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Museen gehen neue Wege" -Dieser Werbeslogan bezieht sich nicht allein auf die zeitgemäße Präsentation der Exponate oder auf die besucherfreundlichen Einrich­tungen oder die pädagogische Be­treuung der Kinder. Neue Wege gehen das Kunst- und Naturhisto­rische Museum, das Museum für Völkerkunde, die Graphische Sammlung Albertina, die Österrei­chische Galerie, das Museum für angewandte Kunst, die Gemälde­galerie der Akademie für bildende Künste, das Museum moderner Kunst, das österreichische Thea­termuseum, das pathologisch-ana­tomische sowie das Heeresge­schichtliche Museum durch ihre seit 1. Juli 1989 geltende Teilrechtsfä­higkeit.

Diese Teilrechtsfähigkeit, nach langjährigem Kampf der Museums­direktoren gemäß einer Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz geregelt, erlaubt den Bundesmu­seen - seit 1. Dezember auch dem Bundesdenkmalamt und der Na­tionalbibliothek - einen Teil ihrer Einnahmen selbst zu verwalten und zu verwenden. Das heißt, die Leiter dieser Institutionen dürfen ohne Rückfrage oder zwischenzeitliche Ablieferung an das Finanzministe­rium Schenkungen, Spenden, Mit­gliedsbeiträge aus Museumsverei­nen und Einnahmen aus von ihnen selbst betriebenen Geschäften nach eigenem Gutdünken in ihre Mu­seen investieren. Um Unternehmen oder Privatpersonen zu Spenden zu animieren, sind diese steuerlich begünstigt. Falls sie aus dem Be­triebsvermögen kommen, können sie als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Private können sie als Sonderausgaben deklarieren.

Obgleich sich die Teilrechtsfä­higkeit erst im Stadium der Erpro­bung befindet und vieles improvi­siert werden muß, sind im Kunsthi­storischen Museum, im Technischen Museum, in der Österreichischen Galerie und im Museum für ange­wandte Kunst die bisherigen Erfol­ge beachtlich, Überlegungen für nächste Schritte verheißungsvoll. Freilich war schon bisher besonde­res Engagement einiger weniger nötig. So mußte der Direktor des jeweiligen Museums mit seinem persönlichen Vermögen für noch nicht verkaufte Ware der Museums-Shops haften, und Beamte der Museen übernahmen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben Ma­nagement und Vertrieb. Ab heuer gestand das Wissenschaftsministe­rium den Museen zwanzig für diese Zwecke eingesetzte Angestellte zu.

Ungeachtet dessen nahm das Kunsthistorische Museum mit den vorwiegend auf die Ausstellungen „Prag um 1600" und „Fürstenhöfe der Renaissance" bezogenen Pro­dukten bereits 2,5 Millionen Schil­ling ein, in den Spitzenzeiten zwi­schen Weihnachten und Neujahr schlugen sie täglich mit rund 60.000 Schilling zu Buche.

Als ausgesprochene Renner er­wiesen sich die Renaissancemütze zum Preis von 980 Schilling sowie der Seidenschal „Giulio Romano" um 2.350 Schilling beziehungswei­se 1.530 Schilling - je nachdem ob mehr- oder einfarbig. Gern gekauft werden auch die Vienna Art Shirts mit 25 verschiedenen Motiven um 348 Schilling pro Stück sowie die mit zweitausend Stück Auflage li­mitierte Armbanduhr um 2.390 Schilling. Ihr Zifferblatt wurde von der Rückseite eines Reliefmosaiks aus Halbedelsteinen inspiriert. Das Original, 1605 für Rudolf II. ge­schaffen, befindet sich in der Samm­lung für Plastik und Kunstgewerbe des Kunsthistorischen Museums.

Wie sehr die Museums-Souvenirs auch international gefallen, zeigt die heuer im Frühjahr startende Tauschaktion mit dem Metropoli­tan Museum of Art in New York. Die Amerikaner werden hauptsäch­lich Schmuckstücke nach - Wien schicken, Wien liefert dafür Art-Shirts und extra für die Djego Ve-läzquez-Ausstellung dieses bedeu­tendsten überseeischen Museums angefertigte Postkarten und Brief­kartons. Diese sind mit einer Re­produktion vom Bild der achtjähri­gen Infantin Margarita Teresa im blauen Kleid von Veläzquez ge­schmückt.

Wie im Kunsthistorischen Mu­seum trägt auch die Angebotspa­lette des MAK-Shops das Siegel des Hauses. Das Österreichische Museum für angewandte Kunst bietet unter anderem ein Täsch­chen nach einem Entwurf von Josef Hoffmann an, Geschirr mit dem MAK-Design der zwei Greifvögel, ein Kartenspiel und Servietten. 1991 will man ein vom Stubenring aus begehbares Kaffeehaus sowie eine Buchhandlung eröffnen und beides möglichst in eigener Regie betreiben. Die Teilrechtsfähigkeit schließt nämlich die direkte Ver­wendung von Geldern aus Verpach­tungen aus. Das gilt auch für Ein­nahmen aus Veranstaltungen in den museumseigenen Räumen.

So kann beispielsweise das Tech­nische Museum mit seinen vielen Konzerten, Kabarettprogrammen und Veranstaltungen für Kinder -1989 waren es 31.000 zusätzliche Gäste zu den 221.000 Besuchern -nicht unmittelbar über die Einnah­men verfügen.

Diese müssen nach wie vor zu­nächst an das Finanzministerium abgeliefert werden und fließen erst im nächsten Kalenderjahr an das Museum zurück. Die Ein­trittsgebühren der Museen wandern hingegen wie gehabt in den gemein­samen Topf des Bundesbudgets. 1989 besuchten 1,590.202 Personen die Bundesmuseen.

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