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Religionsunterricht

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Über Einladung des Rates der europäischen Bischofskonferen-zen trafen sich vom 13. bis zum 15. April Vertreter aus 20 Ländern in Rom, um über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im künftigen Europa zu beraten. Der Religionsunterricht hat in fast allen europäischen Ländern eine reiche Tradition, seine rechtliche Grundlage und die Formen der Durchführung sind jedoch unterschiedlich. Dazu kommen heute neue Möglichkeiten in den ehemaligen Ostblockstaaten.

Da wurde einmal gefragt, was für und gegen einen Religionsunterricht an staatlichen Schulen spricht. Kirchliches Wirken wird schulischer Gesetzlichkeit unterstellt, anderseits das Bildungsangebot der Schule erweitert und mitgeprägt. Wo der Staat aus der Geschichte stark laizistische Züge trägt fürchtet man Einengung.

Im Osten geht man das Risiko ein, eine oft gut eingespielte Pfarrkatechese zum Teil unter unsicheren Voraussetzungen in die Schule zu verlegen. Ein Pädagoge von „drüben" sprach von der Angst einer bisher marxistisch indoktrinierten Jugend, im obligaten Religionsunterricht könne eine neue Indoktrinierung auf sie zukommen.

Religionsunterricht an öffentlichen Schulen macht deutlich, wie sehr sich Kirche in den öffentlichen Bildungsbereich

wagt, und welchen Akzent sie dem Religionsunterricht gibt. Rn Fächerkanon integriert trägt Religion zu Gesamtbildung und -erziehung bei. Konfessionell getrennter Religionsunterricht wird gewünscht, wird aber auch zqm Testfall gelebter Ökumene und der Toleranz gegenüber anderen Religionen.

Selbst in der eigenen Konfession sind die Erwartungen der Schüler sehr verschieden. In die Pfarrkatechese kommt, wer für den Glauben offen ist. In der Schule trifft man auf die unterschiedlichsten Distanzen zu Glaube und Kirche. Religionsunterricht kann Gemeindekatechese nie ersetzen.

Der Papst forderte am Ende des Symposions ganz unmißverständlich „die rechtliche Verankerung des Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen in allen europäischen Ländern", und daß dieser Unterricht auf gleiche Ebene mit anderen Fächern zu stellen sei. Wie läßt sich das begründen? Die einen meinten, aus dem Recht auf Religionsfreiheit. Die anderen argumentierten, wenn klar wird, daß in ihm ein unersetzbarer Beitrag zum geistigen Aufbau Europas geleistet wird. Was überzeugt mehr?

Der Religionsunterricht kann und soll Europas Jugend von morgen prägen. Von welcher Art muß er sein, um das zu leisten?

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