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Schlüsselfigur praktischer Arzt

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Den niedergelassenen Ärzten kommt eine Schlüsselstellung in der ärztlichen Grundversorgung zu, die sich auch in folgenden Zahlen widerspiegelt: Die Krankenkassen mußten 1984 für die Behandlung ihrer Versicherten insgesamt 27,4 Milliarden Schilling aufwenden. 90 Prozent der Versicherten wurden ambulant, zehn Prozent stationär behandelt. Für diese 10 Prozent gaben die Krankenkassen mehr, nämlich 14,5 Mü-liarden Schilling, aus. (12,9 Milliarden Schilling für die ambulante Versorgung.) Der niedergelassene Arzt ist im Regelfall erste Anlaufstelle für den Patienten. Er erfüllt Aufgaben, die nicht nur den menschlich-persönlichen Bereich betreffen, sondern er wird auch zum Hauptverursacher der Kosten, vor allem der Folgekosten. Er wird zum ökonomischen Angelpunkt.

Mit der 2. Novelle zum Bundeskrankenanstaltengesetz 1974 wurde aber einem völlig falschen Denkansatz gefolgt: Man hat den öffentlichen Spitälern den gesetzlichen Auftrag gegeben, den Aufgabenbereich ihrer Ambulanzen zu erweitern; man hat ihnen sogar die Gesundenuntersuchungen zugeordnet. Heute steht man vor der Tatsache, daß diese Ambulanzen mit ihrem Kostenaufwand maximal zu 30 Prozent durch die Honorare der Krankenkassen gedeckt sind. Allein die Gemeinde Wien schätzt den Mehraufwand in ihren Spitälern auf eine Milliarde Schilling.

Allerdings erhebt sich kaum mehr ein Widerspruch, wenn man die Feststellung trifft, daß es nicht so sehr das Krankenhaus, sondern die Struktur der ambulanten Medizin ist, durch die eine Kostendämpfung erreicht werden kann. Nur über eine Stärkung der Position des niedergelassenen Arztes, Verbesserung und Ausweitung seiner Funktionsfähigkeit kann es zu einem kostendämpfenden Effekt im stationären Bereich kommen. Dazu bedarf es einiger grundlegender Änderungen:

In der traditionellen Entwicklung unseres medizinischen Versorgungssystems liegt die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Betreuung. Die Kommunikation zwischen beiden ist dürftig. Allein aus diesen beiden getrennten Systemen ergeben sich vielfach Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, die den Patienten belasten, zusätzliche Kosten verursachen und sehr oft vermieden werden könnten. Es wäre durchaus möglich, den niedergelassenen Arzt in den Behandlungsbereich des stationären Aufenthaltes miteinzubeziehen. Voraussetzung wäre die Trennung innerhalb des Krankenhauses in einen Akutbereich und in einen Nachbehandlungsbereich. Das setzt auch Änderungen in der Tarifordnung der Krankenkassen voraus.

Die Spitzenleistungen der sogenannten „Apparatemedizin”, etwa alle Varianten des Ultraschalls etc., werden zum Teil ausschließlich oder zumindest größtenteils im stationären Bereich angeboten. Eine Entlastung der Krankenhauskosten kann aber nur dann erfolgen, wenn den niedergelassenen Ärzten der gleiche medizinische Standard ermöglicht und honoriert wird. Auch die private Zusatzversicherung müßte sich dazu durchringen, Zusatzversicherungen nicht nur für den stationären Bereich, sondern auch für die ambulante Betreuung anzubieten. Unumgänglich dazu ist allerdings der Ausbau der ambulanten medizinischen Hilfsdienste, wie Hauskrankenpflege, Physiotherapie, Diätberatung usw., die heute zum selbstverständlichen Bestandteil der Krankenhausbetreuung gehören, in der ambulanten Versorgung aber nur rudimentär zu finden sind.

Der Autor ist österreichischer Ärztekammerpräsident. Der Beitrag zitiert auszugsweise einen Vortrag vor dem Europäischen Forum Alpbach 1985.

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