Deglobalisierung braucht viel Zeit

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Über Menschenrechtsverstöße in Lieferketten und die Entkoppelung von Handelsbeziehungen.

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Über Menschenrechtsverstöße in Lieferketten und die Entkoppelung von Handelsbeziehungen.

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Als die Welt noch in Ordnung war – am 23. Februar dieses Jahres, einen Tag vor dem Überfall der russischen Armee auf die Ukraine – legte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor. Dessen wohldurchdachter Text ist vom Willen geprägt, durch soziale und ökologische Kontrolle der Lieferketten von in internationaler Arbeitsteilung erzeugten Produkten – so wörtlich – „eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zu verwirklichen und den Rechtsrahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung zu verbessern“. Jahrelange Vorarbeiten in Richtung einer Wettbewerbsordnung, die fair produzierende Unternehmen nicht weiter gegenüber Konkurrenten benachteiligt, die unter prekären Arbeits- und Umweltbedingungen produzieren (lassen), finden damit einen gewichtigen konzeptionellen Abschluss.

Importverbote als Drohgebärde

Vor wenigen Tagen nun hat die EU-Kommission sogar noch nachgelegt und vorgeschlagen, Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt zu verbieten und damit einen spürbaren Beitrag zu deren Bekämpfung zu leisten. In Anspielung auf die kurz zuvor durch die damalige UN-Menschenrechtsbeauftragte Michelle Bachelet vor der Weltöffentlichkeit dokumentierte Zwangsarbeit von Angehörigen muslimischer Minderheiten in der Provinz Xinjiang wird festgehalten, dass auch staatlich angeordnete Arbeits- und Menschenrechtsverstöße künftig durch Importverbote zu unterbinden wären.

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