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Nur 1.545 kamen durch

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Das neue Asylgesetz mit der Neuregelung des Asylverfahrens ist seit einem Jahr in Kraft. Innenminister Franz Löschnak ist damit zufrieden: Die Zahl der Asylweber wurde um zwei Drittel heruntergedrückt, sieht er Bilanz und Erfahrungen positiv.

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Das neue Asylgesetz mit der Neuregelung des Asylverfahrens ist seit einem Jahr in Kraft. Innenminister Franz Löschnak ist damit zufrieden: Die Zahl der Asylweber wurde um zwei Drittel heruntergedrückt, sieht er Bilanz und Erfahrungen positiv.

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Beim Bundesasylamt und seinen sieben Außenstellen in Wien, Traiskirchen, Eisenstadt, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck wurden nach Wirksamkeit des neuen Asylgesetzes vom 1. Juni 1992 bis zum 31. Mai 1993 insgesamt 8.211 Asylanträge gestellt.

Tatsächlich bedeutet das einen dramatischen Rückgang der Neuzugänge bei Asylwerbern. In den zwölf Monaten vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes - also zwischen Juni 1991 und Mai 1992 - wurden nämlich noch 27.563 Asylwerber bei den österreichischen Behörden vorstellig. Das bedeutet, daß im Jahresvergleich die Zahl der Asyl werber um nicht weniger als zwei Drittel heruntergedrückt wurde.

Diese Entwicklung der „positiven” Wirkung des Asylgesetzes zuzuschreiben, verzeichnet die Situation. Tatsächlich dürfte für diesen Rückgang vor allem die behördliche Praxis

- so durch sofortige Zurückweisung an den Grenzen oder durch Schubhaft, in der „Häftlinge” dann kaum die Chance bekommen, auch Asylanträge zu stellen - verantwortlich sein.

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Vollzugspraxis in einem anderen Licht. Von den insgesamt 8.211 Asylanträgen wurden in erster Instanz ganze 1.511 positiv erledigt, was allerdings einer Anerkennungsquote von 18,4 Prozent entspricht, 34 Verfahren wurden in zweiter Instanz noch im Sinne der Antragsteller abgeschlossen, was zusammen eine Anerkennungsquote von 18,81 Prozent ergibt.

Mißhandlungen „bedauerlich”

Kurzum: Tausende haben angeklopft, 1.545 haben es geschafft. Die Bilanz der „Unglücklichen” schaut anders aus. Etwa so, wie sie Caritas-Pressesprecher Wolfgang Bergmann im neuen „Österreichischen Jahrbuch für Politik '92” an Hand konkreter Schicksale nachvollzieht.

Ein Beispiel: „Das Asylansuchen eines aktiven Mitglieds der Partriotischen Union Kurdistan aus dem Irak, der im Gefängnis schwerst mißhandelt worden war, wurde mit der Begründung abgelehnt, daß diese Mißhandlungen zwar bedauerlich wären, es sich dabei jedoch um Übergriffe einzelner Beamten handelte, die nicht als Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention qualifiziert werden könnten. Weiters sei es das Recht jedes Staates, Ermittlungen gegen die innere Sicherheit bedrohende Organisationen vorzunehmen.” Daher: Kein Gastrecht als Asylwerber im Gastgeberland der Menschenrechtskonferenz.

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