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Shops im Kommen
Museen gehen neue Wege" -Dieser Werbeslogan bezieht sich nicht allein auf die zeitgemäße Präsentation der Exponate oder auf die besucherfreundlichen Einrichtungen oder die pädagogische Betreuung der Kinder. Neue Wege gehen das Kunst- und Naturhistorische Museum, das Museum für Völkerkunde, die Graphische Sammlung Albertina, die Österreichische Galerie, das Museum für angewandte Kunst, die Gemäldegalerie der Akademie für bildende Künste, das Museum moderner Kunst, das österreichische Theatermuseum, das pathologisch-anatomische sowie das Heeresgeschichtliche Museum durch ihre seit 1. Juli 1989 geltende Teilrechtsfähigkeit.
Diese Teilrechtsfähigkeit, nach langjährigem Kampf der Museumsdirektoren gemäß einer Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz geregelt, erlaubt den Bundesmuseen - seit 1. Dezember auch dem Bundesdenkmalamt und der Nationalbibliothek - einen Teil ihrer Einnahmen selbst zu verwalten und zu verwenden. Das heißt, die Leiter dieser Institutionen dürfen ohne Rückfrage oder zwischenzeitliche Ablieferung an das Finanzministerium Schenkungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge aus Museumsvereinen und Einnahmen aus von ihnen selbst betriebenen Geschäften nach eigenem Gutdünken in ihre Museen investieren. Um Unternehmen oder Privatpersonen zu Spenden zu animieren, sind diese steuerlich begünstigt. Falls sie aus dem Betriebsvermögen kommen, können sie als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Private können sie als Sonderausgaben deklarieren.
Obgleich sich die Teilrechtsfähigkeit erst im Stadium der Erprobung befindet und vieles improvisiert werden muß, sind im Kunsthistorischen Museum, im Technischen Museum, in der Österreichischen Galerie und im Museum für angewandte Kunst die bisherigen Erfolge beachtlich, Überlegungen für nächste Schritte verheißungsvoll. Freilich war schon bisher besonderes Engagement einiger weniger nötig. So mußte der Direktor des jeweiligen Museums mit seinem persönlichen Vermögen für noch nicht verkaufte Ware der Museums-Shops haften, und Beamte der Museen übernahmen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben Management und Vertrieb. Ab heuer gestand das Wissenschaftsministerium den Museen zwanzig für diese Zwecke eingesetzte Angestellte zu.
Ungeachtet dessen nahm das Kunsthistorische Museum mit den vorwiegend auf die Ausstellungen „Prag um 1600" und „Fürstenhöfe der Renaissance" bezogenen Produkten bereits 2,5 Millionen Schilling ein, in den Spitzenzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr schlugen sie täglich mit rund 60.000 Schilling zu Buche.
Als ausgesprochene Renner erwiesen sich die Renaissancemütze zum Preis von 980 Schilling sowie der Seidenschal „Giulio Romano" um 2.350 Schilling beziehungsweise 1.530 Schilling - je nachdem ob mehr- oder einfarbig. Gern gekauft werden auch die Vienna Art Shirts mit 25 verschiedenen Motiven um 348 Schilling pro Stück sowie die mit zweitausend Stück Auflage limitierte Armbanduhr um 2.390 Schilling. Ihr Zifferblatt wurde von der Rückseite eines Reliefmosaiks aus Halbedelsteinen inspiriert. Das Original, 1605 für Rudolf II. geschaffen, befindet sich in der Sammlung für Plastik und Kunstgewerbe des Kunsthistorischen Museums.
Wie sehr die Museums-Souvenirs auch international gefallen, zeigt die heuer im Frühjahr startende Tauschaktion mit dem Metropolitan Museum of Art in New York. Die Amerikaner werden hauptsächlich Schmuckstücke nach - Wien schicken, Wien liefert dafür Art-Shirts und extra für die Djego Ve-läzquez-Ausstellung dieses bedeutendsten überseeischen Museums angefertigte Postkarten und Briefkartons. Diese sind mit einer Reproduktion vom Bild der achtjährigen Infantin Margarita Teresa im blauen Kleid von Veläzquez geschmückt.
Wie im Kunsthistorischen Museum trägt auch die Angebotspalette des MAK-Shops das Siegel des Hauses. Das Österreichische Museum für angewandte Kunst bietet unter anderem ein Täschchen nach einem Entwurf von Josef Hoffmann an, Geschirr mit dem MAK-Design der zwei Greifvögel, ein Kartenspiel und Servietten. 1991 will man ein vom Stubenring aus begehbares Kaffeehaus sowie eine Buchhandlung eröffnen und beides möglichst in eigener Regie betreiben. Die Teilrechtsfähigkeit schließt nämlich die direkte Verwendung von Geldern aus Verpachtungen aus. Das gilt auch für Einnahmen aus Veranstaltungen in den museumseigenen Räumen.
So kann beispielsweise das Technische Museum mit seinen vielen Konzerten, Kabarettprogrammen und Veranstaltungen für Kinder -1989 waren es 31.000 zusätzliche Gäste zu den 221.000 Besuchern -nicht unmittelbar über die Einnahmen verfügen.
Diese müssen nach wie vor zunächst an das Finanzministerium abgeliefert werden und fließen erst im nächsten Kalenderjahr an das Museum zurück. Die Eintrittsgebühren der Museen wandern hingegen wie gehabt in den gemeinsamen Topf des Bundesbudgets. 1989 besuchten 1,590.202 Personen die Bundesmuseen.
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