7036426-1989_50_10.jpg
Digital In Arbeit

Sozialversicherung 2000

Werbung
Werbung
Werbung

Die österreichische Sozialversicherung wird stark durch die Altersstruktur der Bevölkerung beeinflußt. In der Krankenversicherung ist die Altersabhängigkeit der Durchschnittskosten auffallend hoch (Tabelle 1). Die Altersabhängigkeit der Pensionsversicherung braucht nicht näher erörtert zu werden. Bis zum Jahre 2000 sind keine größeren Änderungen in der Altersstruktur zu erwarten. Von da ab allerdings ändern sich die Verhältnisse rapid (Tabelle 2).

Der langfristige Trend zeigt eine Zunahme der Zahl der Personen im Pensionsalter, eine Verringerung der Zahl der Personen im Erwerbsalter und eine Verringerung der

Zahl der Kinder und Jugendlichen. Dies bedeutet Mehraufwendungen für die Kranken- und Pensionsversicherung, gleichzeitig aber reduzieren sich - gleiches Leistungsniveau vorausgesetzt - die Ausgaben für Familienleistungen und Schulbildung.

Zweifellos wird man sich im Bereich der Schulbildung nicht mit einem gleichbleibenden Niveau zufrieden geben, sondern ständig steigende Anforderungen stellen. Die Aufgaben der nächsten Jahrzehnte werden für die Industrieländer im allgemeinen und für Österreich im besonderen nur bewältigt werden können, wenn immer höhere Anforderungen an die Qualität der Ausbildung gestellt werden.

Aber auch im Bereich der Krankenversicherung ist eine Qualitätssteigerung des Leistungsangebotes notwendig. Zwar nimmt die Zahl der zur Verfügung stehenden Ärzte ständig zu, doch führt nicht nur die bereits erwähnte Änderung der Altersstruktur, sondern vor allem das stärker werdende Gesundheitsbewußtsein der Österreicher zu zusätzlichen Anforderungen. Auch die Qualität der medikamentösen Versorgung sowie die Versorgung mit medizinischen Großgeräten (Litho-tripter, Computertomographen) nimmt zu und führt zu nicht unbeträchtlichen Kostensteigerungen.

Das Bedürfnis nach qualitativ besserer Versorgung allein muß noch nicht zu einer tatsächlichen Verbesserung führen, wenn keine ausreichenden Ressourcen vorhanden sind. Dieser Grundsatz kann allerdings nicht ohne weiteres auf den Bereich der medizinischen Versorgung angewendet werden. Die Gesundheit nimmt in der Werteskala unverändert einen vorrangigen Platz ein und die Mittel hiefür aufzubringen wird immer vielen anderen Bedürfnisbefriedigungen vorgezogen werden.

Ein weiteres kostensteigerndes Element zeichnet sich gegenwärtig erst in seinen Anfängen ab. Die Krankenversicherung, voran die soziale Krankenversicherung, sichert die Aufwendungen für die Behandlung von Krankheiten, zum Teil auch deren Vorbeugung durch Gesundenuntersuchungen und ähnliche Maßnahmen. Diesem Ziel dienen unter anderem auch die Krankenanstalten, deren Aufwendungen Jahr für Jahr überproportional steigen.

Der Versuch, hier durch die Verlagerung von stationären Behandlungen aus dem Spital in die weit kostengünstigere Hauskrankenpflege einzusparen, ist bis heute nicht gelungen. Es scheint einen unstillbaren Bedarf an Anstaltspflegebetten zu geben, in dessen Folge jedes frei werdende Bett sofort wieder belegt wird. Und dies, obwohl Österreich mit 10,8 Spitalsbetten auf 1.000 Einwohner weit über der international genannten Richtgröße von etwa sieben Betten auf 1.000 Einwohner liegt.

Der um die Hälfte überhöhte Bettenstand deckt anscheinend keinen unmittelbaren Bedarf an Akutbetten, und es spricht vieles dafür, daß nicht nur für Häuspflege geeignete Personen Akutbetten belegen, sondern auch Personen mit abgeschlossener Krankenbehandlung, für die nur mehr Pflege und keine medizinische Versorgung mehr notwendig ist. Ausreichende Hauskrankenpflege und Pflegesicherung vorausgesetzt, könnteetwa ein Drittel der Spitalsbetten eingespart beziehungsweise in billigere Pflegebetten umgewandelt werden. Der praktischen Durchführung solcher Änderungen stehen große Schwierigkeiten im Wege. Die Kompetenzverteilung in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung erschwert eine rasche Lösung.

Wie weit es gelingt, die heute noch immer im Rahmen der Familie geleistete Pflegeversorgung auch in Hinkunft in diesem Umfang aufrechtzuerhalten, ist ebenso eine offene Frage wie der tatsächliche Abbau von Akutbetten und die Finanzierung der Pflegeleistungen beziehungsweise die Organisationsform, in der solche Leistungen zu erbringen sein werden. Hier liegt eine Aufgabe für die nächste Dekade vor uns, die bis zum Jahr 2000 zu lösen meines Erachtens eine sozialpolitische Notwendigkeit ist.

Neben dieser mittelfristigen Aufgabe sorgen die geschilderten Entwicklungen auch für kurzfristig zu lösende Probleme. So erhöhten sich in den letzten fünf Jahren die Einnahmen der sozialen Krankenversicherung jährlich um etwa 5,5 Prozent, während die Ausgaben der wichtigsten Gebarungspositionen, nämlich für ärztliche Hilfe, für Heilmittel und für Anstaltspflege, im Durchschnitt um etwa sieben Prozent zunahmen. Zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes der sozialen Krankenversicherung besteht daher kurzfristiger Handlungsbedarf.

Ab dem Jahre 1991 kann die Finanzierung aufgrund der gegenwärtigen Einnahmen- und Ausgabenstruktur nicht mehr als gesichert angesehen werden.

Die Pensionsversicherung konnte infolge der außergewöhnlich günstigen Beschäftigungsentwicklung der siebziger Jahre seit damals das Bundesbudget stark entlasten. Die Beiträge des Bundes zur sozialen Pensionsversicherung sind ja als Ausfallshaftung konzipiert, das heißt, jeder Schilling Mehreinnahmen verringert den Bundesbeitrag um einen Schilling.

Als diese willkommene indirekte Finanzierung des Bundeshaushaltes durch überproportional steigende Beiträge einer steigenden Zahl von Beitragszahlern sich abschwächte, versuchte man, die Finanzprobleme des Bundes als Finanzprobleme der sozialen Pensionsversicherung auszugeben, rief nach Pensions reform und erreichte durch Novellen der Jahre 1985 und 1988, daß das Bundesbudget allein im Bereich des ASVG für den Zeitraum 1985 bis 1995 um über 200 Milliarden Schilling entlastet wurde, davon rund 17 Milliarden Schilling im heurigen Jahr. Hauptleidtragende an diesen beiden Novellen waren übrigens die Pensionisten.

Besteht nun beim Blick in die Zukunft Anlaß zu Pessimismus? Auch hier scheint mir vor allem Realismus angebracht. Zusätzliche Aufwendungen im Bereiche der Krankenversicherung und im Bereiche der Pensionsversicherung sind unter anderem wegen der sich ändernden Altersstruktur unvermeidlich. Die Mittel für deren Deckung stehen aber zur Verfügung.

Bei aller Unsicherheit, die wirt schaftlichen Prognosen innewohnt, stimmen doch alle Voraussagen in einem überein: Langfristig ist mit einer jährlichen realen Steigerung des Volkseinkommens bei leichtem Rückgang der Gesamtbevölkerung zu rechnen. Aufgabe der Sozialpolitik wird es sein, die Jahr für Jahr zu erwartenden zusätzlichen Mittel so einzusetzen, daß die hier erwähnten Mehraufwendungen getragen werden können. Auch unter dieser Voraussetzung wird der nächsten Generation eine Steigerung des Lebensstandards möglich sein.

Der Autor ist Generaldirektor des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und Ordinarius für Versicherungsmathematik an der Technischen Universität Wien.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung