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Digital In Arbeit

Nicht jeder Arbeitserfolg wird sofort bare Münze

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Gedanken über Vermögensbildung bei Arbeitnehmern durch Unternehmensbeteiligung wurden bisher unter dem Schlagwort „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ behandelt. Dieses Schlagwort wird häufig gebraucht und versucht, nur das zu betonen, was jeweils genehm ist. Wenn das Problem Vermögensbildung wirklich so einfach darzustellen wäre, hätten derartige Interpretationsversuche sicherlich schon früher eingesetzt. Einige Modelle wurden bereits probiert, einige sind in Vorbereitung oder warten auf Durchführung. Bis tatsächlich ein generell anwendungsfähiges Modell für die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zur Verfügung steht, werden noch viele Probleme auftauchen, diese könnten jedoch gelöst werden, wenn von allen Beteiligten der Wille dazu besteht. Es wird unbedingt notwendig sein, die Zielsetzung aller Beteiligten, selbst wenn sie bisher als „Gegner“ angesehen wurden, in Betracht zu ziehen.

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Gedanken über Vermögensbildung bei Arbeitnehmern durch Unternehmensbeteiligung wurden bisher unter dem Schlagwort „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ behandelt. Dieses Schlagwort wird häufig gebraucht und versucht, nur das zu betonen, was jeweils genehm ist. Wenn das Problem Vermögensbildung wirklich so einfach darzustellen wäre, hätten derartige Interpretationsversuche sicherlich schon früher eingesetzt. Einige Modelle wurden bereits probiert, einige sind in Vorbereitung oder warten auf Durchführung. Bis tatsächlich ein generell anwendungsfähiges Modell für die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zur Verfügung steht, werden noch viele Probleme auftauchen, diese könnten jedoch gelöst werden, wenn von allen Beteiligten der Wille dazu besteht. Es wird unbedingt notwendig sein, die Zielsetzung aller Beteiligten, selbst wenn sie bisher als „Gegner“ angesehen wurden, in Betracht zu ziehen.

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Geht man von den Zielsetzungen aus, sind für die Vermögensbildung bei Arbeitnehmern zwei Gruppen zu berücksichtigen: Auf der Unternehmerseite wird das Hauptinteresse darin liegen, Substanz anzusammeln und zu vermehren. Auf Arbeitnehmerseite steht dieser Gedanke eher im Hintergrund. Hier wird davon ausgegftngen, daß neben dem Ansammeln von Vermögen möglichst viel aus der angesammelten Substanz abgezogen werden kann und zum Verbrauch zur Verfügung steht.

Es mag durch diese grobe Zusammenfassung der beiden Schwerpunkte der Eindruck entstehen, diese

Gedanken kommen aus der Theorie. Es ist zu betonen, daß diese Feststellungen nicht auf Theorie beruhen, sondern daß sich diese Zielrichtungen in der Praxis ständig zeigen. Es wäre daher außerordentlich wichtig, neben den aufgestellten Forderungskatalogen, immer auch darauf hinzuweisen, daß Modelle in der Praxis nur dann funktionsfähig sind, wenn alle Beteiligten bereit sind, die gegenseitigen Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der damit verbundene Lernprozeß mag nicht leicht sein, weil sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer glauben, daß ein Kompromißkurs sowohl in den eigenen Reihen als auch vom anderen als Schwächung der Position ausgelegt wird.

Eine Übereinstimmung und Abklärung der gegenseitigen Ziele bedeutet jedoch keinesfalls Schwäche. Die Zusammenarbeit Unternehmer - Arbeitnehmer hat sich im Laufe der Zeit gewandelt, wird aber in den GrUndzügen immer erhalten bleiben. Selbst wenn der Arbeitnehmer Anteile an einem Unternehmen hat, wird es in den seltensten Fällen dazu kommen, daß er deswegen unternehmerische Schritte setzt. Umgekehrt wird der Unternehmer immer bemüht sein, sein Unternehmen als Existenzgrundlage zu erhalten, auch dann, wenn andere am Unternehmen teilhaben.

Eine Gleichstellung wird und soll gar nicht erreicht werden. Trotzdem könnte es gelingen, die Denkweise sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmern vor allem im Hinblick auf das gemeinsame Unternehmen anzugleichen. Der Erfolg wird allerdings erst in der Zukunft gemessen werden können.

Klar scheint, daß der Unternehmer grundsätzlich vor Durchführung eines Beteiligungsmodells bereit sein muß, einen Teil seines Erfolges an seine Mitarbeiter weiterzuleiten.

Der Arbeitnehmer anderseits- wird einsehen müssen, daß nicht jeder Erfolg seiner Arbeit sofort bare Münze wird, daß er öfters auch Einschränkungen auf sich nehmen wird müssen, die angesammelte Substanz also wieder in Frage gestellt sein kann. Er muß in vollem Umfang Risiko mittragen. So gesehen wäre es falsch, den Risikofaktor herunterzuspielen. Beide Seiten könnten das Recht in Anspruch nehmen, bei Risikofällen auch entscheiden zu dürfen. Es soll aber nicht vergessen werden, daß das Risiko zum größten Teil noch immer beim Unternehmer liegt und seine Tätigkeit als Unternehmer eben spezielle Eigenschaften erfordert, die nicht so einfach ersetzt werden können.

Die Lösung der Probleme wird nur durch Zusammenarbeit im Unternehmen möglich sein. Die Problemlösung über eine Zentralstelle, die Vermögen für Arbeitnehmer ansammelt, das Risiko ausgleicht, vielleicht sogar Einfluß auf die Unternehmerentscheidungen zu nehmen versucht, wird wahrscheinlich nur zu weiteren Schwierigkeiten führen. Genau genommen bestehen derartige Instrumente in Form von Wertpapierfonds ja bereits. Hier wird der Risikoausgleich weitgehend durchgeführt und versucht, den Wert der einzelnen Anteile möglichst hoch zu halten. Dieses Instrument stünde den Arbeitnehmern also schon zur Verfügung. Allerdings geht durch die Einschaltung der Fondsgesellschaft, ebenso wie bei einer Zentralstelle, die direkte Verbindung zwischen Arbeit und Erfolg, die bei einer Mitarbeiterbeteiligung wichtig scheint, verloren.

Auch für den Unternehmer müßte ein zusätzlicher Ansporn für ein Ar beitnehmerbeteiligungsmodell bestehen. Dies etwa in der Form, daß Arbeitnehmer bereits bei Beginn der Zusammenarbeit ihr Kapital einsetzen und bereit sind, es auf längere Zeit zur Verfügung zu halten. Damit wäre die Risikobereitschaft dokumentiert. Glauben Unternehmer und Arbeitnehmer die Probleme gemeinsam lösen zu können, besteht bereits die Möglichkeit, eine Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Beteiligung am eigenen Unternehmen durchzuführen, dadurch den Erfolg der intensiveren Zusammenarbeit zu nützen.

Die derzeit günstigste Form einer derartigen Beteiligung dürfte darin liegen, den Mitarbeitern rechtlich die Stellung von Mitunternehmern zu verschaffen. Der Weg, derartige Beteiligungen über Kapitalgesellschaften zu erreichen, in denen die Mitarbeiter zusammengefaßt werden, kann auch begangen werden. Doch wird der Erfolg eines solchen Modells meist davon abhängen, daß das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, tatsächlich in der Lage ist, aus handelsrechtlichen Vorschriften Ausschüttungen vorzunehmen.

Derartige Probleme können jedenfalls bei der Personengesellschaft durch die Vertragsgestaltung gemindert, ja sogar beseitigt werden. Neben der Bindung des für die einzelnen Gesellschafter - die Mitarbeiter - angesammelten Vermögens auf längere Zeit und in der Form, daß die Substanz dem Unternehmen für weitere Investitionen zur Verfügung steht, kann die Vereinbarung jeweils so gestaltet werden, daß tatsächlich die Mitunternehmereigenschaft sowohl zivil-, als auch steuerrechtlich besteht.

Daher können grundsätzlich alle Vorteile eines Mitunternehmers auch den Mitarbeitern zugute kommen. Dies erstreckt sich sogar so weit, daß in gewisser Weise Verluste im Unter nehmen den Mitarbeitern zwar keine Vorteile bringen, infolge der Möglichkeiten, diese steuerausgleichend geltend zu machen, aber nicht hart treffen. Der Unternehmer selbst wieder kann durch entsprechende Vertragsgestaltung davon ausgehen, daß seine unternehmerischen Entscheidungen nicht durch Einsprüche behindert werden.

Es wird bei entsprechender Vertragsgestaltung auch wichtig sein, die Grundsätze der Zusammenarbeit konsequent zu beachten. Der Unternehmer wird alles daransetzen müssen, die Substanz zu verbessern, gegebenenfalls den Mitarbeitern den entsprechenden Ertrag zukommen zu lassen. Die Arbeitnehmer werden auf die Tätigkeit des Unternehmers vertrauen müssen, wenn auch sie hin und wieder das Risiko, das nur durch gemeinsame, wenn auch manchmal langwierige Arbeit ausgeglichen werden kann, voll zu spüren bekommen.

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