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Uneinig für Eintracht

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Wieder einmal wird das Wählrecht diskutiert. Angesichts des Demokratieunbehagens wird mehr Bürgernähe gefordert. Und anstatt eines vorgetäuschten Plebiszits über Kanzler- und Landeshauptleutekandidaten soll der Bürger wirklich mehr Persönlichkeit wählen können: seinen Abgeordneten. Die Parteien zerbrechen sich darüber den Kopf. Drei Abgeordnete - Rupert Gmoser für die SPÖ, Wolfgang Schüssel für die ÖVP und der nunmehrige FPÖ-Parteiobmann Norbert Steger - legten vor Parlamentsjournalisten ihre persönlichen Ansichten zu diesem Problem dar. Uneinig in der Sache, plädieren sie für Eintracht: Eine echte Wahlrechtsreform soll von allen drei Parteien gemeinsam getragen werden.

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Wieder einmal wird das Wählrecht diskutiert. Angesichts des Demokratieunbehagens wird mehr Bürgernähe gefordert. Und anstatt eines vorgetäuschten Plebiszits über Kanzler- und Landeshauptleutekandidaten soll der Bürger wirklich mehr Persönlichkeit wählen können: seinen Abgeordneten. Die Parteien zerbrechen sich darüber den Kopf. Drei Abgeordnete - Rupert Gmoser für die SPÖ, Wolfgang Schüssel für die ÖVP und der nunmehrige FPÖ-Parteiobmann Norbert Steger - legten vor Parlamentsjournalisten ihre persönlichen Ansichten zu diesem Problem dar. Uneinig in der Sache, plädieren sie für Eintracht: Eine echte Wahlrechtsreform soll von allen drei Parteien gemeinsam getragen werden.

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Das österreichische Wahlrecht ist bekanntlich ein Listenwahlrecht, das zwar - gerade etwa durch den Siegeszug des Fernsehens - in den letzten Jahren immer mehr den Charakter der Personalisierung erfahren hat, aber dieser Personenfaktor beschränkt sich heute im wesentlichen auf ganz wenige Spitzenpolitiker.

Will man also den Kontakt zwischen Wähler und Gewähltem verstärken, will man hier eine bürgernahe Politik machen, geht es um die Frage, wie dieser Persönlichkeitsfaktor auf einer zweiten Ebene, auf regionaler und lokaler Ebene, zum Tragen kommen kann ...

Das Parlament soll die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen ausdrük-ken: Daher ist das Bekenntnis zum Verhältniswahlrecht bei einer Reform ein Grundprinzip.

Was könnte also dann getan werden, um das angestrebte Ziel einer stärkeren Bindung des Mandatars an seinen Wahlkreis und seine Wähler zu erreichen?

Es gibt vom Klubobmann der so-' zialisrtischeVi 1 Parlamentsfraktioo, Heinz Fischer, dazu als Diskussions-j grutrdhrge einen Vorschlag. Eine Inhaltsangabe dieser Vorstellungen: Österreich wird in jedem politischen Bezirk einen Direktmandatar zu wählen haben. Dazu eine Einschränkung: Wenn ein politischer Bezirk weniger als 25.000 Wahlberechtigte hat, dann sollen zwei Bezirke zusammengelegt werden. Und wenn ein Bezirk mehr als 75.000 Wahlberechtigte hat, dann sollte dieser politische Bezirk in zwei Wahlbezirke geteüt werden.

Das wären also, nach diesem Fischer-Vorschlag, 110 Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat direkt gewählt würde. Wenn sich an der Mandatszahl von 183 nichts ändern soll, hieße das für die verbleibenden 73 Sitze, daß das bisherige Wahlsystem dafür unverändert bei der Mandatsberechnung übernommen werden sollte.

Das heißt: Es würde für ganz Österreich im zweiten Ermittlungsverfahren so wie bisher die Mandatszahl, die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien entfällt, berechnet. Von den Mandatszahlen, die dann auf SPÖ, ÖVP und FPÖ entfallen, werden jene Mandate abgezogen, die an sie bereits in den 110 Einerwahlkreisen verteilt wurden. In diesen bekommt das Mandat jeweils der Kandidat, der die relative Stimmenmehrheit erreicht hat; die beiden anderen Parteien bringen ihre Stimmen eben in das zweite Ermittlungsverfahren ein.

Wir haben aus den bisherigen Berechnungen ersehen können, daß sich, wenn man von den Wahlen vom 6. Mai 1979 ausgeht, am derzeitigen Stand der Mandatsverteilung zwischen den drei Parteien auch nach diesem geänderten Verfahren nichts im Stärkeverhältnis ändern würde.

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