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Sparen oder versichern ?

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Die meisten Erwerbstätigen sind bestrebt, den durch ihre Arbeit erreichten und gewährleisteten Lebensstandard auch bei längerer Krankheit, dauernder Berufsunfähigkeit und insbesondere nach ihrer Pensionierung einigermaßen aufrecht zu erhalten.

Die Basis jedes Wohlstandes bilden zu einem erheblichen Teil regelmäßige finanzielle Einkünfte in einer bestimmten Höhe. Die Einkommen haben in den letzten Jahrzehnten in Österreich ein Niveau erreicht, daß man doch zumindest von einem ansprechenden Wohlstand breiter B^völke-rungsschichten sprechen kann. Der Lebensstil hat sich bei vielen ihrem gestiegenen Einkommen angepaßt. Umso unangenehmer ist es deshalb, wenn dieses Einkommen eines Tages zu einem großen Teil oder zur Gänze ausfällt. Dies geschieht in Österreich dank unserer Sozialgesetze in den seltensten Fällen plötzlich. Wenn aber bei langer Krankheit schließlich kein Krankengeld mehr bezahlt wird, oder junge Berufstätige mit relativ hohem Einkommen nach Freizeitunfällen dauernd invalid bleiben und mit einer Fürsorgerente ihr weiteres Leben fristen müssen, spätestens dann kommt die Einsicht, daß bei aller Wichtigkeit der staatlichen Versorgung ein gewisses Maß an Eigenvorsorge nicht fehlen darf.

Im Leben des Menschen gibt es zwei Abschnitte, in denen er versorgt werden muß. Es ist dies einerseits die (frühe) Jugend beziehungsweise Schulzeit und andererseits das Alter beziehungsweise der Ruhestand. Im Abschnitt dazwischen (der Erwerbsphase) kann er zwar sehr viel erwirtschaften, trägt aber auch ein hohes Maß an Belastungen. Er muß für sich selbst aufkommen, gleichzeitig verpflichtet ihn der Staat aber auch, über Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und andere Abgaben, für die noch nicht oder nicht mehr Erwerbstätigen zu sorgen. Die Leistungen der staatlichen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung werden über das Umlageverfahren finanziert. Das heißt, es wird nichts angespart, sondern mit den einlaufenden Beiträgen sogleich alles an anfallenden Zahlungen beglichen. Reichen die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus, so wird über Bundeszuschüsse (die natürlich auch aus den Abgaben der Erwerbstätigen stammen) das Defizit ausgeglichen.

Nach Meinung nahezu aller Experten gilt in bezug auf die Altersvorsorge in Österreich gegenwärtig folgendes: Die gesetzlichen Pensionen im heutigen Ausmaß sind auf die Dauer nicht finanzierbar. Die Sozialversicherung wird — trotz Reformen (höheres Pensionsalter, Streichung der Ersatzzeiten) — in 20 bis 25 Jahren nur mehr eine Basisversorgung gewährleisten. Hauptursache ist, daß in Österreich die Pensionisten die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe darstellen. Gleichzeitig kommen seit den sechziger Jahren in Österreich immer weniger Kinder zur Welt.

Daraus ergibt sich die steigende Notwendigkeit von komplementärer Altersvorsorge, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren beziehungsweise Anwartschafts-deckungsverfahren beruht. Im Hinblick auf die private Altersvorsorge bieten Banken, Sparkassen, Versicherungen und so weiter unterschiedliche Modelle an. Welche Form der Eigenvorsorge hier die beste ist, hängt häufig von den persönlichen Absichten des Käufers ab.

Risikobewußte werden aber doch mehr zur Assekuranz tendieren als zu anderen Sparprodukten. Die Gründe hiefür lassen sich wie folgt umreißen: Da Banken nicht der Versicherungsaufsicht des Finanzministeriums unterliegen, dürfen sie keine wahrscheinlichkeitsmathematisch (mit Sterbetafeln) eruierten lebenslänglichen Zusatzpensionen anbieten. Das heißt, es kann in Banken zwar in Monats-, Quartalsoder (Halb-) Jahresraten angespart werden, wenn jedoch die Ansparzeit beendet ist, gibt es für den Kunden nur zwei Varianten des sogenannten Ent-sparens: Entweder er behebt das gesamte angesparte

Kapital samt Zinsen, oder er läßt es sich in Raten (entweder große Beträge wenige Jahre lang oder kleine Beträge über viele Jahre hindurch) auszahlen.

Die Lebensversicherung muß ihre Pensionshöhe nach einem wahrscheinlichkeitsmathematisch zu erwartenden Lebensalter kalkulieren. Wenn dieses zum Beispiel bei 73 Jahren liegt, muß sie gleich hohe Pensionen auszahlen, selbst wenn der Senior seinen 100. Geburtstag erlebt. Übrigens werden die meisten LV-Zusatz-pensionen jährlich um einen gewissen Prozentsatz angehoben, damit dem Kunden der Realwert einigermaßen erhalten bleibt.

Wer das Risiko einer (unfall-und/oder krankheitsbedingten) Berufsunfähigkeit vor Pensionsantritt fürchtet, dem bietet die Beruf sunfähigkeitszusatzversi-cherung (BUZ) Schutz vor empfindlichen finanziellen Einbußen und vermag darüber hinaus seine private Altersvorsorge zu retten:

Wird der Versicherte vor Erreichung des Pensionsantrittsalters (bei Frauen 55 Jahre, bei Männern 60 Jahre) berufsunfähig, so entfällt jegliche weitere Prämienzahlung ab diesem Zeitpunkt, und trotzdem bleibt der volle Versicherungsschutz aufrecht. Es kann auch eine BUZ-Rente mit dem Versicherer vereinbart werden, die ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit bis zum Pensionsantrittsalter gezahlt wird.

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