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Schulreform in Etappen

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Die Bildungspolitiker sprachen vom „größten Reformwerk seit dem Schulorganisa-tionsgesetz von 1962”, als sie am 30.6. die siebente Novelle zu jenem „SchOG” verabschiedeten. Fast genau zwanzig Jahre nachdem es gelungen war, die jahrzehntelangen Kämpfe um das Schulwesen zu beenden, wurde gesetzlich fundiert, was in zwölf Jahren Schulversuchen erprobt worden war und allgemeine Zustimmung gefunden hatte.

Bis diese Neuerungen nun aber auch für alle Schüler der jeweiligen Schultypen oder -stufen Geltung erhalten, wird noch etliche Zeit vergehen.

• Schuljahrl982/83:

An den Volksschulen sind die Klassenschülerhöchstzahlen, wie sie die Novelle neu festsetzt — 30 statt 36—an den meisten Orten bereits durchgeführt. Die restlichen Schulen sollen folgen.

• Schuljahrl983/84:

Die Vorschulklassen werden für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder verpflichtend. Kinder, die zwischen 1. September und 31. Dezember geboren sind und noch nicht in die erste Klasse aufgenommen werden sollen, können auf Wunsch der Eltern die Vorschulklasse besuchen. . In der Volksschule wird die fremdsprachliche Vorschulung obligat.

An den Sonderschulen wird es dann möglich sein, daß Schüler in einem Fach die nächsthöhere oder nächstniedere Schulstufe besuchen, um besonderen Schwierigkeiten zu begegnen. Außerdem wird es speziellen Förderunterricht geben, um doch noch den Sprung in eine allgemeine Volksoder Hauptschule zu ermöglichen. Für sozial-, motorisch-, kognitiv-und sprachgestörte Kinder sollen spezielle Fördermaßnahmen einsetzen.

An den Sonderschulen für Schwerhörige, Seh- und Körperbehinderte wird die Führung einer Vorschulstufe und eines Polytechnischen Lehrgangs möglich.

An den berufsbildenden höheren Schulen — nun auch an jenen für wirtschaftliche Frauenberufe — sollen Lehrgänge und Kollegs mit einem bis zu vier Semestern Gymnasial-Maturanten, aber auch Absolventen von mittleren Schulen oder Inhabern der Lehrabschlußprüfung zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten bieten.

• Schuljahrl984/85: . '

An den Berufsschulen werden Leistungsgruppen und Förderunterricht eingeführt, außerdem wird die Werklehrerausbildung an die Pädagogischen Akademien verlegt.

• Schuljahrl985/86:

Die Hauptschule bekommt eine völlig neue Form — an die Stelle der bisherigen zwei Klassenzüge treten drei Leistungsgruppen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache, wie sie in den bisherigen Gesamtschulversuchen erprobt worden sind. Stütz- und Förderkurse sollen ein Abgleiten in die untersten Leistungsgruppen nach Möglichkeit verhindern. . Damit verbunden treten neue Höchst- und Mindestgrenzen für die Schülerzahlen in Hauptschulen in Kraft: 33 statt bisher 36, aber mindestens 20. Auch die Aufstiegsmöglichkeiten für Hauptschüler in das Gymnasium oder Realgymnasium werden neu geregelt.

Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen in „Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik” umbenannt und auf eine fünfjährige Ausbildung mit Maturaabschluß ausgebaut.

Die Volksschullehrerausbildung an den Pädagogischen Akademien wird dann drei statt bisher zwei Jahre dauern.

Für die Gymnasiallehrer werden an den Pädagogischen Instituten eigene Abteilungen für

Gymnasialpädagogik eingerichtet.

• Schuljahrl989/90:

Den Abschluß dieses Reformwerks bildet schließlich die Einführung des obligaten Fremdsprachenunterrichts an den Polytechnischen Lehrgängen. O Und das kommt nicht:

Vieles von dem, was in der Regierungsvorlage noch aufgezählt war oder zum ,.heiligen” Forderungskatalog der Parteien gezählt hatte, fiel dem Rotstift zum Opfer. Es wird keine Gesamtschule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen geben. Die Hauptschule wird nicht in „Mittelschule” umbenannt und wird sich auch in ihrem Lehrplan von jenem des Gymnasiums unterscheiden. Am Gymnasium — nicht am Realgymnasium — bleibt Latein ab der dritten Klasse Pflicht und kann nicht gegen eine zweite lebende Fremdsprache ausgetauscht werden. Die frauenspezifischen Schultypen bleiben erhalten.

Unterrichtsminister Fred Sinowatz bedauerte nach der Einigung, daß es nicht gelungen sei, auch das Gymnasium zu verbessern - wenn die Hauptschule im Sinn der Novelle verbessert und dadurch aufgewertet wird, ist dies das Beste, was man für das Gymnasium erreichen konnte.

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