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Noch mehr Zusammenarbeit im Forschungsbereich

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Jede Verbesserung der Zusammenarbeit im Forschüngsbereich, die durch das geplante Forschungsorganisationsgesetz erreicht werden könnte, wäre zu begrüßen, betonte der Präsident der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Univ.-Prof. Dr. Herbert Hunger, in einem Gespräch. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und den außeruniversitären Forschungsinstitutionen und zwischen Bund und Ländern, aber auch die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen, mit privaten Institutionen, mit allen Ressorts. Die Akademie der Wissenschaften ist keine nachgeordnete Dienststelle des Wissenschaftsministeriums, sondern eine selbständige, nur vom Bundespräsidenten zu bestätigende Einrichtung; sie hat diese Zusammenarbeit auch bisher schon sehr intensiv gehandhabt.

Das gilt auch im internationalen Bereich, wo die Akademie dort als Verhandlungspartner auftreten kann, wo auf diplomatischer Ebene noch keine Zusammenarbeit möglich erscheint. Die Akademie hat aber auch die Federführung in sechs internationalen Forschungsprogrammen, an denen Österreich beteüigt ist, darunter das „Man and Biosphere“ - Programm der UNESCO.

Die interdisziplinäre Koordinierung von Forschungsvorhaben geht schon auf eine alte Tradition zurück, berichtet Präsident Hunger weiter. Schon bald nach der Errichtung der Akademie 1847 hatte sie die Aufsicht über die Forschungen, die 1857-1859 auf der Weltreise der Novara durchgeführt wurden. Auch das Institut für Radiumforschung geht bis auf den Beginn dieses Jahrhunderts zurück und bietet das Modell einer engen Zusammenarbeit zwischen Akademie und Universität. Noch älter ist die Zentralanstalt für Meteorologie.

Die österreichische Akademie der Wissenschaften, die in der kommenden Woche ihre jährliche Festsitzung abhält, hat seit 1968 16 neue Institute errichtet, zu denen die vier noch während der Monarchie und der Ersten Republik entstandenen Einrichtungen kommen. Daneben bestehen 59 geistes- und gesellschaftswissenschaftliche sowie 23 naturwissenschaftliche Kommissionen. 234 wissenschaftliche und 189 nichtwissenschaftliche Angestellte sind an den Vorhaben beteiligt.

Die Akademie der Wissenschaften ist keine „Gelehrtenrepublik“, die sich in ihren Turm zurückzöge, betont Prof. Hunger. Die 1921 auf republikanische Gegebenheiten hin reformierte Satzung ist in den Jahren seither immer wieder, zum letzten Mal 1971, angepaßt worden. Die Geschäftsordnung datiert sogar erst vom Vorjahr. Während in früheren Zeiten die Sitzungen ausschließlich den Mitgliedern Vorbehalten waren, können diese nun auch Gäste mitbringen, womit auch jungen Wissenschaftern der Zutritt ermöglicht wird.

Die Einbeziehung des Mittelbaus in die Arbeiten der Akademie ist eines der großen Anliegen des Präsidenten. Damit soll eine noch stärkere Homogenisierung der Akademie, ein noch intensiveres Zusammengehörigkeitsgefühl aller Mitarbeiter, ein stärkeres Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit erreicht werden.

Offene Wünsche der Akademie betreffen vor allem die Raumfrage. Zur Zeit wird gleich neben dem Hauptgebäude, dem einstigen Sitz der Universität in maria-theresianischer Zeit, das „Domus universitatis“ renoviert, um verschiedenen Instituten und Kommissionen Platz zu geben.

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