EU-Parlament im Entscheidungsnotstand

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Der Zeitpunkt, zu dem das EU-Parlament in der vergangenen Woche den „Klimanotstand“ ausgerufen hat, war dramaturgisch perfekt gewählt: zu Beginn der Amtszeit der auf einen „Green Deal“ setzenden EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und wenige Tage vor Eröffnung der von Santiago nach Madrid verlegten UN-Klimakonferenz.

Inhaltlich lässt sich allerdings darüber streiten, ob die Wortwahl – bei aller gegebenen Dringlichkeit – auch wirklich passt. Sie könnte nämlich auch als Eingeständnis eines Entscheidungsnotstands von mit der Lösung der Umweltfrage schlicht überforderten Volksvertretern verstanden werden. Und weil ein „Notstand“ nun einmal nach sofortigen Sondermaßnahmen verlangt, könnten sich Klimaaktivisten zur Abkürzung allzu zeitraubender demokratischer Prozeduren der Entscheidungsfindung ermuntert sehen.

Vielleicht war es aber auch nur der Versuch, wenigstens deklamatorisch Handlungsfähigkeit zu zeigen, wo es doch in so vielen anderen Problemfeldern schwerfällt, Fortschritte zu erzielen. Allein die wirtschaftspolitischen Beispiele dafür reichen vom Scheitern des Zustandekommens einer Finanztransaktionssteuer bis zu der in der vergangenen Woche auch von der österreichischen Interims-Regierung abgelehnten Steuertransparenz großer Unternehmen.

Ringen um Finanzrahmen

Eine nächste Nagelprobe des europäischen Zusammenhalts naht mit den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027, die in die Zuständigkeit von Haushaltskommissar Johannes Hahn fallen. Die österreichische Ausgangsposition dazu lautet im Einklang mit anderen Nettozahler-Ländern wie Schweden, den Niederlanden oder Dänemark, dass es auch künftighin bei einem Beitrag in Höhe von einem Prozent des Bruttosozialprodukts bleiben soll. Entlang der Linie seines Vorgängers Hartwig Löger besteht auch Finanzminister Eduard Müller zumindest vorläufig auf dieser Obergrenze.

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