6938409-1983_17_14.jpg
Digital In Arbeit

Neues Tabu Straffreiheit

19451960198020002020

Eine „Empirische Untersuchung der Motive zum Schwangerschaftsabbruch“ gibt Anhaltspunkte darüber, was Frauen zur Abtreibung bewegt. Kaum berücksichtigt wird das tragische Kinderschicksal.

19451960198020002020

Eine „Empirische Untersuchung der Motive zum Schwangerschaftsabbruch“ gibt Anhaltspunkte darüber, was Frauen zur Abtreibung bewegt. Kaum berücksichtigt wird das tragische Kinderschicksal.

Werbung
Werbung
Werbung

Wodurch unterscheiden sich Frauen, die ihr erstes Kind zur Welt bringen wollen, von solchen, die die Absicht haben, es abzutreiben? Beim Vergleich dieser beiden Gruppen fällt zunächst der Unterschied in der Partnerbeziehung auf: Nur sechs Prozent der abtreibungswilligen Frauen sind verheiratet (gegenüber 69 Prozent in der Vergleichsgruppe). Weiters wird deutlich, daß, wer sich für sein Kind entscheidet, auch viel eher mit seinem Partner sehr glücklich ist und seltener mit ihm streitet.

Frauen, die abtreiben wollen, kennen ihren Partner im Durchschnitt weniger lang und sind bezüglich des Fortbestandes ihrer Beziehung häufiger skeptisch. Dies fassen die Autoren (sie nehmen eine positive Haltung zur Fristenregelung ein) folgendermaßen zusammen: „Der Aspekt der Sicherheit und Geborgenheit in der bestehenden Beziehung, das Gefühl, mit dem Partner eine gemeinsame Basis zu haben, sowie die sexuelle Zufriedenheit … wurde in der Gruppe der Frauen mit voraussichtlicher Interruption geringer eingestuft.“

Unterschiedlich ist auch die materielle Versorgung: Ungünstige Wohnverhältnisse, das Angewiesensein auf eigenes Einkommen oder auf elterliche Unterstützung kennzeichnen eher die Lage der zum Abbruch entschlossenen Frauen. Markant ist weiters die eher positive Einstellung dieser Gruppe zum Berufsleben: Man rechnet eher mit Karriere, identifiziert sich mehr mit dem Beruf und erlebt ihn stärker als Herausforderung. In den Antworten kommt ein unterschiedliches Rollenverständnis zum Ausdruck: „Frauen, die sich zum Austragen der Schwangerschaft entschlossen haben, stellen sich stärker dem traditionellen Verständnis der Rolle der Frau dar.“

Die Entscheidung der Frau für oder gegen das Leben ihres Kindes wird auch stark beeinflußt vom Maß an Liebe, das sie von ihren Eltern, interessanterweise besonders von ihrem Vater, erfahren hat. Wer Zuwendung erlebt hat, entscheidet sich eher für das Austragen des Kindes.

Und wie steht es mit der Empfängnisverhütung? Überraschenderweise wird das oft verwendete Argument von der Unkenntnis der abtreibenden Frau nicht be stätigt. Allen Befragten waren relativ viele Verhütungsmittel bekannt (durchschnittlich vier!), wobei PiŲe und Spirale einen Bekanntheitsgrad von 96 bzw. 83 Prozent aufwiesen. Weder was Aufklärung noch was Verhütungsverhalten anbelangt, unterscheiden sich die beiden Gruppen merklich.

Befragt nach ihrer Einstellung zur gesetzlichen Regelung geben 65 Prozent der zur Abtreibung Entschlossenen an, daß sie diesen Schritt auch ohne Fristenregelung tun würden. Die Studie schließt daraus, „daß durch Strafsanktionen, Aufbauen von rechtlichen … und moralischen Barrieren die Frauen dennoch versuchen würden, einen Weg aus der .Ausweglosigkeit’ zu suchen.“

Man mag darüber streiten, ob die Arbeit methodisch richtig liegt, ob man sie verallgemeinern kann, ob sie ein Ersatz für die geforderte Abtreibungsstatistik ist. Ich habe den Eindruck, daß die vorliegenden Ergebnisse ausreichen, um sich ein Bild zu machen, das der Interpretation der Autoren widerspricht.

Wirklich betroffen macht mich die Vorstellung, wie sich die Untersuchung konkret abgespielt hat: Da wurde nüchtern und unter ausdrücklichem Hinweis, keinerlei Einfluß auf die Entscheidung nehmen zu wollen, mit Frauen gesprochen, die sich immerhin entschlossen hatten, ein paar Tage später ihr Kind töten zu lassen. Da ging es in jedem einzelnen Fall um Leben und Tod und nicht nur um Statistik und Wissenschaft!

An meinem eigenen — zunächst rein akademischen — Interesse an den Ergebnissen wurde mir erst so recht bewußt, wie sehr wir uns in diesen zehn Jahren seit Einführung der Fristenregelung an das Undenkbare gewöhnt haben. Man betrachtet Abtreibung nur mehr von der Warte der Frau — auch in dieser Studie, auch in politischen (siehe FURCHE 11/83) und kirchlichen Äußerungen.

Schon die Terminologie verschleiert, daß es um das Leben eines Kindes geht. Die Studie spricht von „erstschwangeren Frauen“, die ihre „Schwangerschaft“ abbrechen. Da wird das lateinische Wort interruptio (Unterbrechung, als könnte danach etwas fortgesetzt werden!) bemüht. Man spricht von einem Eingriff, als würde ein Organ behandelt.

Nur weil man verdrängt, daß Abtreibung mit dem Tod eines Menschen verbunden ist, kann vom ernsthaften Abwägen bei der Entscheidung gesprochen werden. So schwerwiegend finanzielle Sorgen, Wohnungsprobleme, Sorgen um Beruf und Ausbildung auch sind, so wenig lassen sie sich generell gegen ein menschliches Leben ins Treffen führen.

Diese einseitige Sicht hat uns auch ein neues Tabu beschert: Abtreibung dürfe nicht bestraft werden. Jedermann beteuert zwar, gegen die Abtreibung zu sein, aber zur Bestrafung wolle man nicht zurückkehren. Da darf doch wohl die Frage gestellt werden: Warum eigentlich? Wenn ich den Ergebnissen der Studie Glauben schenke, würden zwar 65 Prozent auch im Falle eines Verbotes bei ihrem Entschluß abzutreiben bleiben. Aber sind die restlichen 35 Prozent nicht der Rede wert?

Geht man davon aus, daß in

Österreich wirklich 100.000 Kinder jährlich im Mutterleib getötet werden, so würden immerhin die Mütter von 35.000 sich diesen Schritt überlegen!

Wird eine Handlung unter Strafsanktion gestellt, so ist das für viele Menschen das entscheidende Signal dafür, daß man etwas nicht tun darf. Seitdem die Abtreibung in den ersten drei Monaten straffrei ist, ist auch das Unrechtsbewußtsein geschwunden. Wie oft habe ich in Eheseminaren von jungen Leuten gehört: „Wenn es nicht bestraft wird, kann es auch nicht so schlimm sein.“

Wie wäre sonst auch der folgende Fall aus meinem Bekanntenkreis zu erklären: Ein finanziell gut situiertes Ehepaar erfährt die unerwartete Neuigkeit, ein weiteres Kind sei Unterwegs. Man entscheidet sich zur Abtreibung. Ein paar Monate später wird die Schwägerin der Frau schwanger. Daraufhin entscheidet sich das Paar, das gerade abgetrieben hatte, aus einem seit Jahren bestehenden Konkurrenzdenken heraus, doch noch ein weiteres Kind zu bekommen. Es ist mittlerweile vier Jahre alt.

Es stimmt schon, daß man mit Bestrafung das Problem der Abtreibung nicht löst. Aber für viele wäre klargestellt, was Recht und Unrecht ist. Müßte man nicht wenigstens die Ärzte, die sich in keinerlei Notlage befinden, bestrafen?

Und weiters ist zu sagen, daß das Strafrecht ja auch gar nicht dazu da ist, Probleme zu lösen. Es kommt ja auch nicht zu Rande mit dem Problem des Mordens, der Gewaltanwendung, des Einbruchs, des Betrugs. Und dennoch trennen wir uns nicht von den Sanktionen trotz steigender Kriminalität.

Dabei darf man nicht vergessen, daß es auch bei diesen Delikten zu Härten kommt. Ich habe einen Freund, der vor zehn Jahren als Zwanzigjähriger wegen versuchten Einbruchs in ein Auto (es entstand kein Schaden) zu einem Jahr Kerker (wegen einschlägiger Vorstrafen) verurteilt worden ist. Er hätte eine Reihe von Entschuldigungen anzuführen gehabt: Der Vater, ein Trinker, hatte jahrelang die Familie terrorisiert, als Lehrling, der nach Wien pendeln mußte, war er in schlechte Gesellschaft gekommen …

Die Wiedereinführung der Strafe bei einem Tötungsdelikt ist kein Aufruf zu einem Rachefeldzug gegen verzweifelte Menschen, sondern eine der notwendigen Maßnahmen zu einer Bewußtseinsänderung. Ist die Zeit dazu nicht überreif? Würden wir nämlich die Abtreibung ordnungsgemäß in der Sterbestatistik verbuchen, so wäre Tötung die häufigste Todesursache — nicht nur in Österreich.

EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG DER MOTIVE ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH. BM f. Wiss. u. Forsch., BM f. Fin. (Hrsg.), Wien 1983.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung