7022442-1988_50_02.jpg
Digital In Arbeit

Respekt vor Recht!

Werbung
Werbung
Werbung

Mehr Respekt vor den Gesetzen wird jetzt allenthalben gefordert, und gemeint sind die Steuersünder im Dunstkreis der Parteien. Es gibt jedoch nicht nur die Steuersünder, und auch andere Gesetze verdienen Respekt. Zum Beispiel die Bundesverfassung.

Dort ist auch die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz verankert. Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof die Frage, ob ein unterschiedliches Pensionsanfallsalter diesen Gleichheitsgrundsatz verletzt. Aber schon hat Staatssekretärin Johanna Dohnal verlauten lassen: Falls die jetzige Regelung verfassungswidrig ist, werden wir halt die Verfassung ändern!

Hinter diesem oft geübten Parlamentsbrauch verbirgt sich ein fundamentales Mißverständnis: Mit einem mit Zweidrittelmehrheit gefaßten Beschluß wird nicht Gerechtigkeit neu geschaffen, sondern nur zum Ausdruck gebracht: Wir kümmern uns nicht um die Verfassung, wir erklären einfach den Prinzipienbruch in diesem Fall zum Prinzip! Das geht dann zwar formal in Ordnung, bleibt aber dem Geist nach ein schwerer Rechtsverstoß.

Im gegenständlichen Fall begründen Frauenrechtlerinnen ihn mit der Benachteiligung der Frauen beim Pensionserwerb durch Karenzzeiten beim Kinderkriegen. Dozent Felix Butschek hat überzeugend dargelegt, warum längere Karenzfristen und ein höheres Karenzgeld eine viel gerechtere Lösung als unterschiedliche Pensionsbeginnzeiten wären.

Rechtsverachtung kommt aber auch in der Debatte über die Frage zum Ausdruck, wer Anspruch auf Karenzurlaub haben soll: nur Eheleute mit Kind oder auch ohne Trauschein zusammenlebende Paare.

,JLuch Nichtverheiratete!“ tönt es wieder gebieterisch aus der Dohnal-Ecke. Und da ist wieder das alte Mißverständnis: daß es eine ,JDis-kriminierung“ wäre, Verheirateten zugestandene Rechtsansprüche nichtverheirateten Paaren zu verweigern.

Heiraten (jetzt einmal nur im .staatlichen“ Sinn) heißt: Zwei Menschen übernehmen rechtliche Verantwortung füreinander. Daran ist auch der Staat interessiert und „revanchiert“ sich gewissermaßen mit Rechtszusagen seinerseits. Wer selbst keine Verpflichtung eingeht, kann auch solche Staatszusagen nicht erwarten.

Das ist, so würde man meinen, unanfechtbare Logik. Ideologen machen daraus scheinbare Gerechtigkeitsaffären. Sie müssen sich den Verdacht gefallen lassen, daß sie es letztlich auf die Diskriminierung der Familie abgesehen haben.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung