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Nicht erst seit Auffliegen des Skandals rund um den Milchwirtschaftsfonds sind auch heilige Kühe der österreichischen Verbändewirtschaft vor dem Geschlachtetwerden nicht mehr sicher. Auch die Mutterinstitution aller gesellschaftlichen Verbände, die Sozialpartnerschaft, ist nicht mehr unumstritten.

Was das Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen mit dem Staat in den Jahrzehnten des Auf- und Ausbaus Österreichs gebracht hat, darf als bekannt und bedankt vorausgesetzt werden: sozialen Frieden, Wachstum des Wohlstands und relativ gerechte Verteilung des Zuwachses, Integration aller Bevölkerungsgruppen ins Staatsganze. In Zeiten knapper Regierungsmehrheiten im Parlament hielt die Sozialpartnerschaft die großen politischen Kräfte des Landes zusammen.

Praktikerwie Theoretiker der Staatsidee sind sich im großen und ganzen einig, daß die institutionalisierte Zusammenarbeit der großen Wirtschaftsverbände auch in Zukunft mehr Vor- als Nachteile bringen und auch in einem wirtschaftlich vollintegrierten Europa nicht entbehrlich sein werde. Aber sie wird sich ändern müssen.

Wer also für Reformen der Sozialpartnerschaft eintritt, tut dies in den meisten Fällen nicht, um diese umzubringen, sondern um sie überlebensfähig zu machen.

Diesem Ziel war auch ein Seminar gewidmet, das vorige Woche vom Institut für Rechtspolitik der Universität Salzburg in Den Haag veranstaltet wurde. Wissenschafter sowie Praktiker der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und der Landwirtschaft nahmen daran teil. Die Gastgeber führten in die Rechtsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsorganisation Hollands und ihres Hauptinstituts, des SozialökonomischenRates, ein.Ob und allenfalls wann es sinnvoll sein könnte, auch das österreichische Sozialpartnerschaftssystem in die Rechtsordnung einzubauen, blieb in den sachlich geführten Diskussionen umstritten. Tatsache ist, daß es bisher ohne ausdrückliche Verrechtlichung recht gut funktioniert hat.

Aber eins wurde bei den Debatten allen Teilnehmern ziemlich klar: daß nicht nur die Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen, sondern auch diese Einrichtungen selbst reformbedürftig geworden sind.

Stichworte dazu: Transparenz, Repräsentativität (eine Neuverteilung der Gewichte und eine Einbeziehung der Umweltanliegen in geeigneter Form sind notwendig geworden), Pflichtmitgliedschaft (offen begründen!), Verbesserung des Wahlrechts der Verbände und kritische Erörterung der Verschränkung politischer und verbandlicher Funktionen dürfen keine Tabus mehr sein.

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