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Umstrittene Hürde

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Zwei Wege sollen künftig in den Nationalrat führen: Entweder erreicht eine Liste in einem der Regionalwahlkreise ein Grundmandat oder sie muß bundesweit vier Prozent Stimmenanteil schaffen. Der Opposition ist diese Hürde noch zu hoch.

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Zwei Wege sollen künftig in den Nationalrat führen: Entweder erreicht eine Liste in einem der Regionalwahlkreise ein Grundmandat oder sie muß bundesweit vier Prozent Stimmenanteil schaffen. Der Opposition ist diese Hürde noch zu hoch.

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Das neue Wahlrecht soll nicht nur mehr persönlichkeitsorientiert sein, sondern auch mehr Wahlgerechtigkeit bringen. Bisher waren die Mandate unterschiedlich „teuer": Reichten in Wien etwa bereits 2,63 Prozent Stimmenanteil für den Einzug in den Nationalrat, waren es in Westösterreich bis zu 13 Prozent.

Die Regierungsvorlage für eine neue Wahlordnung, über die der Unterausschuß des parlamentarischen Verfassungsausschusses in dieser Woche seine Beratungen fortsetzt (FURCHE 3/1992), ist demgegenüber um einen Ausgleich bemüht. Eine politische Gruppierung soll künftig dann in den Nationalrat einziehen, wenn sie in einem der rund 45 Regionalwahlkreise - die genaue Zahl steht noch immer nicht fest und gegen ihre vorgesehene Einteilung haben einstweilen nur Vorarlberg, Salzburg, Kärnten und das Burgenland keine Einwände geltend gemacht - ein Grundmandat schafft, oder wenn (alternativ) die Liste bundesweit einen Stimmenanteil von vier Prozent erreicht.

Angst vor Zersplitterung

Die Oppositionsparteien wollen die Latte niedriger legen. Die FPÖ möchte an der Geschäftsordnung des Nationalrates Maß nehmen, die derzeit hei fünf Abgeordneten die Bildung

einer Fraktion einräumt, was etwa einer Drei-Prozent-Klausel (weniger sind auch für die Freiheitlichen zu dürftig) entspräche, die Grünen wollen überhaupt nichts von einer „Eintrittshürde" wissen.

Allen Fraktionen ist aber bewußt: Je niedriger die Prozent-Klausel angesetzt wird, desto größer ist die Zahl der Parteien, die letztlich ins Parlament kämen. An „italienischen Verhältnissen" (ähnlich groß ist - ein aktuelles Beispiel - die Zersplitterung auch in Israel) sind freilich die Koalitionsparteien nicht interessiert: In den Zielsetzungen der Regierungsvorlage sehen sie den Ausgleich zwischen Wahlgerechtigkeit und arbeitsfähigen parlamentarischen Konstellationen umgesetzt.

Kommt „Jahrgangslösung"?

Im Rahmen der Beratungen hat der Grüne Klub auch vehement für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre plädiert, obwohl sogar selbst der alternative Initiativantrag (ArgUT ment: „Irrtum") 18 Jahre vorgesehen hatte. Wenngleich sich die anderen Fraktionen mit diesem Vorstoß nicht anfreunden können, scheinen sich in diesem Bereich jetzt trotzdem zwei Neuerungen abzuzeichnen: Einerseits die Angleichung von aktivem (derzeit 19 Jahre) und passivem (derzeit 21) Wahlalter einheitlich auf 19 Jahre (Volljährigkeit), andererseits die sogenannte Jahrgangslösung, die eine wesentliche Vereinfachung (und Ersparnis) in der „Wahlbürokratie" bringen könnte.

Das hieße dann, daß nicht mehr Geburtstag und Stichtag der Wahl für die Eintragung ins Wählerverzeichnis den Ausschlag gäben, sondern künftig nur noch Geburts- und Wahljahr.

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