Eigentlich hatte ich vor, diesmal etwas über die kroatische Währung „Kuna“ – altslawisch für „Marder“ – zu schreiben. Sie heißt so, weil einst, als Münzgeld noch nicht gebräuchlich war, in Teilen des heutigen Kroatien Marderfelle als Naturalgeld Verwendung fanden. Die seit Beginn des Monats feststehende Tatsache, dass es zum Jahresende mit dem Mardergeld vorbei sein wird, da Kroatien ab 2023 zum zwanzigsten Euro-Mitgliedsland wird, hätte locker Stoff für eine ganze Kolumne geliefert. Aber dann kam die Meldung über den Bericht des Rechnungshofes zu den Parteifinanzen der ÖVP auf den Tisch und veranlasste mich zum Themenwechsel.
Es ist nämlich zweifellos ungewöhnlich, dass auf Wunsch des Rechnungshofes wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Angaben zu den ÖVP-Wahlkampfkosten im Jahr 2019 erstmalig ein vom unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat – ja, so etwas gibt es! – einzusetzender Wirtschaftsprüfer tätig werden soll. Er wird direkte Bucheinsicht haben – ein Recht, das dem obersten Prüforgan der Republik bisher nach dem Willen aller (!) Parlamentsparteien paradoxerweise noch gar nicht zusteht. Ob das im Entwurf vorliegende Parteienfinanzierungsgesetz ein solches direktes Prüfrecht künftig einräumen wird, ist noch offen.
(Selbst-)reinigendes Gewitter für die ÖVP!
ÖVP-Obmann Karl Nehammer sollte sich jedenfalls in dieser Angelegenheit nicht allzu viel Gelassenheit erlauben. Sonst könnte bald Allein-Gelassenheit daraus werden.
Ein (selbst-)reinigendes Gewitter, das vollständige Transparenz und die Zusage mit sich bringt, bestehende Partei-Finanzierungsregeln fürderhin nicht über die Maßen auszureizen, wäre da wohl die deutlich bessere Option. Auch in der Frage der Beanspruchung von Covid-Hilfen durch von der Partei nur formell getrennte Organisationen – wie etwa den Seniorenbund – gibt es nach Klarstellung der Sachlage durch den Rechnungshof nichts mehr zu deuteln. Die Sache in die Länge zu ziehen, würde nur weitere, vermeidbare Reputationsschäden nach sich ziehen.
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