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Öffnung für Privat-TV?
Im Bereich der Medienpolitik strebt die neue Bundesregierung „die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Medienproduzenten im Interesse der Bewahrung der Identität Österreichs und eines offenen und plura-listisch-demokratischen Gesellschaftssystems" an. Im Detail:
• Hörfunk- und Fernsehliberalisierung: Es ist eine Liberalisierung des Hörfunks und Fernsehens für private Programmanbieter vorzunehmen. Dem ORF kommt weiterhin die Funktion des elektronischen Leitmediums zu. Ber ORF ist als wichtiger Informationsvermittler und Kulturträger, sowie als bedeutende Institution gesellschaftlicher Integration unverzichtbar. Für diesen besonderen Auftrag behält der ORF als einziger Rundfunkveranstalter das Recht, von den Programmteilnehmern Gebühren ein-zuheben. Es ist eine schrittweise Ausdehnung der Werbezeiten des ORF unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Printmedien vorzusehen.
Die Zulassung von privaten Hörfunkprogrammen in Österreich ist auf der Basis des zwischen ÖVP und SPÖ bereits vorverhandelten Entwurfes für ein Regionalradio-Gesetz, das im Parlament eingebracht wird, bis zur Mitte der Legislaturperiode zu realisieren. Die Frage einer Liberalisierung im Bereich des Fernsehens und damit zusammenhängende Fragen der Werbezeiten werden unter Bedacht-nahme auf berechtigte Interessen der Betroffenen in Angriff zu nehmen sein.
• Satellit: Die Regierung wird dem Parlament bis Ende-1991 einen Bericht hinsichtlich der Möglichkeiten und Kosten einer Beteiligung Österreichs an der europäischen Entwicklung im Satellitenbereich und über die Möglichkeiten der privaten Programmerzeugung für Satelliten vorlegen.
• Presseförderung: Eine Objektivierung der Presseförderung für Tageszeitung soll so vorgenommen werden, daß Zeitungen mit kleinen Auflagen mehr gefördert werden als jene mit großen. Gleichzeitig soll ein Ausbau der Förderung bei Wochenzeitungen und eine Anhe-bung der Mittel für Zeitschriften vorgenommen werden, wobei der Gesamtumfang der Presseförderungsmittel in Betracht zu ziehen ist. Bei Zeitungen und Zeitschriften mit ausländischen Kapitalanteilen soll die Förderung um den Anteil der ausländischen Beteiligung gekürzt werden.
• Medienkonzentration: Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Kartellrechtes sind gegen die weitere Konzentration von Medienmacht durch Ankäufe und Beteiligungen von Zeitungen und Zeitschriften - wegen der daraus entspringenden Gefährdung der Medien- und Meinungsvielfalt - Maßnahmen vorzukehren. Zusammenschlüsse von Medien sind einer kartellrechtlichen Kontrolle unter Einbeziehung von Sachverständigen aus dem Medienbereich zu unterwerfen und zu untersagen, wenn eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt zu befürchten ist.
Ein korrespondierender Hinweis findet sich diesbezüglich auch im Justizkapitel. Dort wird eine andere Reform angestrebt, konkret geht es um das /
• Medienrecht: „Dabei ist dem Grundsatz der Medienfreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie der Achtung vor den Persönlichkeitsrechten des einzelnen.
Massiven medialen Vorverurteilungen unter Verwendung mißbräuchlich beschaffter gerichtlicher und behördlicher Akten ist durch geeignete rechtliche Sanktionen entgegenzuwirken. Die Sanktionen bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind wirksamer zu gestalten."
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