7083992-1994_09_03.jpg
Digital In Arbeit

15a-Vertrag: Woran es sich spießt

Werbung
Werbung
Werbung

Ins Stocken geraten sind die ehrgeizigen Pläne von Frauen-ministerin Johanna Dohnal, die Bundesländer per Staatsvertrag auf eine - statistisch gesehen -flächendeckende Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen zu verpflichten.

Im Jänner berichtete Dohnal dem Ministerrat über „Bedenken der Länder gegen den Entwurf" des Vertrages.

Die von Dohnal zitierten „Bedenken der Länder" betreffen etwa das von der Ministerin gewünschte „einheitliche Versorgungsniveau", das, so die Länder, an den regional unterschiedlichen Bedürfnissen vorbeigehe.

Auch die im Dohnal-Entwurf vorgesehenen verpflichtenden Öffnungszeiten der Kindergärten be-ziehunsgweise -krippen durchgehend zwischen 7 und 18 Uhr orientiere sich nicht an den realen Bedürfnissen; die Länder\’ertreter fordern flexiblere Lösungen.

Wie immer spießt es sich außerdem noch am Geld: der ursprüngliche - von den Ländern zerpflückte - Entwurf Dohnais sah vor, daß die Bundesländer alle Kosten für Personal und Räumlichkeiten aufbringen müßten; der Bund würde lediglich die notwendigen Ausbildungseinrichtungen finanzieren. Die Bundesländer freilich wiesen dieses Ansinnen schroff zurück: Zunächst, weil nicht sie, sondern zumeist die Gemeinden als Kindergartenerhalter fungieren. Zudem würden fast ausschließlich die Länder zur Kasse gebeten.

Im Ministerrat signalisierte Dohnal zuletzt Konsensbereitschaft: der Bund könnte sich „unter gewissen Voraussetzungen an der Finanzierung der Betreuungseinrichtungen beteiligen, falls die Länder in eine Beteiligung bei der Finanzierung der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern einwilligen würden". Bleibt abzuwarten, ob sich die Länder auf diesen Tauschhandel einlassen. Denn die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern ist politisch nicht minder umstritten.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung