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ÖVP legt Gesetz vor

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Die Skepsis der Bürger gegenüber den politischen Parteien nimmt zu. Diese Entwicklung hat zweifellos mehrere Ursachen. Eine davon ist ein gesteigertes Gefühl der Ohnmacht des einzelnen. Zu zahlreich sind die Beispiele, die beweisen, daß der Wille und die Interessen der Menschen, für die man Politik machen soll, in der politischen Entscheidung nur ein geringe Rolle spielt.

Ein globales Rezept gegen diesen Aushöhlungsprozeß kann kaum erstellt werden. Was für die nächste Zeit notwendig ist, ist ein breites Feld von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Bürgern und Politik. Dazu zähle ich auch das Anliegen um eine Reform des Wahlrechtes, durch die der Kontakt zwischen Wähler und Gewähltem verstärkt wird.

Wählen bedeutet nicht nur eine Präferenz für politische Parteien oder deren Spitzenkandidaten äußern, sondern bedeutet Aus-

wahl von Personen, die jemanden in seinem unmittelbaren Bereich zu vertreten haben.

Die Entwicklung des österreichischen Wahlrechtes ist in eine Richtung gegangen, die die Einflußnahme des Wählers auf die Auswahl des Mandatars erschwert hat. Eine stärkere Personalisierung ist daher ein Hauptanliegen der Volkspartei. Sie wird in den kommenden Wochen einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen, durch den mehr Einflußnahme des Wählers gewährleistet werden soll: Durch die Erteilung von Vorzugsstimmen soll der Bürger das Recht haben, seine Präferenz für jene Personen, durch die er gerne politisch vertreten sein will, zum Ausdruck zu bringen.

Eine weitere vertrauensbildende Maßnahme sehe ich in einer sinnvollen Verstärkung und Aufwertung der Instrumente der direkten Demokratie. Es geht dabei nicht um einen Fetischismus der Basisdemokratie, sondern einfach darum, dem Bürger eine Garantie dafür zu geben, daß mit der Volksmeinung nicht so umgegangen wird, wie dies etwa beim Volksbegehren über die Errichtung des Konferenzzentrums der Fall war.

Aus diesem Grund hat die Volkspartei im Nationalrat eine Verfassungsnovelle vorgelegt, durch die nicht nur (wie bisher) eine Behandlungspflicht von Volksbegehren im Nationalrat sichergestellt ist, sondern durch die

auch die Verpflichtung geschaffen wird, wenn dieses Volksbegehren von mehr als 500.000 Bürgern unterschrieben wurde und im Nationalrat keine entsprechende Beschlußfassung erfolgte, zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden muß. Dies bedeutet keine Aushöhlung der repräsentativen Demokratie, das bringt lediglich zum Ausdruck, daß das Volk unmittelbar entscheiden kann, wenn eine Anregung, die aus dem Volke kommt und ein gewisses Maß an Unterstützung gefunden hat, von den gewählten Repräsentanten nicht akzeptiert wird.

Der Autor ist Wissenschaftssprecher und Verfassungsexperte der OVP.

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