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Recht erst vor Gnade

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Noch ist alles offen. Noch weiß man gar nicht, ob überhaupt Fred Sinowatz wegen falscher Zeugenaussage im Prozeß gegen Alfred Worm angeklagt wird. Und würde er angeklagt: Wer weiß, ob ihn nicht der Urteilsspruch eines unabhängigen Richters rehabilitiert?

Die Diskussion der letzten Tage rund um die krause Idee, Bundespräsident Kurt Waldheim könnte — oder sollte gar — ein Verfahren gegen den Ex-Bundeskanzler und dessen burgenländische Parteifreunde kraft seines Amtes vorweg niederschla- gen, ist eine Farce.

Das vorweggenommene Gnadenrecht brächte Sinowatz um seine Chance, freigesprochen zu werden. Das Odium des falschen Zeugnisses bliebe an ihm hängen

— zu seinem Schaden.

Auch wenn es hart klingt:

Vor Gnade hat der Ex-Kanz- ler Anspruch auf Recht. Und vielleicht braucht er danach in seinem Interesse ist es zu hoffen — keinem Menschen dankbar zu sein.

Folgt ein Richterurteil einer eventuellen Anklage, dann soll Sinowatz Gnade erfahren. Er ist, das stimmt, schon genug bestraft.

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