6855794-1977_15_03.jpg
Digital In Arbeit

Treue den Ungeborenen

Werbung
Werbung
Werbung

Das Gedenken an Alfred Mikocki, den langjährigen Geschäftsführer des Vereines „Rettet das Leben - Gemeinschaft zum Schutz der Ungeborenen“, und seine Leistung sollen Anlaß sein, Entstehung und Entwicklung der Aktion für die Ungeborenen in Österreich zu behandeln. Im Jahr 1953 nahm unter dem Einfluß des Jungen Jesuiten Strangfeld der Gedanke Gestalt an, es sei verantwortungslos, den Schutz des ungeborenen Lebens der Strafrechtspflege zu überlassen. Durch Aufklärung und Hilfe als Ergänzung zum Strafrecht könne die Situation gemeistert werden.

Dieses Anliegen führte auch zur Organisation, zur Gründung des genannten Vereines im Jahr 1954 unter der Präsidentschaft des Wiener Ordinarius für Pharmakologie, Dr. Franz Brücke. In einer Kundgebung am 17. Oktober 1955, bei der der damalige Bischof-Koadjutor von St. Pölten und nunmehrige Kardinal Dr. König, Prof. Schmitz und Prof. Brücke sprachen, kam das Anliegen zum er sten Mal wirksam an die Öffentlichkeit. Die mutigen Äußerungen des Präsidenten gegen das Geschäft mit dem Tode führten zu einem Disziplinarverfahren, das jedoch eingestellt wurde.

Der Verein arbeitete propagandistisch nnd versuchte Mittel für die praktische Hilfe aufzubringen, die von der SOS-Mütterhilfe geleistet werden sollte. Auch dies gelang, und bald trat neben diese Arbeit praktische Hilfe in Einzelfällen. Ab 1957 übernahm Hofrat Dr. Mikocki, ein geistig wahrhaft jugendlicher Pensionist, die Geschäftsführung und in zäher, unermüdlicher Arbeit vertrat er die Anliegen des Vereines durch Jahrzehnte, bis das hohe Alter seine weitere Mitarbeit nicht mehr gestattete. Sein Leben als Pensionist war ein vorbildlicher Dienst an den ungeborenen Kindern.

Aus der strafrechtlichen Auseinandersetzung um die Abtreibung kam schließlich der Impuls, das vom Verein „Rettet das Leben“ vertretene Anliegen auf breiter Basis zu übernehmen. So entstand die „Aktion Leben“, die weit gehend von Gliederungen der Katholischen Aktion getragen, schließlich das Volksbegehren zum Schutz des menschlichen Lebens in Gang setzte und die Zustimmung von fast 900.000 Österreichern fand.

Sinn dieser Aktion war aber nicht nur die Auseinandersetzung mit einem gefährlichen strafrechtlichen Konzept; es galt, die Gewissen der einzelnen zu mobilisieren. So kam es zur Gründung der Diözesanfonds für Schwangere in Notsituationen; der Film „Die ersten Lebenstage“ wurde in der Auseinandersetzung um den Schutz der Ungeborenen zu einem wichtigen Träger der Information über Ursprung und Entwicklung des menschlichen Lebens.

Diese ganze Arbeit, zu deren Pionieren P. Strangfeld, Prof. Brücke und Hofrat Mikocki gehörten, hat im Volksbegehren, das nun im Parlament zur Entscheidung steht, einen wichtigen Ausdruck gefunden.

Sie wird und muß aber weitergehen, auch wenn dieses Volksbegehren einen politischen Erfolg nicht erzielen sollte. Noch ist die Entscheidung nicht gefallen. Die Anzeichen sind ungünstig. Eindeutig falsche Meldungen über die Abnahme der Abtreibungen seit Ein führung der Fristenlösung sollen offenbar die Rechtfertigung für die Beharrung auf dem gefährlichen und schädlichen Gesetz bilden.

Durch die Fristenlösung wurde ein falsches Signal gegeben. Die bisher getroffenen flankierenden Maßnahmen konnten ihm nicht entgegenwirken. Das Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens ist durch die Fehlentscheidung des Gesetzgebers noch weiter geschwächt worden. In den letzten Phasen der Behandlung des Volksbegehrens wird der Versuch unternommen werden, durch eine weitere große Aufklärungsaktion Wissen zu verbreiten und den Mächtigen ihre Beharrung auf dem Unrecht zu erschweren.

Die Fristenlösung hat die Frauen, die das Kind wollen, dem Druck einer kinderfeindlichen Umwelt ausgesetzt. Ihre Wirkung ist keine emanzipatorische, sie fördert die Tötung Ungeborener und führt zu schwerer Not psychischer und physischer Art für viele Frauen.

Die Zeiten ändern sich, nichts ändert sich aber an der Wahrheit, daß der Mensch von der Empfängnis an Mensch ist und daß es schwerstes Unrecht bedeutet, die Entfaltung dieses Lebens abzuschneiden. Es ist eine Schande, daß auch in christlichen Kreisen das Bewußtsein von diesem Unrecht nicht lebendig ist. Jede Tabuisierung dieses Problemkreises ist zu verwerfen, weil sie eben dazu führt, daß angeblich fromme Frauen einverstanden sind oder sogar verlangen, daß ihre Töchter abtreiben, etwa aus Gründen des guten Rufes oder des Lebensstandards.

Wir werden nicht aufhören, im christlichen Raum und in der gesamten Öffentlichkeit jene Tatsachen zu verbreiten, deren Erkenntnis dem Schutz der Ungeborenen dient, eßwa die Tatsache, daß schon im 3. Monat das Nervensystem funktioniert, so daß von einer Schmerzlosigkeit der Tötung für das Kind keine Rede sein kann. Oder die Tatsache der genetischen Information, des Feststehens der bestimmten menschlichen Eigenschaften, etwa der Haar- und Augenfarbe von der Empfängnis an.

Wir wollen den Ungeborenen die Treue halten. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, sie sind auf unseren Schutz angewiesen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung