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Schiefe Optik bei Sanktionen

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Seit Dienstag früh sind die vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen gegenüber Restjugoslawien in Kraft. Damit sind jetzt eigentlich alle nichtmilitärischen Druckmittel ausgeschöpft. Daß die Sanktionen durch ihre Wirkung diesen Krieg beenden werden, muß allerdings angezweifelt werden. Schon gar nicht so rasch, wie das notwendig wäre.

Bis die Sanktionen umgesetzt werden und greifen, wird noch einige Zeit verstreichen. Auch Österreich hat damit seine Probleme. Um das bisherige Handelsembargo mitzutragen, haben die gesetzlichen Grundlagen ausgereicht. Auch etwa zwei Drittel der nunmehrigen Sanktionen können auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften mitvollzogen werden. Für die weiterreichenden Maßnahmen - etwa im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Konten und der Beschlagnahme von Transportmitteln im serbischen Eigentum - fehlen die Handhaben, um die Beschlüsse des Sicherheitsrates sofort innerstaatlich umzusetzen.

Eine etwas schiefe Optik: Nicht einmal Österreich, das so heftig darauf gedrängt hat, ist heute darauf vorbereitet.

Zwar wurden schon in der Vergangenheit dann und wann theoretische Überlegungen zur Schaffung verfassungsrechtlicher Grundlagen für ein Sanktionengesetz angestellt, aber es ist beim Anlauf geblieben. Wahrscheinlich hat sich der Gesetzgeber mit einer damit verbundenen „Blankovollmacht" für die Regierung, die alle Sanktionsmöglichkeiten einschließt, nicht anfreunden können.

Damit ist aber der Gesetzgeber jetzt selbst unter (Zeit-)-Druck geraten. Über einen Initiativantrag müßten daher die Rechtsgrundlagen sehr rasch „repariert" und adaptiert werden. Denn bei normalem parlamentarischen Prozedere würde das Monate dauern. Das wäre blamabel und alles andere, nur sicherlich keine „strikte Durchsetzung".

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