbedrohend“ an.
Tatsächlich ist die Medienlage heute nicht mehr mit den 1960-ern zu vergleichen Der ORF betreibt etwa mit orf.at das größte Nachrichtenportal des Landes und tritt in direkte Konkurrenz zu den Online-Angeboten der Zeitungen. Und da der ORF durch Gebühren finanziert wird, muss es auch einen Ausgleich unter den Marktteilnehmern geben.
In Deutschland etwa dürfen die Öffentlich-Rechtlichen keine Nachrichten-Plattformen betreiben – da ist dieser Interessenausgleich gelungen. In Österreich steht das weiter an. Dazu kommt, dass es für Print- und Digitalmedien nach wie vor keine vernünftigen öffentlichen Förderungen gibt: Es muss im Interesse der Gesellschaft liegen, unabhängige Medien zu erhalten und sie nicht ausschließlich von Marktmechanismen abhängig zu halten.
Daher hat eine Förderung von Qualitätsmedien, die diesen Namen verdient, auch mit der Gestaltung eines ORF-Gesetzes zu tun: Eines ohne das andere wird nicht gehen.
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