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Pflichtbewußtsein statt barer Münze

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Der an Schnapsideen gewiß nicht arme Sommer sollte nicht zu Ende gehen, ohne daß auch das Frauenreferat des ÖGB und der Arbeiterkammer eine weitere beigesteuert hätte: Die Forderung, die Geburtenbeihilfe von 16.000 auf 18.000 Schilling zu erhöhen. Warum? Damit Eltern ihre Kleinen einem erweiterten ärztlichen Untersuchungsprogramm zur Früherkennung möglicher Schädigungen zuführen. Es ist unbestritten, daß die Verachtfachung der Geburtenbeihilfe seit 1971 den Zustrom der Mütter zu den Säuglingsuntersuchungen merklich verbessert und die Säuglingssterblichkeit erfreulich verringert hat. Dennoch erscheint es bedenklich, elterliches Verantwortungsbewußtsein weiter durch Geldzahlungen zu mobilisieren.

Pflichtbewvßtsein ist ja in jedem Lebensalter des Kindes gefragt.

Es gibt wirklich wesentlich dringendere Anliegen der Familien als eine weitere Erhöhung der Geburtenbeihilfe um 2000 Schilling. Entgegen der wiederholten und einhelligen Forderung des Familienpolitischen Beirates beim Bundeskanzleramt wird die Familienbeihilfe ohne Rücksicht auf die mit dem Alter des Kindes steigenden Ausgaben ausbezahlt, statt sie wenigstens ab dem 10. Lebensjahr anzuheben. Vielleicht könnte der Finanzmini. ster bei seinem Kollegen vom Justizressort einmal in die von diesem herausgegebene Übersicht über die Verbrauchsausgaben für ein Kind Einsicht nehmen; dort ist nämlich nachzulesen, daß bei Streitigkeiten in Alimentationsfragen die- Gerichte davon auszugehen haben, daß die Kosten für den Unterhalt eines zehnjährigen Kindes etwa doppelt so hoch sind wie für ein Kleinkind. Nachlesen und auch die Folgerung bei der Bemessung der Familienbeihilfen berücksichtigen. Und er kann es, ohne sein notleidendes Budget mit einem Schilling zu belasten, denn das Geld liegt zweckgebunden beim Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und wartet darauf, den Familien endlich zugeführt zu Werden.

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