7030999-1989_30_13.jpg
Digital In Arbeit

Unkraut jäten oder Chips montieren?

19451960198020002020

„Arbeit: Die neue Herausforderung“, heißt eine Studie des Austrian Chapter des Club of Rome (FURCHE 26/ 1989). Stehen wir vor der Endzeit der Erwerbsgesellschaft?

19451960198020002020

„Arbeit: Die neue Herausforderung“, heißt eine Studie des Austrian Chapter des Club of Rome (FURCHE 26/ 1989). Stehen wir vor der Endzeit der Erwerbsgesellschaft?

Werbung
Werbung
Werbung

Arbeit ist eine fundamentale • Voraussetzung für die Sicherung einer humanen Existenz. Daraus folgt ein Grundrecht auf Arbeit.“

Das ist der Kernsatz einer „Charta der Arbeit“, und „Fragmente" einer solchen bilden den Abschluß des von den Universitätsprofessoren Stefan Schleicher (Graz) und Alexander Van der Bellen (Wien) beigesteuerten Hauptteiles - 98 von insgesamt 173 Textseiten - des Taschenbuches ), in dem soeben das Austrian Chapter des Club of Rome Teilergebnisse der zweijährigen Erörterung des Problems der Arbeitslosigkeit - insbesondere der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit - präsentiert hat (FURCHE 26/1989).

Die Idee, ein Grundrecht auf Arbeit zu postulieren, ist nicht neu. Konkretisiert wurde dieses Grundrecht in genereller Form (speziell für Jugendliche unter 20 gibt es das auch in Schwede^) allerdings nur in Ostblockstaaten, wo der Staat, an den dieses (wie jedes) Grundrecht adressiert ist, zugleich der einzige Arbeitgeber ist.

Erkauft worden ist dort die Verwirklichung des Grundrechtes auf Arbeit, also die - zumindest offizielle - Nichtexistenz von Arbeitslosigkeit, allerdings mit einer beträchtlichen Einbuße an Produktivität und damit auch an Wohlstand. i Ist das nur eine Folge der Ineffizienz der Zentralverwaltungswirtschaft, oder würde auch in einem marktwirtschaftlichen System die Verwirklichung des Grundrechtes auf Arbeit mit einer Produktivitäts- und Wohlstandseinbuße Hand in Hand gehen?

Explizit bejaht wird das im vorliegenden Buch für einen quasi defensiven Lösungsansatz: die Arbeitszeitverkürzung. „Dieser Vorschlag zielt … auf eine Umverteilung der Arbeit ab, schließt also einen zwingenden Verzicht auf einen Teil des Einkommens ein“. Wie aber sieht es bei einem offensiven Lösungsansatz aus, nämlich bei der Erschließung all jener Tätigkeitsfelder - von der Sanierung von Umweltschäden bis zur Altenbetreuung -, die der evidente Gegenbeweis gegen die These sind, daß „der Arbeitsgesellschaft die Arbeit ausgehe"?

Die Studie des Austrian Chapter des Club of Rome läßt leider eine Analyse der ökonomischen Auswirkungen diverser Vorschläge zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Arbeit weitgehend vermissen. Im besonderen gilt dies für die konzeptionell revolutionärste Idee: den „Basislohn“, dessen Einführung „die Möglichkeit bieten (könnte), die Lohnzentriertheit des staatlichen Leistungssystems zu durchbrechen, dessen Grenzen gerade in den Jahren der steigenden Arbeitslosigkeit immer deutlicher geworden sind. Gerade im Hinblick auf die notwendige Humanisierung der Arbeitswelt wäre derBasislohn ein diskutierens- werter Ansatz: Der Zwang zur Annahme von monotoner und schlecht entlohnter Arbeit fiele weg, und der dadurch entstehende Rationalisierungsdruck würde die Anzahl solcher Arbeitsplätze drastisch reduzieren“.

Angesichts des zuletzt zitierten Satzes, der ja auf noch mehr Rationalisierungsarbeitslosigkeit schließen ließe, mag es abwegig erscheinen, just die Einführung eines Basislohnes ohne Arbeit die konzeptionell revolutionärste Idee zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Arbeit zu nennen. Gar so abwegig ist das jedoch aus zwei Gründen nicht: Erstens gäbe es in einer Gesellschaft von Basislohnbeziehem per definitionem keine (unfreiwillig) Arbeitslosen, und zweitens wäre dann der Übergang fließend zwischen Erwerbsarbeit im herkömmlichen Sinn und sonstiger gesellschaftlich notwendiger oder auch blaß der Selbstverwirklichung die nender Tätigkeit; die bisherige „Erwerbsgesellschaft“ hätte sich in eine „Tätigkeitsgesellschaft“ verwandelt.

Ist das, wenn schon eine Utopie, dann zumindest eine Realutopie? Daran zweifeln lassen zwei nüchterne Feststellungen im streng wissenschaftlichen Hauptteil der Studie.

Die erste bezieht sich auf die von Nobelpreisträger Milton Friedman schon 1962 vorgeschlagene technisch sauberste Verwirklichung des garantierten Mindesteinkommens mithilfe der „negativen Einkommensteuer“. Dazu heißt es auf Seite 118: „Um einen Transfer zu ermöglichen, der für den Lebensunterhalt ausreicht, müssen die Grenzsteuersätze relativ hoch sein … Beträgt beispielsweise der Transfer 5.000 Schülig pro Monat und soll die Einkommenschwelle, ab der netto Steuern zu bezahlen sind, 10.000 Schilling betragen, so bedingt dies einen konstanten Grenzsteuersatz von 50 Prozent. (Der österreichische Einkommensteuertarif ab 1989 sieht diesen Satz erst als Höchsteu- ersatz vor.)“

Die zweite Feststellung, die auch nicht eben dafür spricht, daß sich in absehbarer Zeit eine demokratische Mehrheit für die Einführung eines Basislohnes finden wird (nämlich eine Realeinkommenschmälerung der Besserverdienenden), ist auf Seite 123 die Schlußpassage eines „Zeit“-Artikel-Zitates von Fritz Scharpf: „Es wäre also richtiger, wenn in der politischen Diskussion nicht langer von einem ‘arbeitslo-

sen Grundeinkommen1 .sondern von der staatlichen Subventionierung niedriger Erwerbseinkommen geredet würde. Dann würde auch deutlicher, daß es um eine massive … Umverteilung von den höheren zu den niedrigeren Einkommen geht, durch die zugleich die Wahlmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erweitert werden.“

Angespielt wird mit den „erweiterten Wahlmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt“ auf niedrig entlohnte, aber an sich attraktive Tätigkeiten, die nur für Personen interessant sind, deren Existenzminimum durch das Grundeinkommen gesichert ist und die von jedem dazuverdienten Schilling einen erheblichen Teil behalten könnten.

Im Verein mit der früher angeführten Aussage im Einleitungskapitel, daß bei Einführung eines Basislohnes „der Zwang zur Annahme von monotoner und schlecht bezahlter Arb eit wegfiele “, läuft das auf eine „Tätigkeitsgesellschaft“ hinaus, die in puncto Humanität kaum einen Wunsch offen ließe: Warum stumpfsinnig Chips auf eine Leiterplatte montieren, wenn sich, falls überhaupt als notwendig oder wünschenswert erachtet, das vom Staat garantierte Grundeinkommen ebensogut mit einem kleinen Zusatzverdienst etwa mit Unkrautjäten im biologischen Landbau oder mit Heimhilfe für ältere Mitbürger ergänzen läßt?

Offen bleibt allerdings die Frage nach der ökonomischen Effizienz einer solchen „Tätigkeitsgesellschaft“: Die bisherige Erwerbsgesellschaft ist-bei all ihren Mängeln - so organisiert, daß (von Sozialtransfers abgesehen) ein Einkommen nur mit Tätigkeiten erzielt werden kann, die unmittelbar oder mittelbar die Bedürfnisse anderer Menschen befriedigen - Bedürfnisse, die als so dringend empfunden werden, daß man bereit ist, für ihre Befriedigung einen Preis (oder Steuern) zu bezahlen. Idealtypisch ist die Erwerbsgesellschaft eine altruistische Gesellschaftsordnung: Verdienen kommt von Dienen.

Ebenso idealtypisch wäre eine „Tätigkeitsgesellschaft“ mit staat- üch garantiertem Existenzminimum eine egoistische Gesellschaftsordnung: Tätigkeiten werden ohne zwingende Notwendigkeit zur Selbstverwirklichung verrichtet. Müssen aber die Tätigkeiten, die den sie Ausführenden am meisten befriedigen, zugleich die von anderen Menschen am dringendsten benötigten sein? Fraglich ist das zumindest bei schmutzigen oder sonstwie unangenehmen Arbeiten. Würde hier ein Basislohn nicht vielleicht bloß bewirken, daß dem noch mehr dezimierten Interesse an der Verrichtung solcher Tätigkeiten mit vermehrten finanziellen Anreizen auf die Sprünge geholfen werden muß, das heißt, daß die bisherige Lohnhierarchie nur eine Parallelverschiebung nach oben erfährt?

Für das hier vermutete Ethik- Defizit eines Basislohnsystems fehlt natürlich mangels jeder praktischen Erprobung ebenso der empirische Beweis wie für das ebenfalls zu vermutende Effizienz-Defizit als Folge der sowohl direkten wie indirekten Verringerung des ökonomischen (Mehr-)Leistungsanreizes, wobei die indirekte Verringerung in der Verschärfung des Steuerdruk- kes zur Finanzierung des staatlich garantierten Mindesteinkommens läge.

Allerdings kann dem entgegengehalten werden, daß in den modernen Sozialstaaten das staatlich garantierte Mindesteinkommen für einen beträchtlichen Teil der Bevöl kerung bereits verwirklicht ist: für Pensions- und insbesondere Ausgleichszulagenbezieher, für die Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, für dieBezieher von Fürsorgerenten und so weiter. Aber schlüge nicht Quantität in Qualität um, wenn der Versorgungsanspruch an die Gemeinschaft ausgedehnt würde auf Arbeitsfähige, jedoch nicht oder bloß selektiv Arbeitswillige?

Die Breite, in der hier ein Gedanke erörtert worden ist, der in der Studie bloß eher amRandauftaucht, läßt sich nur mit seiner grundsätzlichen Bedeutung sowie damit recht- fertigen, daß die gleiche Problematik - positiv formuliert: die einer vermehrten Solidarität, negativ formuliert: die einer noch höheren

Staatsquote - in abgeschwächter Form auch bei allen weniger revolutionären Vorschlägen zur Verwischung der Grenzen zwischen herkömmlicher Erwerbsarbeit und sonstigen Tätigkeiten (zum Beispiel Ausdehnung der „Aktion 8000“) auftaucht.

Doch wie skeptisch immer man einige der vom Austrian Chapter des Club of Rome erörterten Ideen beurteilen mag - etwa die einer eigenen Kammer für Arbeitslose -, daß die Arbeitslosigkeit überhaupt als ein gravierendes Problem gewertet wird, ist eine große Errungenschaft. Ansonsten nämlich wird jetzt auch schon in Österreich die Arbeitslosigkeit munter wegdisputiert…

Der Autor ist Wirtschaftspublizist und Herausgeber der „Finanznachrichten

1 Von Karl Vak (Herausgeber); „Arbeit: Die neue Herausforderung , Europa Verlag, Wien 1969,182 Seiten, öS 198,-

Der gleichnamige Hauptteil von Schleicher und Van der Bellen wird ergänzt mit Themenem- fuhnmgen von Karl Vak und Erich Becker-Boost sowie Stellungnahmen der Sozialpartner (Josef Wöss für die Arbeiterkammer und Wolfgang Tritremmel für die Industriellenvereinigung), dem Bericht Kurt Prokops über ein internationales Symposium zum Thema Jugendarbeitslosigkeit sowie der Schilderung des finnischen und des schwedischen Modells durch Ewald Walterskirchen-

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung