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U mweltbe wußte Landespolitik

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Die Erhaltung eines gesunden Lebensraumes ist eines der wichtigsten Ziele der Vorarlberger Landespolitik. Unterstützt werden diese Bemühungen von weiten Teilen der Bevölkerung, die im westlichen Bundesland Umweltschutz und Landschaftserhaltung größte Aufmerksamkeit entgegenbringt. Umweltschutz hat im Ländle, das etwa wegen seines Seeuferschutzes von vielen Ländern beneidet wird, Tradition.

Bereits vor dem zweiten Weltkrieg hatte Vorarlberg ein eigenes Naturschutzgesetz. Heute sind 24 Verordnungen über Pflanzen-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsteile in Geltung.

Vor allem mit dem Landschaftsschutzgesetz aus dem Jahr 1973 wurde in Vorarlberg, wie damals in keinem anderen Bundesland, ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt geleistet. Verschiedene Eingriffe in die Landschaft sind der Bewilligungspflicht unterworfen, so Bauwerke, Straßen, Seilbah-

nen und Lifte, Sportstätten und Schipisten, Stauwerke, Starkstromfreileitungen, Aufbereitungsanlagen, Lagerplätze, Müllplätze usw. Unter besonderen Schutz gestellt sind darüber hinaus Seen samt deren Uferstreifen in einer Breite von 500 Metern und Flußgewässer, weiters Feuchtgebiete und Gletscher. Ausnahmen vom Verbot eines Eingriffes in die Natur können hier die Behörden nur gewähren, wenn Landschaftsschutzinteressen nicht verletzt werden oder andere öffentliche Interessen überwiegen.

Die stürmische Wirtschafts-, Bevölkerungs-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in Vorarlberg ließ Probleme eines ungeordneten Wachstums früh erkennen. Gefahren räumlicher Uberbeanspruchung vor allem durch Zersiedlung, Verkehr und touristische Erschließung stellten die Abteilung Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung vor die Aufgabe, gezielt und problembezogen zu handeln.

Um fortschreitende Zersiedlung besonders in den Ebenen von Rheintal und Walgau zu unterbinden, setzte man sich das Ziel, die bereits erreichten Siedlungsränder auf möglichst lange Sicht zu erhalten. Heute verfügen fast alle Gemeinden über rechtskräftige Flächenwidmungspläne. 1977 beschloß die Landesregierung Grünzonenpläne, also die Festlegung überörtlicher Freiflächen (Verbot von Baulandwidmun gen) ‘in der Talsohle des Rheintales und des Walgaus. Dies war eine Pionierleistung in Österreich.

Vorairberg wurde als Fremdenverkehrsland früh mit den Gefahren touristischer Uberschließung im Berggebiet konfrontiert. Es liegt mit seiner Seilbahndichte im Verhältnis zur Landesfläche international im Spitzenfeld. 1978 wurde daher ein Fremdenverkehrskonzept, in dem besonderer Nachdruck auf Sicherung des Erholungsraumes gelegt wird, beschlossen. Weitere Erschließungen werden heute, wenn überhaupt, nur auf der Grundlage regionaler Erschließungskonzepte bewilligt. So beschloß die Landesregierung 1980 auf der Grundlage einer sehr eingehenden Studie ein „Konzept für den Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen im Montafon“, nach dem nur noch etwa ein Viertel der ursprünglich vorgesehenen Seilbahn- und Liftanlagen ausgeführt werden sollen. Diese Vorgangsweise fand weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung. Derzeit werden regionale Fremdenverkehrsuntersuchungen im Brandnertal, Kleinwalsertal und im Großen Walsertal erarbeitet.

Auch der Abfallbeseitigung wird großes Augenmerk geschenkt. Nach der bevorstehenden Inbetriebnahme einer geordneten Deponie für das Oberland wird Vorarlberg nach Wien das zweite Bundesland .sein, dessen Abfallbeseitigung zur Gänze über regionale Anlagen erfolgt, die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechen.

Bereits im Oktober 1960 haben die Anliegerstaaten des Bodensees das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees unterzeichnet. Sie verpflichten sich, beim Gewässerschutz für den Bodensee zusammenzuarbeiten, den See vor weiterer Verunreinigung zu schützen und seine Wasserbeschaffenheit nach Möglichkeit zu verbessern. Seither wurden allein in Vorarlberg rund 3,5 Milliarden Schilling für Kanalisationen, biologischer und chemischer Kläranlagen investiert.

In Vorarlberg gibt eine in Umweltfragen schon seit vielen Jahren kritisch eingestellte Bevölkerung bzw. öffentliche Meinung einen guten Rückhalt für Auflagen und Rechtsvorschriften. Den Bürgern bieten heute viele Gesetze Schutz vor schädlichen Beeinträchtigungen.

Schutz und Vorsorge gegen Umweltbeeinflussungen muß schon im Planungs- und Errichtungsstadium berücksichtigt werden. Vorbeugende Bestimmungen auf Landesebene gibt es etwa im ersten Luftreinhaltege- setz Österreichs aus dem Jahr 1971, das schon damals eine Beschränkung des Schwefelgehaltes im Brennstoff und seither ständig durchgeführte Kontrollen der Ölfeuerungsanlagen angeordnet hat. Jährlich werden etwa 18.000 Messungen vorgenommen. Leider ist für Industrie und Gewerbe und beim Kfz-Verkehr der Bund zuständig, sodaß Landesgesetze nicht gelten.

Wesentlich ist, daß nicht nur Vorschriften bestehen, sondern deren Einhaltung und Durchführung überwacht wird. Neben den rund 500 ehrenamtlichen Mitgliedern der Naturwacht führen vor allem die Bezirkshauptmannschaften unter Zuziehung von Sachverständigen des Landeswasserbauamtes, der Fachabteilungen im, Amt der Landesregierung, der Vorarlberger Umweltschutzanstalt und des Arbeitsin- spektorates in allen Problembereichen, von der Gewässeraufsicht bis zur Futtermitteluntersuchung, ständig die erforderlichen Kontrollen durch.

Völlig neue und zumindest in Österreich beispielhafte Wege hat Vorarlberg aber mit der Gründung des im Landschaftsschutzgesetz vorgesehenen Landschaftspflegefonds beschritten. Die Mittel stammen aus Abgaben für den Bodenabbau und dürfen nur für Natur- und Landschaftsschutz, Landschafts- und Ortsbildpflege sowie die Förderung der Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Gebieten verwendet werden. Mit dem Landschaftspflegefonds hat Vorarlberg als erstes Bundesland ein Instrument, um größere Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes zusätzlich zu finanzie- ren.-Im ersten Jahr seines Bestehens wurden rund 6 Millionen Schilling eingenommen. Das Ku ratorium, das zur Verwaltung eingesetzt wurde, hat im ersten Jahr 36 Anträge bearbeitet, mit welchen um die Förderung der Sanierung von Seen, der Pflanzung von Flurgehölz, der Beseitigung von Landschaftsschäden und der Pflege von Naturdenkmälern angesucht wurde. Auch die Tätigkeit mehrerer Vereine auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes wurde finanziell unterstützt. Dieses Modell hat die N atur schutzexpertenkonferenz der Bundesländer 1982 in Krems allen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen.

Dem Landschaftsschutzgesetz verdankt auch der von den Naturschutzorganisationen gewählte Landschaftsschutzanwalt seine rechtliche Position. Er ist als einziger Landschaftsschutzanwalt in Österreich nicht weisungsgebunden und hat das Recht, bei allen

Bewilligungsverfahren nach dem Landschaftsschutzgesetz mitzuwirken und Stellungnahmen abzugeben.

Mit der Sicherung unserer alpenländischen Kultur- und Erholungslandschaft stehen auch die Maßnahmen zur Förderung der Berglandwirtschaft, wie etwa die ersten Flächenprämien und Al- pungsprämien in Österreich, in engem Zusammenhang. Ein Kontaktausschuß für Fragen des Umweltschutzes beim Amt der Landesregierung, die leistungsfähige Vorarlberger Umweltschutzanstalt, eine gut funktionierende Naturwacht und die Tätigkeit der Vorarlberger Naturschau in Dornbirn sind weitere Beweise für die vielfältigen Umweltschutz-Maßnahmen und Bemühungen zur Erhaltung und dauerhaften Sicherung eines gesunden Lebensraumes.

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