Gut Ding braucht Weile, heißt es so schön. Schlecht allerdings, wenn die Weile sich so in die Länge zieht, dass aus dem guten Ding am Ende nichts oder erst zu spät etwas wird. Nein, ich rede nicht von den Vollspaltenböden in den Schweineställen, die erst ab 2040 (!) verboten sein sollen.
Die Rede ist vielmehr von einem längst überfälligen europäischen Rechtsrahmen für die seit der Finanzkrise völlig unkontrolliert aus dem Boden schießenden Geld-Fiktionen mit der irreführenden Bezeichnung „Krypto-Währungen“.
Zwar haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission nach langem Tauziehen nun doch auf eine Verordnung geeinigt, die ab Ende 2023 etwas mehr Transparenz mit sich bringen wird. So wird künftig immerhin der absurd hohe Energieverbrauch der Ur-Kryptowährung Bitcoin und all ihrer Imitate – es gibt über 4000 davon – offenzulegen sein. Was nichts daran ändern wird, dass jede einzelne Transaktion mehr Energie verzehrt als ein österreichischer Durchschnittshaushalt pro Jahr – aber immerhin. Und dass die künftige Kryptotransfer-Verordnung ein gewisses Maß an Transparenz hinsichtlich Herkunft und Empfängern von Vermögensdaten vorschreibt, stellt durchaus einen Fortschritt dar.
Unbelastete Monetär-Anarchos
Dennoch haben die Lobbyisten jenes spekulativen Teils der Finanzwirtschaft, den John Maynard Keynes einst „Casino-Kapitalismus“ nannte, wieder einmal ganze Arbeit geleistet und tiefergreifende Einschränkungen verhindert. Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der neu geschaffenen Meldepflichten wird nämlich der weiteren, unkontrollierten Wucherung monetärer Sumpfblüten auch künftig nichts Grundlegendes im Wege stehen.
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