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Nur die Staffelung nützt wirklich

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Kaum hatte vor kurzer Zeit Finanzminister Androsch im Fernsehen kundgetan, er wolle um die Jahresmitte die Familienbeihilfen um etwa 50 Schilling anheben lassen, meldeten sich sozialistische Frauenfunktionäre zum Wort, daß ihnen alle Kinder gleich wert seien und dies bei der Bemessung der Familienbeihilfe zum Ausdruck kommen müsse; sie sind gegen höhere Beihilfen für große Kinder, weil die Mehrbelastung des elterlichen Haushaltes größerer Kinder durch die Gratisschulbücher ohnedies abgegolten sei.

Wie wichtig diese Behauptung ist, wurde an dieser Stelle schon einmal nachgewiesen. (FURCHE 50/75 — „Was kostet ein Kind?“); nach einer Berechnung des Bundesministeriums für Justiz, die den Gerichten im Vorjahr als Entscheidungshilfe in Alimentationsfragen zugegangen ist, sind die jährlichen Verbrauchsausgaben für ein dreijähriges Kind nämlich mit 12.000 Schilling anzunehmen, für ein fünfzehnjähriges aber mit 31.000 Schilling. Diesem Ausgabensprung steht eine „Entlastung“ von 750 bzw. 1200 Schilling durch die Schulbuchaktion gegenüber, mit welchen Beträgen das Bundesministerium für Unterricht die Höchstbeträge für die Schulbücher festgesetzt hat, je nachdem, ob es sich um einen Schüler des Polytechnischen Lehrganges oder einer Höheren Lehranstalt handelt.

Die angekündigte Erhöhung der Beihilfen und die laufend guten Eingänge in den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wären hingeigen der Anlaß, endlich wenigstens einen Anfang mit der Staffelung der Beihilfen nach dem Alter der Kinder zu machen und diese wenigstens ab dem 10. und 15. Lebensjahr höher zu bemessen als für das Kleinstkind.

„Wo es Stärkere gibt, immer auf der Seite der Schwächeren“, war ein-

mal die Devise sozialdemokratischer Politiker. Heute lassen sich die Sozialisten in der Familienpolitik vom Gegenteil leiten. In dem oben erwähnten Fernsehinterview leitete die sozialistische Sprecherin aus dem Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Kinder aber auch die auf den ersten Blick durchaus einleuchtende Forderung nach Beihilfen gleicher Höha für jedes Kind ab, gleichgültig, ob die Eltern nur für ein einziges oder für mehrere Kinder zu sorgen haben. Dem wäre durchaus beizupflichten, wenn die Beihilfe die Ausgaben für ein Kind wenigstens in bescheidenstem Maße decken würde. Dies ist bei der gegenwärtigen Höhe der Beihilfe aber nicht im entferntesten der Fall und auch eine Erhöhung um 50 Schilling bringt wenig mehr als einen Ausgleich für die eingetretenen Preissteigerungen. Alle Kostenberechnungen haben bisher ergeben, daß die Beihilfe im günstigsten Fall (beim Kleinstkind) etwa 30 Prozent der Ausgaben deckt, zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr etwa 20 Prozent und darüber hinaus 10 Prozent. Auch der einheitliche Kinderabsetzbetrag von der Steuer, derzeit 4200 Schilling, jährlich, also 350 Schilling monatlich, bringt eine immer geringere Entlastung des Familienbudgets, weil mit zunehmendem Alter des Kindes eben die Belastung überproportional steigt.

Diese Belastung des Haushalts ist schon bei einem Kind recht spürbar und sie wächst progressiv, je mehr Kinder am Familienbudget knabbern; der Arbeitgeber zahlt ja um keinen Groschen mehr, weil sein Angestellter für mehrere Kinder zu sorgen hat. Er erwartet mit Recht, daß der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen seinem Namen Ehre macht und die Mehrbelastung der Familien entsprechend der Zahl und dem Alter der Kinder ausgleicht. Der Ausgleichsfonds tut dies derzeit wenig-

stens andeutungsweise dadurch, daß die Beihilfe für den Einkindhaushalt 340 Schilling beträgt, für den Dreikinderhaushalt nicht das Dreifache, sondern 1275 Schilling, also 425 Schilling je Kind. Obwohl die Familie mit drei Kindern pro Kopf um 85 Schilling mehr Beihilfe bekommt, kann sie den materiellen Lebensstandard der Einkindfamilie aber nicht halten, weil sie ja nicht nur einmal, sondern dreimal für 70 bis 90 Prozent der Ausgaben für die Kinder aufkommen muß.

Wenn es der Regierung ernst mit der Gleichwertigkeit der Kinder ist,

müßte sie sich für eine Staffelung der Familienbeihilfen einsetzen, die die überproportionale Belastung des Budgets von Familien mit mehr als einem Kind auszugleichen bemüht ist.

Es ist zu befürchten, daß das nicht geschieht, wie auch der Finanzminister nichts tat, als er die Einkommensteuer gegen die Familien mit mehr als einem Kind „reformierte“: Bis 1975 gewährte er für das erste Kind einer Familie einen Nachlaß von 3200 Schilling, für jedes weitere von 4200 Schilling von der Steuerschuld des Familienerhalters. Mit Jänner 1975 wurde dieser Kinderabsetzbetrag für das erste Kind auf 4200 Schilling angehoben, der für die weiteren Kinder aber blieb auf den Stand von 1973 eingefroren. Natürlich erhält auch die Dreikinderfamilie für das erste Kind um 1000 Schilling mehr, aber sie muß diesen Betrag ja auf drei Köpfe aufteilen. Wie das mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Kinder zu vereinbaren ist, bleibt ein Denkgeheimnis.

Es ist ferner bemerkenswert, daß von sozialistischer Seite offen auf die politische Bedeutung der Erstkinder-förderung hingewiesen wurde. Den rund 500.000 Anspruchsberechtigungen auf eine einzige Familienbeihilfe entsprechen nämlich im Regelfall eine Million Eltern als Wähler; nur der Einkindhaushalt bekommt eine Familienpolitik der ersten Kinder voll und ganz zu spüren. Hingegen entsprechen den Familien mit drei und mehr Kindern nur etwa 500.000 Wählerstimmen.

Die Erhaltung des Volkes, ausreichende Arbeitskräfte und damit die Pensionen der Alten sichern aber erst Familien mit drei und mehr Kindern. Und die Geburtenzahl ist 1975 bereits auf den Tiefststand des Elendsjahres 1937 gefallen.

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