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Totale Subordination

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Der Gedanke des kooperativen Bundesstaates, in unserer Bundesverfassung klar formuliert, hat in der Republik Österreich stets vor allem die programmatischen Aussagen der politischen Parteien beherrscht, das Handeln dagegen seltener. Seit einiger Zeit aber mehren sich die Anzeichen für starke Tendenzen, die Beziehungen zwischen Bund und Ländern auf das Arbeitsprinzip der totalen Subordination zu bauen. Das geht, wie ÖVP-Klubob-mann Koren jüngst vermutete, soweit, daß der Bund selbst die den Ländern zustehenden Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zinsenlos zurückbehält; eine ebenso eklatante Verletzung des Finanzverfassungsgesetzes wie auch des föderalistischen Prinzips in der Bundesverfassung.

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Der Gedanke des kooperativen Bundesstaates, in unserer Bundesverfassung klar formuliert, hat in der Republik Österreich stets vor allem die programmatischen Aussagen der politischen Parteien beherrscht, das Handeln dagegen seltener. Seit einiger Zeit aber mehren sich die Anzeichen für starke Tendenzen, die Beziehungen zwischen Bund und Ländern auf das Arbeitsprinzip der totalen Subordination zu bauen. Das geht, wie ÖVP-Klubob-mann Koren jüngst vermutete, soweit, daß der Bund selbst die den Ländern zustehenden Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zinsenlos zurückbehält; eine ebenso eklatante Verletzung des Finanzverfassungsgesetzes wie auch des föderalistischen Prinzips in der Bundesverfassung.

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Hinter den permanenten Versuchen, das föderalistische Prinzip in Österreich zu verletzen, steckt die machtpolitisch motivierte Auffassung, daß eben der Starke am mächtigsten allein ist; daß Föderalismus und der kooperative Bundesstaat ein entscheidendes Element der Gewaltenteilung und -kontrolle darstellen; daß schließlich diese Kontrolle nur in dem Ausmaß funktionieren kann, als das die Bürokratie der Zentralstellen des Bundes zuläßt.

Zu Zeiten der Koalition jagte eine verfassungsgesetzliche Änderung die andere. Die Koalitionsparteien verfügten über parlamentarische Mehrheiten von 90 und mehr Prozent, die bundesstaatlichen Verfassungsstrukturen zerfielen in dem Ausmaß und in dem Tempo, als es die naturgemäß auf Zentralismus angelegten Wiener Parteispitzen für gut, richtig und zweckmäßig hielten. Felix Er-macora sprach in diesem Zusammenhang von einer „konstanten Aufweichung, die es gerechtfertigt erscheinen ließ, Österreich als einen Bundesstaat mit einer rapiden unitaristi-schen Tendenz zu bezeichnen“.

Unter der ÖVP-Alleinregierung zwischen 1966 und 1970 wurden diese Tendenzen jedenfalls gestoppt. Ausschlaggebend dafür waren nicht unbedingt Einsichten der Wiener Regierungsspitze in die Qualität und Notwendigkeit des Föderalismus, sondern die beherrschende Rolle der ÖVP-Landesfürsten, die mit Ausnahme des Salzburger Landeshauptmannes Hans Lechner zugleich auch Landesparteiobmänner waren. Damals, zwischen 1966 und 1970, nahm der inzwischen verstorbene steirische Landeshauptmann Josef Krainer ein Mandat im Bundesrat an, um dieses papierene Gremium aufzuwerten. Damals stimmte aber auch der Tiroler Abgeordnete Franz Kranebitter aus landespolitischen Motiven gegen die parlamentarische Regelung der Südtirol-Frage; sein Votum wurde von der unikoloren Bundesregierung immerhin geduldet. Damals, schließlich, nahm auch die SPÖ-Opposition den Föderalismus recht ernst. Christian Broda, Leopold Gratz und Heinz Fischer schrieben so freundlich über die Verbesserung der bundesstaatlichen Strukturen, als wäre das tatsächlich ein Stück der SPÖ.

Freilich: zwischen den föderalistischen Verbeugungen so namhafter sozialistischer Mandatare und heute liegen Jahre.

Beispiele dafür gibt es genug, eines aber verdient es, aus dieser Fülle besonders hervorgehoben zu werden. Nicht einmal, weil es sonderlich dramatisch wäre, sondern weil es einen tiefen Eindruck von der Art und Weise vermittelt, wie die Rechte und Interessen der Bundesländer — selbst dann, wenn sie verfassungsgesetzlich untermauert sind — von einer übermächtigen Bundesregierung vom Tisch gewischt werden. Im Abgabenänderungsgesetz 1976, dessen Entwurf den Landesregierungen Ende Jänner 1976 zugesandt wurde, ist eine neue Bundes-Kraftfahrzeugsteuer gesetzlich fixiert. Die Einführung dieser Bun-deskraftfahrzeugsteuer, die dem Finanzminister jährlich 900 Millionen Schilling Mehreinnahmen bringen soll, neben der bereits bestehenden Kraftfahrzeugsteuer und die Beibehaltung und Erhöhung der Bundes-mineralölsteuer neben der Mineralölsteuer widerspricht dem 6 des Finanzverfassungsgesetzes, weil eine ausschließliche Bundesabgabe von demselben Besteuerungsgegenstand

darin eben nicht vorgesehen ist. Auf diesem Umstand verwiesen die Landesregierungen einhellig, ganz unabhängig davon, ob es sich um sozialistisch oder ÖVP-dominierte Bundesländer handelte. Das Amt der Wiener Landesregierung äußerte starke

„verfassungsrechtliche Bedenken“; das Amt der Kärntner Landesregierung stellt klipp und klar fest, daß die geplante Abgabe „nicht gerechtfertigt erscheint“ und das Amt der burgenländischen Landesregierung wird in seiner Stellungnahme noch deutlicher: ..Die Einführung einer

Bundeskraftfahrzeugsteuer“, heißt es dort, „widerspricht nach ho. Ansicht dem 6 des Finanzverfassungsgesetzes 1948 ... die Vorgangswedse, die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer als ausschließliche Bundesabgabe vorzusehen, muß den Ländern unverständlich erscheinen, da bekanntlich auch sie vermehrte Aufgaben im Bereich der Verkehrsnahversorgung zu erfüllen haben.“

Der Wiener ÖVP-Bundesrat Anton Fürst glaubte in seiner Debütantenrede vor der Länderkammer, daß „die Mitglieder des Bundesrates als Ländervertreter nur eine Wahl haben, um einen neuen Skandal gegen die Demokratie zu verhindern: Sie müssen entsprechend dem Landesauftrag gegen die neuen Belastungen, die von den Heimatländern einhellig negativ beurteilt wurden, Ein-

spruch erheben“. Bundesrat Fürst wurde in seinem Glauben schwer enttäuscht: der Block der sozialistischen Abgeordneten zur Länderkammer stimmte diesem Gesetz geschlossen zu. Die von den Bundesländern im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Einwände, Bedenken und

Ablehnungen gerieten in den Wolf des Zentralismus und passierten.

Derlei Methoden machen es völlig sinnlos, über das Schicksal des österreichischen Bundesrates zu diskutieren. Es handelt sich dabei, so Felix Ermacora, „um ein Ländervertretungsorgan, das außer Präsenz nichts aufzuweisen hat“. Und diese „Präsenz“ erinnert fatalerweise von Sitzung zu Sitzung daran, wie schlimm es um den österreichischen Föderalismus tatsächlich bestellt ist. Letztlich hat die verzerrte Form der bundesstaatlichen Struktur so weit geführt, daß man die Bundesländer bestenfalls als bedeutsame Verwaltungssprengel bezeichnen kann.

Die wichtigsten Gründe dafür liegen in der Struktur der Verhältnisse österreichischer politischer Machtpositionen. Die politische und bürokratische Macht in Österreich konzentriert sich nach wie vor auf den „Wasserkopf Wien“. Mitte der sechziger Jahre glaubte Otto Schulmeister noch an „das Erwachen der Länder'? („Die Zukunft Österreichs“). „Die Länder“, so schrieb er damals, „forderten einen nicht nur theoretischen Föderalismus, sie fühlten sich gleichberechtigt neben einem Wien, das, aus welchen Gründen immer, nicht mehr imstande zu sein schien, Österreich als Ganzes voranzubringen und zu repräsentieren“. Die politische Entwicklung zerstörte diesen Optimismus Schulmeisters. Die Desintegration schritt fort. Mehr noch als Wien der Wasserkopf Österreichs ist die Wiener SPÖ der Wasserkopf der Sozialistischen Partei dieses Landes. Hier wird der Kurs der Regierungspartei und des Kabinetts Kreisky bestimmt. Und daran würde sich auch nichts nach dem Abgang Kreiskys ändern: einer seiner Nachfolgekandidaten ist Landesparteiob-mann der Wiener SPÖ, der andere Floridsdorfer Funktionär mit Wohnsitz in Neustift am Wald.

Einst brachten die Bundesländer-Sozialisten Kreisky an die Macht in der Partei, später im Staat. Heute sind diese Männer abgehalftert, gar nicht so sicher, daß sie für ihre Partei auch noch bei den nächsten Land-

tagswahlen für Spitzenfunktionen nominiert werden. Kärntens Hans Sima, ein Mann, der sich rühmen kann, Bruno Kreisky aufs Schild gehoben zu haben, ist in die politische Versenkung verschwunden. Salzburgs Karl Steinocher gilt ebenso wie Tirols Herbert Saldier als Verlierer. Der steirische Landespartei-obmann Sebastian will noch in dieser Legislaturperiode des Landtags aus dem politischen Leben aus ähnlichen Gründen ausscheiden. Oberösterreichs neuer Landeshauptmann-Stellvertreter Rupert Hartl erreichte beim letzten SPÖ-Parteitag die geringste Zustimmung aller Delegierten. Hans Czettel (Niederösterreich), einst Gegenkandidat Kreiskys für die Wahl zum Bundesvorsitzenden, will, obwohl wesentlich jünger als Kreisky, aus Alters- und Gesundheitsgründen aus der aktiven Politik ausscheiden. Vorarlbergs Ernst Winder kämpft sich von einem Mißerfolg zum anderen, und Burgenlands Landeshauptmann Theodor Kery, noch vor Jahren ein sicherer SPÖ-Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, muß heute froh sein, von Fred Sinowatz nicht ständig auch in der politischen Heimat ausgestochen zu werden. Stark ist allein Leopold Gratz, und das auch nicht auf Grund großer kommunalpolitischer Verdienste, sondern einfach deshalb, weil das sozialistische Wien zu und hinter ihm steht.

Aus der Sicht eines naturgemäß zum Zentralismus tendierenden Bundesparteivorsitzenden sind die Bundesländer-Sozialisten zu einem recht einfach berechenbaren Faktor geworden. Er bedarf ihrer Zustimmung kaum, sie sind ihm tatsächlich Untertan, ihre Führer auf jenes Maß an Kreiskyschen Wohlwollen angewiesen, das es ihnen erlaubt, an der politischen Landesspitze zu bleiben.

Die Bundesregierung, so könnte man argumentieren, meint es eben nicht gut mit den Bundesländern, obwohl diese heute einen wichtigen Teil seiner Stärke darstellen. Die SPÖ in Österreich meint es mit den Bundesländern (immer außer Wien) so schlecht, daß sie nun darangeht, ihre Bastionen, Funktionen und Positionen im bundesstaatlichen Verband systematisch aufzuweichen. Das geschieht taktisch klug, strategisch kühn, auf jedem Fall aber überlegt: so werden heute schon mit einer Intensität, die einer besseren Sache würdig wäre, zahlreiche Politiker in den Ländern unter Hinweis auf Gehälter und Positionen diskredidiert. Der Schritt, bald auch die Effizienz der Landesverwaltung in Frage zu stellen, dürfte bald folgen. Was dann kommen könnte, wäre eine große Zentralismusdebatte mit dem Ergebnis, föderalistische Hindernisse und Reste ganz aus dem Weg zu räumen. ÖVP-Bundesparteiobmann Taus nannte kürzlich erste und ernste Befürchtungen in dieser Richtung und nannte gleich Gründe für ein Ja seiner Partei zum Föderalismus: einmal sei die Zeit der Zusammenballungen vorbei, der persönlich überschaubare Bereich stelle ein Gebot der Humanität dar; das andere Mal muß das demokratische System aus politischen Kräften und Gegenkräften bestehen; schließlich aber zeige auch eine Gegenüberstellung der Bundesbudgets und der Länderhaushalte, wie solide und überschaubar Länder zu wirtschaften imstande sind.

Damit wollte er die Föderalismusdebatte in Österreich wiedereröffnet wissen. Eine Debatte, die vor kaum zehn Jahren ohne Ergebnisse abgeschlossen wurde. Eine Debatte auch, die nur dann noch Sinn hat, wenn sie von Lippenbekenntnissen zum Föderalismus weg politisches Hah-deln auslöst. Denn der Bundesstaat Österreich ist heute eine Fiktion. Ein Volk, in dem sich die Tiroler, Kärntner, Wiener, Vorarlberger, Stei-rer und Burgenländer zuerst als Tiroler, Kärntner, Wiener, Vorarlberger, Steirer, Burgenländer usw. fühlen, hat alle Anlagen, föderalistisch zu denken. Diese Anlagen und dieses Denken macht die Dynamik Österreichs wesentlich aus. Man sollte daher den Föderalismus nicht von oben herab aus Gründen der Machtpolitik zerstören. Das würde nicht nur den Bundesländern und ihrer Bevölkerung Wesenszüge nehmen, sondern den Charakter Österreichs stark verändern. Und bestimmt nicht zum Besseren.

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