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Startschuß für das neue Europäische Währungsinstitut

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Nach der langwierigen Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer ist am 1. November 1993 der Vertrag über die Europäische Union in Kraft getreten. Damit konnte planmäßig auch die zweite von drei Stufen auf dem Weg zur Wirtschaftsund Währungsunion (WWU) mit 1. Jänner 1994 in Angriff genommen werden.

Die erste Stufe hatte Mitte 1990 begonnen. Sie sollte alle Kapitalverkehrsrestriktionen beseitigen und das Europäische Währungssystem (EWS) festigen. Ersters gelang. Zweiteres ging, wie die Ereignisse im Sommer 1993 zeigten, so ziemlich daneben.

Die nun gestartete zweite Stufe der WWU, die nach derzeitigen Plänen bis mindestens 31. Dezember 1996 und höchstens bis 31. Dezember 1998 dauern soll, ist eine Vorbereitungsphase. Sie soll in der Schaffung einer Europäischen Zentralbank und notwendigerweise zuletzt in einer Einheitswährung münden. Diese Phase 2 sieht vor: verstärkte Koordinierung, Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite und Umsetzung des mittelfristigen Konvergenzprogrammes.

Auch die Erstellung wirtschaftspolitischer Leitlinien wird ab dieser Phase möglich.

Auf dem Gebiet der Währungspolitik sollen zwei überaus sensible Punkte angegan

gen werden: Einerseits das Verbot öffentlicher Defizite durch die Notenbanken, und andererseits sollen die Notenbanken aller EU-Mitglieder unabhängig von jeglichen Staats- und Regierungseinflüssen gemacht werden. In institutioneller Hinsicht hat der Start der zweiten Stufe die Aufnahme der Tätigkeit des Europäischen Währungsinstitutes gebracht. Dieses soll die Vorstufe zur Europäischen Zentralbank sein (siehe S. 5).

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