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Unfallversicherung mit Prämienrückzahlung

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Eine Versicherung, bei der man seine eingezahlten Prämien wieder zurückbekommt - gibt es das wirklich?

So mancher möchte das auf Anhieb nicht glauben; vielleicht nur deshalb, weil er davon noch nie etwas gehört hat, oder weil ihm die Behauptung etwas suspekt erscheint. Dennoch gibt es diese spezielle Form einer Unfallversicherung bei der Wiener Allianz -kurz als UPR bezeichnet - seit nunmehr drei Jahren und findet zunehmend . Verbreitung. Und. hinter der vielfach unverständlichen Tatsache der Prämienrückzahlung steckt nichts anderes als angewandte Versicherungsmathematik.

Zunächst einmal handelt es sich um eine Unfallversicherung, die in ihren Basis-Leistungen der Art und der Höhe nach genauso ausgestaltet werden kann wie jede andere Unfallversicherung auch -mit einem finanziellen Schutz gegen die vorübergehenden oder dauernden Folgen von Unfällen, wie Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, Invalidität oder Tod.

Hinzu kommen aber noch einige Extras, die das neue Versicherungsprodukt besonders interessant machen:

• Die Wiener Allianz garantiert, alle eingezahlten Beiträge nach Ablauf der vereinbarten

Vertragsdauer zurückzuzahlen. Von dieser Prämienrückzahlung ausgenommen sind nur Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise sowie die 3 %-ige Versicherungssteuer.

• Diese Prämienrückzahlung wird durch Leistungen als Folge von Unfällen nicht geschmälert! Der Anspruch darauf besteht unabhängig davon auch dann, wenn während der Laufzeit des Vertrages Entschädigungen gezahlt werden mußten.

• Die eingezahlten Prämien werden auch dann voll rückerstattet, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit vorzeitig stirbt.

• Sämtliche Unfallversicherungsverträge mit Prämienrückzahlung gehören einem eigens gebildeten Gewinnverband an. Die ausgeschütteten Gewinne können bei längerer Laufzeit durchaus 50 % der vertraglichen Prämienrückzahlung ausmachen.

• Bei dringendem Finanzbedarf können Verträge, für die schon ein nennenswertes Kapital angesammelt wurde, vom Kunden beliehen werden. Die Zinsen für ein solches Darlehen, die - bei voller Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes - an den Versicherer zu zahlen sind, liegen in der Regel unterhalb der am Markt üblichen Konditionen für Kredite.

• Sowohl die Entschädigung bei Unfällen als auch die Prämienrückzahlung samt Gewinnbeteiligung erfolgen einkommensteuerfrei, während die Prämie im Rahmen der Sonderausgaben von der Lohn- und Einkommensteuer absetzbar ist.

Auf diese Weise läßt sich durch eine regelmäßige und überschaubare Beitragszahlung im Laufe der Zeit zielsicher ein Kapitalvermögen bilden. Die Nettorendite dieser Geldanlage ist vielen anderen Kapitalerträgen mehr als ebenbürtig, vor allem dann, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist.

Diese Vielzahl der eben angeführten Leistungen und Vorteile hat natürlich einen „Preis“. Je nach Laufzeit des Vertrages und Alter der versicherten Person liegt der Beitrag gegenüber einer gewöhnlichen Unfallversicherung wesentlich höher, um sowohl die Leistungen aus der Unfallversicherung zu tragen, wie auch durch zinsbringende Veranlagung die für die garantierte Prämienrückzahlung und die Gewinnbeteiligung notwendigen Mittel zu erwirtschaften. Die Anlage dieser hohen, langfristig aufzubauenden Deckungsmittel erfolgt nach den strengen Vorschriften der staatlichen Versi-cherungsaufsicht, sodaß Risken für den Kunden ausgeschlossen sind.

Wer allerdings seinen Vertrag vorzeitig aufgibt, erhält nur den sogenannten Rückkaufswert, der meist erheblich niedriger liegt als die eingezahlten Prämien. Um eine Nachversteuerung der von der Lohn- und Einkommensteuer abgesetzten Prämien zu verhindern, kann aus dem erreichten Guthaben auch eine beitragsfreie Kapitalversicherung gebildet werden.

Die beitragsfreie Versicherungssumme gelangt bei Tod der versicherten Person, spätestens bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer zur Auszahlung, der Unfallversicherungsschutz erlischt allerdings mit Ende der Prämienzahlung.

Wie schon bisher die konventionelle Unfallversicherung, so deckt auch die Angebotspalette in der UPR so gut wie jeden Bedarf. Eine besonders attraktive Form ist die Kinder-UPR, weil sie neben dem notwendigen Unfallschutz ein Kapital bereitstellt, das eines Tages sehr nützlich sein kann für Ausbildungszwecke, Hausstandsgründung, Heirat etc.

Der Versicherungsschutz einer Kinder-UPR behält auch dann seinen Wert, wenn der Versicherungsnehmer stirbt - der Versicherungsschutz geht prämienfrei weiter bis zum 19. Lebensjahr.

Wird der Vertrag von einer anderen Person fortgesetzt, so verdoppein sich für das Kind die beantragten Versicherungssummen.

Für Erwachsene gibt es Einzel-und Familien-Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung, die hinsichtlich Ausgestaltung und Modalitäten den verschiedensten Vorsorgebedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten Rechnung tragen (z. B. monatliche Zahlungsweise).

Bestehende Unfallversicherungen lassen sich im Prinzip jederzeit auf Prämienrückzahlung umstellen. Wer sich dies finanziell leisten kann, für den ist es dazu nie zu spät, zumal Alter und Gesundheitszustand nur selten ein ernster Hindernisgrund für eine Umstellung sind.

So ist die neue UPR eine Unfallversicherung für jedermann, und alle Zeichen deuten darauf hin, daß sie in vielen Bevölkerungsgruppen zunehmend ein Element der persönlichen Zukunftssicherung darstellt.

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