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Digital In Arbeit

RETTER FÜR DIE KUNST GESUCHT

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Banken, Versicherungen, Industriebetriebe und Handelsbetriebe entdeckten zunehmend auch die „Kunst am Arbeitsplatz", um eine anregende Atmosphäre und ein Gefühl des Wohlbefindens und des Stolzes unter den Mitarbeitern zu schaffen. Wenn damit noch heimischen Künstlern „unter die Arme gegriffen wird", wen sollte das stören?

Verstärktes Kulturengagement der Unternehmen wie auch jedes einzelnen wird umsomehr notwendig, als sich Vater Staat immer weniger in der Lage sieht, mehr und mehr Geld in die geförderten Kulturbereiche zu stopfen. Hier über Steuergesetze Anreize für Kulturförderung zu bieten, könnte zusätzliche Geldquellen für Kunst und Kultur zum Fließen bringen.

Doch auch jetzt schon kann der, der Kunst fördern will, etwas davon haben-und nicht nur Ideelles. Über das bestehende Kunst- und Steuerrecht hinaus wurde 1988 vom Bundesministerium für Finanzen ein „Sponsor-Erlaß" herausgegeben. Dieser sieht vor, „daß Sponsorzahlungen eines Unternehmens dann abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen, wenn sie als angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zur Werbeleistung

angesehen werden können. Es bestehen jedoch von seiten des Finanzministeriums keine Bedenken, auch Sponsorleistungen für kulturelle Ver-anstaltungen (wie insbesondere Opern- und Theateraufführungen) mit entsprechender Breitenwirkung als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn die Tatsache der Sponsortätigkeit angemessen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

Von einer solchen Bekanntmachung wird auch dann ausgegangen werden können, wenn der Sponsor nicht nur anläßlich der Veranstaltung (etwa im Programmheft) erwähnt wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung (Inserate, Plakatwerbung und so weiter) auf die Sponsortätigkeit hingewiesen wird oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet wird". (Aus „Sponsoring -Leitfaden für Unternehmer", herausgegeben von „Wirtschaft für Kunst", einer Initiative des Management Clubs).

Aber an den Gesetzgeber sind Wünsche offen. So sollte die steuerliche Absetzbarkeit des Kunstsponsoring wie auch die Abzugsfähigkeit privater Spenden gesetzlich verankert werden; zur Zeit gibt es, wie schon erwähnt, nur den Sponsor-Erlaß. Auch

die „Wenn und Abers" sollten gestrichen werden, wie etwa der Passus über „die angemessene Berichterstattung in den Medien". Als Argument dafür wird angeführt, daß man nicht

eine Berufsgruppe dazu vergattern könne, von der Medienreaktion die Abzugsfähigkeit bei der Steuer abhängig zu machen. Alles in allem sollten klare gesetzliche Rahmenbedingungen private Spenden und Kunstsponsoring erleichtem und noch mehr begünstigen.

Finanzminister Ferdinand Lacina, obwohl für „technische Verbesserungen bei den vorhandenen Maßnahmen" aufgeschlossen, kann sich für eine generelle Steuerbefreiung bei Kulturaktivitäten nicht erwärmen. Auch der von der ÖVP-Abgeordneten Cordula Frieser eingebrachte Antrag, wonach Zuwendungen zur unmittelbaren Förderung der Kunst bis 30.000 Schilling als Betriebs- beziehungsweise Sonderausgaben steu-ermindemd absetzbar sein sollten, wird laut Auskunft des Finanzministeriums nicht emstlich diskutiert.

Größere Chancen für eine Realisierung hat dagegen die gesetzliche Verankerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Sponsorengeldern. Dazu nahm Bundesminister Schölten in der Nationalratsdebatte vom 25. März 1991 so Stellung: „Ich bin der Meinung, daß die derzeitige Regelung (Sponsor-Erlaß, Anm. d. Red.) nur eine Übergangsregelung sein kann und daß es eine dringliche Aufgabe sein wird, hier eine gesetzliche Regelung zu finden: Ich glaube, daß es wichtig sein wird, jenen, die tatsächlich im untechnischen Sinn gesprochen spenden wollen, die Möglichkeit zu geben, nicht steuerlich benachteiligt zu werden. Zu dieser Frage werde ich mit Sicherheit initiativ werden."

Die Dinge kommen also vielleicht „in Fluß". Zwar ein bißchen später als in den USA und Großbritannien, wo das Kultursponsoring sich schon seinen Platz erobert hat, doch hinken wir nicht immer etwas nach?

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