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Verkehrsregeln

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Die österreichischen Verkehrsnormen gehören zu den interessantesten der Welt. Beginnen wir bei den Geschwindigkeitsregeln. Im verbauten Gebiet beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, auf Uberlandstraßen 140 km/h, auf Autobahnen gibt es kein Geschwindigkeitslimit. Autofahrer, die langsamer fahren, haben die Uberholspur zu benützen. Im Stadtgebiet darf nicht mehr als drei Meter Abstand gehalten werden, auf Autobahnen höchstens zehn Meter. Je dichter der Nebel, desto flotter muß gefahren werden, um möglichst rasch wieder freie Sicht zu haben.

Die durch Verkehrszeichen kenntlich gemachten Geschwindigkeitsbeschränkungen sind folgendermaßen zu interpretieren: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h bedeutet im Ortsgebiet, daß man sie ignorieren kann, auf Uberlandstraßen eine Verdoppelung, also 60 km/h. Auf Autobahnen bedeutet ein Limit, daß man es um ein Drittel bis zur Hälfte überschreiten kann, 60 km/h bedeutet also 80-90, 100 km/h 120-150. Für Autofahrer, die es besonders eilig haben, gilt überhaupt kein Limit, sie haben sich nur durch wiederholte Betätigung der (Licht-)Hupe freie Fahrt zu verschaffen.

Auch im Stadtgebiet haben eilige Fahrer Vorfahrt. Man nennt sie Springer. Dabei ist es allerdings verboten, den Wechsel eines Fahrstreifens durch Blinken anzuzeigen. Ebenso ist es verboten, ein Ein- oder Abbiegen durch Blinken zu signalisieren. Die Betätigung des Blinkers ist nur erlaubt bei Kurven, vor allem aber bei einem Abbiegegebotspf eil, wo es eine Wahlmöglichkeit gibt.

Wenn man aber etwa vor einer Ampel bei Rotlicht anhalten muß, darf man ein Abbiegen — sofern überhaupt - erst bei Grünlicht anzeigen, damit sich die folgenden Wagen nicht entsprechend einreihen können. Blinken ist ferner erlaubt, wenn man sich links einordnet und nach rechts abbiegt oder umgekehrt.

Uberhaupt darf man sich vor Ampel-Kreuzungen nur dann richtig einordnen, wenn es Bodenmarkierungen gibt, ansonsten hat man sich so aufzustellen, daß man beide Fahrstreifen in Anspruch nimmt, um einen möglichst großen Stau zu büden und das flüssige Weiterfahren zu behindern.

Gleiches gut für das Parken. Man muß die Abstände jeweils so groß halten, daß man zwei Parkplätze besetzt. Parkverbotstafeln gelten für das Abstellen von Fahrzeugen in zweiter Spur; bei Halteverbotszeichen beträgt die Parkdauer etwa eine halbe Stunde. Für jene, die absolut keinen Abstellplatz mehr finden, oder für kräftige junge Männer, denen ein Anmarschweg von fünf Minuten nicht zugemutet werden kann.sind die Parkplätze für Behinderte vorbehalten.

Dies schrieb ein lieber Marsmensch an seinen Planeten, als er über die Wiener Verkehrssituation berichtete. Der Arme hatte nach der induktiven Methode vom Verkehrsverhalten auf die Verkehrsregeln geschlossen. Merk's Wien.

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