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Überlegte Reparatur statt Zensur

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Die Novelle zum Medienrecht, mit der die Pressefreiheit weiter entscheidend eingeschränkt werden sollte, wird nach massiven Protesten übearbeitet.

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Die Novelle zum Medienrecht, mit der die Pressefreiheit weiter entscheidend eingeschränkt werden sollte, wird nach massiven Protesten übearbeitet.

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„Eigentlich", so Reinhard Jackwerth von der Öffentlichkeitsabteilung des Justizministeriums, „eigentlich sollte die Novelle zum Mediengesetz bereits vor Weihnachten erledigt sein."

Während der mit 10. Dezember des vergangenen Jahres befristeten Begutachtung des Traktats war aber eine gewaltige Protestlawine losgebrochen, die das Projekt bis auf weiteres verschüttete. „Ein Zeithorizont", weiß Jackwerth nunmehr, „ist jetzt sehr schwer anzugeben." Justizminister Nikolaus Michalek, der für den total mißglückten Entwurf politisch verantwortlich ist, will jedenfalls in den nächsten Wochen in Gesprächen mit den Justizsprechem der Parlamentsparteien retten, was noch zu retten ist.

Vielfach wird dem zu Ministerehren gekommenen Notar allerdings geraten, seine Hausaufgabe noch einmal ganz von vorne zu beginnen. „Dieser Gesetzesentwurf ist nämlich schlicht und einfach ein Skandal" stellte unter dem Titel „Soll aus Österreich ein Medien-Albanien werden?" die Tageszeitung „Kurier" in ungewohnter Deutlichkeit und stellvertretend für - fast - die gesamte Medienbranche fest.

Vor allem zwei Schwerpunkte des Entwurfs; so plaudert der Richter in der ministeriellen Straflegislativsek-

tion und Mitverfasser der Novelle, Christian Manquet, aus der Paragraphenküche, haben die Wogen hochgehen lassen: Einerseits der verstärkte „Schutz vor Bekanntgabe der Identität" für Verbrecher und deren Opfer, andererseits die massive Erhöhung der Strafen und Entschädigungsansprüche bei Verstößen gegen das „Persönlichkeitsrecht".

Ohne Umschweife geben die Gesetzesbastler in diesem Zusammenhang ihre Zensurabsichten für die Gerichtssaalberichterstattung zu. Wörtliches Zitat aus dem Reformtext: „Dieser Zweig der Berichterstattung nimmt nämlich... überproportional viel Raum ein und gibt schon dadurch, insbesondere aber durch die Auswahl derfürberichtenswert erachteten Fälle, ein verzerrtes Bild von der Kriminalitätsentwicklung wieder."

Schutz für Udo Proksch?

Folgerichtig sollen in Zukunft auch keine Fotos oder Zeichnungen im Gerichtssaal gemacht werden dürfen. Auch Berufsbezeichnungen, Altersangaben oder Ortsbeschreibungen, die auf Täter oder Opfer hinweisen, sind verboten. Diffuse Einschränkung: Nur „Personen des öffentlichen Lebens" genießen nicht den gleichen Schutz wie „Normalverbraucher".

Ein Beispiel zeigt, wohin dieser Irrweg führt: Der „Fall Lucona" wäre nie zu Ende geführt worden, weil Mörder Udo Proksch im Sinne dieser Gesetzesnovelle erst nach jahrelanger Berichterstattung (vor allem durch den Autor dieser Zeilen, Anm. d. Red.) zu einer Person des öffentlichen Lebens

wurde, als die Verwicklung von sozialistischen Regierungsmitgliedem in diese Causa nicht mehr zu vertuschen war.

Dosiertere Kritik erntet das Vorhaben, die Geldsätze des Mediengesetzes von 1981 zu erhöhen, das vom Pressesprecher des Justizministeriums Gerhard Litzka folgendermaßen begründet wird: „Die geltenden Schadenersatzbeträge der medienrechtlichen Bestimmungen bei übler Nachrede, Verspottung und Verleumdung sowie bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches sind so gering gehalten, daß sie dem .Medienopfer' -außer Ärger- nichts bringen können und für die Medien selbst nichteinmal Gegenstand betriebswirtschaftlicher Kalkulation sind."

Die Frage ist nur: Schießen Vervielfachungen der Obergrenzen - bis 500.000 Schilling - nicht wieder übers Ziel hinaus? Journalistengewerkschafter Franz Bauer: „Die enormen Entschädigungsansprüche für überführte und verurteilte Täter für erlittene Kränkungen - übrigens auch wenn nur wahrheitsgetreu berichtet worden ist - sind für unsere Berufsgruppe völlig untragbar."

Neben der Joumalistengewerkschaft protestierten aber auch die meisten anderen, die im Medien-Metier Rang und Namen haben: der neue Präsident des Verbandes der Österreichischen Zeitungsherausgeber und -Verleger (VÖZ) Werner Schrotta ebenso wie der Presserat oder der Österreichische Journalisten Club (ÖJC). Selbst der renommierte Wiener Presserichter Bruno Weis meldete „verfassungs-

rechtliche Bedenken und Bedenken zur Durchführbarkeit" an.

Lediglich der frühere - gescheiterte - Obmann der Joumalistengewerkschaft Paul Yvon formulierte: „Da wehren sich Medien unter Berufung auf die Medienfreiheit gegen die Beschneidung ihres täglichen Geschäfts, das so lukrativ nicht sein könnte, käme es nicht stets aufs neue unter Bruch der Unschuldsvermutung und unter Mißbrauch der Medienfreiheit zustande."

Die Pflichten der „Macher"

Dabei ist natürlich auch den schärfsten Kritikern der Michalek-Novelle klar, daß Informations- und Meinungsfreiheit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten inkludiert. Und sie halten nicht mit Protesten gegen jene Medien und ihre Macher zurück, die sich auch in sensiblen Bereichen nur als Teil der Unterhaltungsindustrie verstehen und mit ihren unseriösen Geschichten das Ansinnen fördern, die Medien in Ketten zu legen.

Rechtliche Mechanismen zur Begrenzung ausufernderEntwicklungen sollten jedoch die Balance zum Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit wahren. r

Noch gibt es freilich eine Chance zur radikalen Reparatur der desaströ-sen Vorlage: Pressesprecher Litzka, der bei Michalek-Vorgänger Egmont Foregger Anschauungsunterricht im korrekten Umgang mit den Medien genoß, erklärt jetzt immerhin, man werde sich „keinem Argument verschließen, wenn es sachlich gerechtfertigt ist".

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