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Österreichs E - Mission

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Österreich hat eine Ausstrahlung, eine Emission. Hat es darüber hinaus eine E-Mission, eine wichtige europäische Mission, wenn es der Europäischen Gemeinschaft beitreten will?

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Österreich hat eine Ausstrahlung, eine Emission. Hat es darüber hinaus eine E-Mission, eine wichtige europäische Mission, wenn es der Europäischen Gemeinschaft beitreten will?

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Der Unterschied der Auffassungen, die heute oder vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren über die Vereinbarkeit von Neutralität und EG-Zugehörigkeit herrschen, gibt zü denken. Heimische Kommentare klingen, je nach Standort, unterschiedlich. Kritiker der Beitrittspolitik finden die tonangebenden Völkerrechtler „erstaunlich flexibel“ und sprechen zumindest indirekt von der Bereitschaft, „sich allzuleicht an sich verändernde Erfordernisse anzupassen“ (Thomas Nowotny).

Beitrittsbefürworter halten dagegen: „Nicht die Wissenschaft ist flexibel, sondern die Fakten haben sich geändert“ - vornehmlich habe sich „die Verfassungsgrundlage der EG in gerade für die Neutralitätsfrage entscheidend wichtigen Punkten geklärt beziehungsweise verändert“ (Andreas Khol), nämlich aufgrund der Einheitlichen Europäischen Akte. Diese wird freilich anderswo nicht unbedingt ebenso eingeschätzt. So erscheint es nicht ganz abwegig, daß ein Ratsmitglied die Frage aufgeworfen hat, ob Österreichs Neutralitätsstatus „entwicklungsfähig“ oder „weniger zwingend“ sei.

Indessen haben prominente Vertreter aller maßgeblichen politischen Kräfteunmißverständlich und wiederholt bekräftigt, daß eine Aufgabe der Neutralität nicht zur Diskussion stehe. Dies ist, so wie die Dinge liegen, vor allem auch deshalb ernst zu nehmen, weil Österreich, wenn es wollte, durchaus die Möglichkeit hätte, sich um eine Revision seines Status zu bemühen. Die 35 Teilnehmerstaaten der KSZE haben mehrmals und feierlich das Recht eines jeden von ihnen bekräftigt, „internationalen Organisationen anzugehören oder nicht anzugehören, Vertragspartner bilateraler oder multilateraler Verträge zu sein oder nicht zu sein“, aber auch das Recht der Völker, „in voller Freiheit, wann und wie sie es wünschen, ihren inneren und äußeren Status ohne äußere Einmischung zu verfolgen“.

Dies sind keine Völkerrechtsnormen; wohl aber haben damit alle europäischen Staaten (auch die Signatarmächte des Staatsvertrages von 1955) eine feierliche politische Versicherung abgegeben, entsprechende Willensakte zu respektieren, das heißt von Einwänden gegen die Ausübung der erwähnten Rechte abzusehen. (Welche außereuropäischen Staaten könnten legitime Interessen geltend machen, um eventuell gegen die Änderung des internationalen Status Österreichs unter Berufung auf die seinerzeitige Kenntnisnahme der Neutralitätserklärung Einwände zu erheben?) Eine Revision des Neutralitätsstatus würde ohnehin keine Revision des Staatsvertrages erfordern; wohl freilich eine solche der Bundesverfassung, aber diese wäre im Beitrittsfall ohnehin notwendig.

Wenn dessen ungeachtet die tragenden politischen Kräfte Österreichs auf der Wahrung der Neutralität beharren und dabei auch die öffentliche Meinung hinter sich haben, dann hat dies tief erliegende Gründe. Die Neutralität ist in österreichischer Sicht nicht etwa ein „notwendiges Übel“, ohne dessen Inkaufnahme man keine Zustimmung zum Abzug der Besatzungsmächte erhalten hätte, und auch nicht mehr ein bloßes Mittel zu hochrangigen politischen Zwek-ken - nämlich zu Sicherung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität. Die Neutralität ist zu einem Element der Staatsräson geworden.

Man hat darüber diskutiert, ob sie - ähnlich wie das demokratische, das rechtsstaatliche und das bundesstaatliche - ein leitendes Verfassungsprinzip sei; auch wenn das aus staatsrechtlichen und verfassungstheoretischen Gründen überwiegend abgelehnt wird, handelt es sich doch um eine Art legiti-mitätsabstützenden Grundwert. Dahinter steht allerdings weniger die Erinnerung an die kriegsrechtliche Verankerung dieses Instituts, sondern vielmehr die Idee, daß Österreich sich als ein Staat verstehen soll, der in besonderer Weise dem Frieden und der Verständigung dienen und gerade darin ein Element seiner Identität und seiner internationalen Mission erkennen soll.

Es gibt darüber hinaus Anhaltspunkte für die These, daß diese politische Perspektive in der heutigen Situation das Beharren auf der Neutralität rechtfertigt, jedoch zugleich auf eine Entwicklung hinausläuft, die ein solches Beharren in Zukunft gleichsam dialektisch aufhebt. Die Träger und Anhänger der österreichischen EG-Beitrittspolitik setzen - dieser Schluß liegt nahe - auf eine Entwicklung der europäischen Gesamtsituation, die die Probleme des österreichischen Neutralitätsstatus im Hinblick auf die Integration entschärft, weil die Herausbildung eines Systems blockübergreifender, schlußendlich die Blöcke überflüssig machender gesamteuropäischer Sicherheit und Zusammenarbeit die Neutralität gleichsam obsolet werden ließe.

Freilich erfordert gerade dies, daß Österreich hier und jetzt auf der Aufrechterhaltung der Neutralität beharrt; Andeutungen eines Verzichts darauf wären - ebenso wie zum Beispiel ungarische oder polnische Hinweise auf einen Austritt aus dem Warschauer Pakt - ausgesprochen kontraproduktiv. Sie würden destabilisierend wirken und daher den Prozeß gesamteuropäischer Vertrauensbildung und Verflechtung abstoppen, auf den man eigentlich setzt.

Auch diese Orientierung an einer gesamteuropäischen, die Lagerbindungen übergreifenden und schließlich überwindenden Politik steht übrigens im Einklang mit der These, daß die österreichische Europapolitik von eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungstraditionen vorgeprägt ist.

Einerseits nahm die herkömmliche Interpretation der österreichischen Neutralität stets Bezug auf die Ost-West-Spannung und stellte derart die Neutralität als Funktion eben dieser dar. Andererseits hat das erfolgreiche Engagement Wiens im Dienste des KSZE-Prozesses ohne Zweifel Spuren im europäischen Bewußtsein der beteiligten Eliten hinterlassen. Schließlich lassen sich Indizien dafür ausmachen, daß man in Österreich annimmt, man könnte mit dem eigenen Beitrittsgesuch einen Prozeß der Selbstbesinnung der Gemeinschaft über ihre eigene gesamteuropäische Mission auslösen, das heißt sie dazu bringen, ihre eigene Ortsbestimmung als Element einer Blockpolitik (des Westens gegenüber dem Osten) produktiv in Frage zu stellen.

Dies wäre ein weiteres Element für das Verständnis jenes Selbstbewußtseins der Verfechter des Vollbeitritts Österreichs zur EG, das ausländischen Beobachtern des öfteren aufgefallen ist. Man hat das Gefühl, oder gar die Überzeugung, daß die eigene Europa-Konzeption „richtiger“ und zukunftsträchtiger sei als jene, die im Hintergrund der Ablehnung einer österreichischen EG-Mitgliedschaft steht.

Sofern nämlich diese Ablehnung davon ausgeht, daß die österreichische Neutralität einer politischen Einigung im Wege steht, beruhe sie auf einem Denken in Allianzen und deren Antagonismen, das seinen eigentlichen Grund noch in der Konstellation des Kalten Krieges hat; so sehen es offenbar die maßgebenden Vertreter der österreichischen Europapolitik. Sie sehen sich nicht nur als Vertreter eigener Interessen, sondern als Initiatoren eines Prozesses der Neuorientierung in der Perspektive gesamteuropäischer Chancen und Verantwortungen.

Inwieweit sie damit objektiv im Recht sind, ob die Logik der europäischen Veränderungsprozesse für ihre Sichtweisen spricht, oder nicht, ist hier ebensowenig zu erörtern wie die Frage, welche Chancen • Österreich hat, die Verhandlungspartner von der Richtigkeit seiner Option subjektiv zu überzeugen.

Der Autor ist Professor für Politikwissenschaften in Wien.'

Auszug aus einem Beitrag für die Vierteljahrespublikation „integration“ 4/89 des Instituts für Europäische Integration in Bonn, der eine umfangreiche Arbeit des Autors, die in Kürze im Europa Verlag, Bonn, erscheint, zusammenfaßt.

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