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Schulanfang
In diesen Tagen beginnt in ganz Österreich wieder die Schule. Schüler und Lehrer bedauern, daß die Ferien zu Ende gehen, Eltern hingegen sind oft froh über den Schulanfang. Jetzt haben die Kinder wieder eine geordnete Beschäftigung und sind tagsüber weitgehend versorgt. Nicht wenige Eltern geben ihre Kinder sehr gerne in der Schule ab, um damit auch einen Teil ihrer Erziehungspflicht loszuwerden. In Wahrheit verbleiben aber den Eltern Erziehungsrecht und Erziehungspflicht, und diese werden in den Schulgesetzen auch deutlich respektiert:
Das Erziehungsrecht der Eltern ist primärer Natur und geht jenem der Schule vor. Schule versteht sich nur als Miterzieher und erwartet bei ihrer Arbeit zu Recht die Unterstützung der Eltern. Eltern müßten sich daher auch während des Schuljahres möglichst viel Zeit nehmen für ihre Kinder, nicht nur zur Uberprüfung des schulischen Leistungsstandes, sondern auch für deren persönliche Probleme.
Eltern sollen, so sieht es das Schulrecht. vor, eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den Lehrern pflegen. Gelegenheit dazu bieten Elternabende und Sprechstunden, Elternvereine und Schulgemeinschaftsaus-schüss'e. Das Aufgabengebiet erstreckt sich von Fragen der Erziehung über wichtige Fragen des Unterrichtes bis hin zum Recht der Stellungnahme bei der Auswahl von Schulbüchern.
Besonders wichtig wird die Mitwirkung der Eltern bei der Sexualerziehung, wie dies schon 1970 in einem Erlaß ausdrücklich betont wurde: Zu Beginn des Schuljahres wären mit den Eltern diesbezüglich Unterrichtsinhalte und Lehrbehelfe abzusprechen. Erst einige Zeit nach dieser Aussprache soll der Sexualunterricht beginnen. Gerade dafür bedarf es, so wird ausdrücklich betont, eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrern und Eltern.
Wenn vom Gesetz auch nicht direkt vorgeschrieben, haben die Eltern doch die moralische Verpflichtung, auch bei der religiösen Erziehung, wie sie im Religionsunterricht angeboten wird, mitzuwirken. Wie Schule überhaupt, kann auch der Religionslehrer nur Mithilfe anbieten. Den Eltern aber bleibt ihre Aufgabe, die ersten Katecheten zu sein.
Das primäre Erziehungsrecht liegt also bei den Eltern. Das Schulgesetz respektiert das eindeutig. Tendenzen zu immer mehr Schule, zu ganztägigen Schulformen laufen diesem Grundsatz eigentlich zuwider.
Die Eltern dürfen ihre Kinder mit Schulbeginn nicht in der Schule „abgeben“. Sie müssen gewissermaßen mit den Kindern in die Schule gehen.
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