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Umweltschutz und Erdölindustrie

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Saubere Luft, sauberes Wasser sind seit 1963 ein wichtiges Anliegen der internationalen Erdölindustrie. Lange, bevor Umweltschutz in der Öffentlichkeit zum Schlagwort wurde, nahm die „Internationale Studiengruppe von Erdölraffinerie-Unternehmen für die Erhaltung sauberer Luft und sauberen Wassers (Westeuropäische Sektion)" ihre Arbeit auf.

In Österreich begannen Ende der sechziger Jahre verschiedene Anfragen von Wirtschaftsorganisationen über Kosten für Luft- und Wasserreinhaltung. Anfang der siebziger Jahre führte die ÖIAG bei ihren Betrieben eine Frageaktion über Kosten für Umweltschutzforschung durch.

Um zu vergleichbaren Zahlen, zumindest innerhalb der ÖIAG, zu kommen, konstituierte sich eine Arbeitsgruppe „Umweltschutz in der verstaatlichten Industrie", welche in mehreren Sitzungen „Richtlinien für Umweltschutzerhebungen" erarbeitete. In diesen Richtlinien wurde „industrieller Umweltschutz" folgendermaßen definiert: Industrieller Urnweltschutz umfaßt alle jene Maßnahmen, welche eine negative Beeinflussung (zum Beispiel Verschmutzung, Lärm) der außerbetrieblichen Umwelt (Luft, Wasser, Boden) in Zusammenhang mit der Produktion (Unternehmenstätigkeit) vermindern, beseitigen oder verhindern. Auszuschließen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz oder der Herstellung umweltfreundlicher Produkte dienen.

Entsprechend diesen Richtlinien wurden erstmalig ein 10-Jahres-Be-richt (1962 bis 1971) und ein Jahresbericht (1972) von allen Betrieben der ÖIAG, darunter auch der ÖMV, erstellt. Von da an wurden die Umweltschutzausgaben jährlich berichtet.

Bei der ÖMV wurde 1971 eine Stelle „Umweltschutz" eingerichtet.

Die ersten Aufgaben waren eine Bestandsaufnahme und die Organisation des Umweltschutzes im Unternehmen. Dazu mußte vor allem festgelegt werden, was unter „Umweltschutz" zu verstehen ist. Für die Erfassung der Kosten für Umweltschutz wurde nachfolgende Definition, welche im wesentlichen auch heute noch gilt, eingeführt:

Anlagen und Maßnahmen, welche folgenden Aufgaben dienen:

• Reinhaltung der Luft,

• Verminderung von Lärm,

• Verminderung des Abwasseranfalles

• Verbesserung der Abwasserqualität und

• Schonung des Bodens.

Bei der Bestandsaufnahme zeigte sich, daß für Umweltschutz im weiteren Sinne Investitionen in der Höhe von mehr als dem Doppelten derjenigen, welche steuerlich anzuerkennen waren, angefallen sind. Wenn man den zeitlichen Ablauf betrachtete, war zu erkennen, daß die Kosten für Umweltschutzmaßnahmen zum gleichen Zeitpunkt angefallen sind wie die Kosten für die eigentlichen Anlageninvestitionen. Daraus war zu ersehen, daß schon lange bevor „Umweltschutz" als Schlagwort weite Verbreitung fand, bei der ÖMV Maßnahmen zur Reinhaltung von Luft und Wasser bereits im Planungsstadium vorgesehen und dann auch verwirklicht worden waren: Allein bis 1971 waren für Anlagen und Maßnahmen, die dem Umweltschutz im weiteren Sinne dienen, einschließlich Anlagen für umweltfreundliche Produkte, ohne Berücksichtigung von Gutschriften und Nebenerlösen über eine Milliarde Schilling investiert worden.

Umweltschutz in der Erdölindustrie kann nicht direkt verkauft werden, ist aber zur Existenz des Unternehmens genauso wichtig wie zum Beispiel Sicherheit. Würde die Sicherheit mißachtet, häuften sich die Unfälle verschiedenster Art, und der Betrieb wäre in Gefahr. Würde die Umwelt zerstört sein, wäre dem Betrieb die Grundlage der Existenz genommen; vorher würden aber wahrscheinlich die Anrainer massiv protestieren und Behördenvertreter entsprechende Maßnahmen setzen.

Umweltschutz im Unternehmen betrifft also, genau genommen, alle Angehörigen, beginnend bei der Unternehmensleitung bis zu den ausführenden Mitarbeitern. Von der Aufgabenstellung her ist der Umweltschutz bei der ÖMV dem technischen Bereich zuzuordnen.

Die Umweltschutzbeauftragten der Betriebe der ÖMV, welche Anfang 1972 eingesetzt wurden, sind funktionell Stabsstellen der entsprechenden Betriebe.

Der Umweltschutzbeauftragte hat im einzelnen folgende Arbeitsgebiete: Er informiert sich über mögliche Einflüsse durch seinen Betrieb auf die Umwelt, über einschlägige Behördenauflagen und deren Einhaltung, über die vorhandenen Umweltschutzanlagen seines Betriebes und ihre Funktionstüchtigkeit, über Bestrebungen zum Umweltschutz außerhalb des Betriebes; er empfiehlt der Werks- beziehungsweise Betriebsleitung Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes (zum Beispiel vorbeugende Maßnahmen, Bereinigung bestehender Einwirkungen, Verfahrensänderungen, Errichtung neuer Anlagen); er berät die Werks- beziehungsweise Betriebsleitung über Umweltschutz: Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden; Lärmbekämpfung nur so weit, als sie nicht Angelegenheit des Dienstnehmerschutzes beziehungsweise der Sicherheitstechnik ist; er berichtet der Abteilung „Umweltschutz" der Generaldirektion über seine Tätigkeit.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß sich die Erdölindustrie im allgemeinen und die ÖMV im besonderen mit Fragen der Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden schon lange beschäftigt hatte, bevor „Umweltschutz" als Schlagwort um die Welt ging. Gegenwärtig ist Umweltschutz ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik und wird praktisch bei allen technischen Entscheidungen berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, daß Umweltschutz auch in Zukunft in der Erdölindustrie die ihm gebührende Beachtung finden wird.

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