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Vermeiden ist besser als entsorgen

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Unter dieses Motto könnte man das neue Abfallwirtschaftsgesetz stellen, das am 1. Juli 1990 in Kraft trat und eine Reihe von Einzelgesetzen wie beispielsweise das Sonderabfall- und das Altölgesetz ersetzte. Oberstes Ziel ist die Abfallvermeidung. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Abfälle einer möglichst sortenreinen Wiederverwertung zugeführt werden. Und erst als letzter Schritt - wenn Vermeidung und Recycling nicht möglichsind-steht die umweltgerechte Entsorgung. Diese Regelung bedeutet, daß bei Unternehmen, die gefährliche Abfälle produzieren, künftig besonders strenge Maßstäbe angelegt werden. Und was "gefährliche Abfälle" sind, wurde durch eine Verordnung, die mit 15. Februar 1991 in Kraft trat, genau festgelegt. Neben den bisher als "überwachungsbedürftige Sonderabfälle" definierten Stoffen unterliegen nun auch Flugasche, Schlacken und Rückstände aus Verbrennungsanlagen, Schlämme, toxische Schwermetalte sowie Speise- und Motoröle u.a. m. strengen Entsorgungsvorschriften und müssen speziell behandelt werden. Die Behandlung sonstiger Abfälle wird durch Landesgesetze, zusätzliche Verordnungen und Normen ergänzt.

Der "Abfallbeauftragte"

Für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern brachte das Abfallwirtschaftsge-setz ebenfalls eine Neuerung mit sich: die Schaffung einer "Schaltzentrale in Sachen U mwelt" - des Abfallbeauftragten. Dieser muß für alle Fragen zum Thema "gefährlicher Abfall .und Umwelt" als erste Kontaktstelle sowohl innerbetrieblich als auch für die überprüfenden Behörden fungieren. Vom Gesetzgeber wurden für diese neue "Position" keine Qualifikationserfordernisse definiert. Um sich aber im neuen Gesetzes-La-byrinth zurecht zu finden, bieten die Wirtschaftsförderungsinstitute der Handelskammern ab Herbst die Kurzlehrgänge "Grundlagen für den Abfallbeauftragten" bzw. "Einführung in die betriebliche Abfallwirtschaft" an. Diese Lehrgänge umfassen bis zu 52 Lehreinheiten und sind für Betriebspraktiker die Chance für eine wichtige Zusatzqualifikation. In übersichtlicher Form werden den Teilnehmern grundlegendes Wissen über ihr neues Betätigungsfeld vermittelt. Inhalte des Lehrganges sind unter anderem:

- Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage

- Grundlagen der Abfallwirtschart (nach dem Prinzip Abfallvermeidung, -ver wertung und -entsorgung)

- Erstellung eines Stoffplanes

- Erstellung eines Abfallkonzeptes -Erstellung einer innerbetrieblichen Abfallbilanz

- Meldewesen zur Vorlage bei den Be norden

- Hilfestellung bei organisatorischen Fragen (Exkursionen zu Firmen, die bereits ein Abfallkonzept erstellt haben sowie Adressen von Ansprechpartnern bei Behörden und Wirtschaft)

Neue Auflagen an die Wirtschaft Für Unternehmen mit einer Betriebsstandortgröße über 100 Mitarbeiter wurden im Abfallwirtschaftsgesetz ebenfalls neue Umweltschutzauflagen beschlossen. Vor der Errichtung neuer Anlagen muß künftig ein Abfallkonzept erstellt werden. Dieses muß die Beschreibung des erwarteten Stofilusses ebenso beinhalten wie Vorschläge zur Abfallvermeidung, -Verwertung und -entsorgung.

Für bereits bestehende Objekte wurde eine Übergangsregelung vorgesehen: Demnach muß für diese ab 1. Juli 1993 auf Verlangen der Behörde ein Abfallkonzept vorgelegt werden. Doch auch kleinere Unternehmen werden künftig nicht durch den "Umwelt-Rost" fallen: Zwar wurden Betriebe unter 100 Mitarbeitern vom Gesetz vorläufig noch nicht erfaßt, Kontrollen vom Gewerbeinspektorat über die umweltgerechte Entsorgung ihrer gefährlichen Abfälle bleiben auch ihnen in Zukunft nicht erspart.

WIFI-"Umwelt-Veranstaltungen"

Angesichts des kommenden großen europäischen Marktes muß es für heimische Unternehmen oberstes Ziel sein, auch außerhalb gesetzlicher Bestimmungen umweltpolitische Akzente zu setzen. Gefährliche Produktionsabfälle belasten nämlich nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget des einzelnen Betriebes. Darüber hinaus verstärkt sich mehr und mehr die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten. Hinweise auf Umweltverträglichkeit oder Recyclingfähigkeit sind heutzutage wichtige Punkte eines Marketingkonzeptes, die die Konkurrenzfähigkeit eines Produktes erhöhen.

Möglichkeiten, sich in die "Materie Umweltschutz" zu vertiefen, gibt es in den WIFls genug. Neben fachspezifischen Umweltveranstaltungen werden in den Wirtschaftsförderungsinstituten die Fachausbildungen 'Umweltschutz im Betrieb" (120 Lehreinheiten) sowie "Abfall- und Recyclingfachmann" (100 Lehreinheiten) angeboten. Nähere Auskünfte sind bei den WIFls der jeweiligen Bundesländer erhältlich.

"Umweltschutz-Umwelttechnik 91/92"

Bei der Auswahl der geeigneten Umweltveranstaltung bietet heuer zum zweiten Mal die WIFI-Broschüre "Umweltschutz-Umwelttechnik'wertvol-le Hilfestellung.

Mit dieser Broschüre ist es dem WIFI gelungen, Weiterbildungsveranstaltungen zu speziellen Themen aus allen neun Bundesländern zusammenzufassen und ihre Auswahl transparenter zu gestalten. Die Publikation "Umweltschutz/Umwelttechnik 91/92" kann übrigens kostenlos bei jedem WIFI bezogen werden.

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