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Vater Staat und seine Kinder

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Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Das gilt auch für die „flankierenden Maßnahmen” zur Fristenregelung. Sie brachten für intakte Familien auch etliche Nachteile mit sich.

Frau Staatssekretär Johanna Dohnal hat in ihrem Beitrag zum Problem der hohen Abtreibungsziffern FURCHE 18/1982) „flankierende Maßnahmen” aufgezählt und Maßnahmen zur Aufklärung über Empfängnisverhütung genannt. Die „flankierenden Maßnahmen” sind freilich nicht ganz unproblematisch und haben nur zum Teil mit dem Abtreibungsproblem zu tun.

Während früher die Familienbeihilfe nach Anzahl der Kinder gestaffelt war, ist sie seit 1980 für jedes Kind gleich hoch. Dies bedeutet: Die Beihilfe für die Einkindfamilie hielt mit der Steigerung des Lebensstandards Schritt, die Familie mit zwei und mehr Kindern wurde beihilfenmäßig unter den Lebensstandard gedrückt, und zwar umso mehr, je mehr Kinder in der Familie sind. Es kann also keine Rede davon sein, daß dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist.

Die Einbeziehung des Kinder-absetzbetrages (4.200,- Schilling) ist grundsätzlich zu begrüßen, weil nun alle diesen früheren Absetzbetrag erhalten. Die Methode jedoch, die dafür gewählt wurde, ist falsch: Denn während etwa spätestens ab 1983 alle bestehenden Absetzbeträge angehoben werden, ist von einer Anhebung des früheren Absetzbetrages keine Rede.

Die durch die Einbeziehung erreichte Höhe der Familienbeihilfe (1.000.- Schilling) macht es wegen der damit verbundenen Kosten sehr schwierig, die Beihilfe jeweils nur annähernd der Geldentwertung anzupassen.

Und was das höhere Karenzurlaubsgeld betrifft: Derzeit erhält etwa ein Drittel der Mütter ein Karenzurlaubsgeld. Die Hälfte des Geldes kommt aus dem Familienlastenausgleich. Und während beim neu eingeführten Allein-erhalterabsetzbetrag eine Regelung vorgesehen ist, daß ihn nur wirklich Alleinstehende erhalten, gibt es für das erhöhte Karenzurlaubsgeld keine derartige Regelung.

Die Frauenreferentin der Arbeiterkammer Edith Krebs

(FURCHE 15/1981) wies auf die für Frau und Kind durchaus auch nachteilige Regelung hin: „In zunehmendem Maß zeigt sich, daß immer mehr Männer dazu neigen, unter Hinweis auf soziale Leistungen die Frau von einer Eheschließung abzubringen”. In manchen Bundesländern sind übrigens bereits ein Drittel bis ein Viertel der neugeborenen Kinder unehelich geboren. Schön wäre es, wenn wirklich alle verhinderte Abtreibungen wären.

Auch der Unterhaltsvorschuß wird aus dem Familien-Fonds gezahlt. Die Erfahrungen zeigen, daß nur etwa ein Drittel der bevorschußten Mittel wieder eingetrieben werden. Es wird Vätern offensichtlich sehr leicht gemacht, sich ihrer Verpflichtung zu entziehen.

Diese Beispiele zeigen, daß viele der „flankierenden Maßnahmen” auch zum Nachteil der intakten Familie sein können.

Wenn die Regierung Abtreibungen vermeiden will, warum soll dann im neuen Jugend wohl-fahrtsgesetz der bisherige Zielparagraph entfallen? Der lautet: „Zur Sicherung der körperlichen Entwicklung des Kindes von der Empfängnis an hat die Landesgesetzgebung zu bestimmen, daß die Landesregierung für eine besondere Befürsorgung von Schwangeren ... vorzusorgen hat.”

Oer Autor ist Generalsekretär des Katholischen Familienverbandes Österreichs.

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