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Vier Bischöfe für die CSSR ernannt

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Die Ernennung von vier Bischöfen für die Tschechoslowakei durch den Vatikan ist zweifellos die wichtigste kirchenpolitische Entscheidung der letzten 25 Jahre, die auch die seinerzeitige Freilassung von Kardinal Beran und die Ernennung von Frantisek Tomasek zum Administrator der Erzdiözese Prag im Jahre 1965 in den Schatten stellt. Die 13 Diözesen der Tschechoslowakei verfügen also künftig wieder über fünf Diözesanbischöfe, wozu schließlich noch Bischof Tomasek für die Prager Erzdiözese zu zählen ist. Damit ist also wieder fast die Hälfte der tschechischen und slowakischen Bistümer besetzt, wobei auffallend ist, daß von den vier Ernannten drei Slowaken sind und einer ein Tscheche. Besetzt werden künftig drei der slowakischen Bistümer bzw. Apostolischen Administraturen sein, nämlich Nitra (Neutra), Banska Bystrica und Trnava (Tyrnau). Unbesetzt bleiben in der Slowakei Zips, Rosenberg und Neusohl — soweit man die Führung der griechischkatholischen Diözese PreSov als geregelt ansieht. Von den beiden mährischen Diözesen ist nunmehr die Erzdiözese Olmülz besetzt, wahrend Brünn vakant bleibt. In Böhmen hat sich gar nichts geändert; Leitmeritz hat einen Diözesanbischof, Prag einen Administrator, unbesetzt bleiben nach. wie vor Königgrätz und Budweis. Im Endergebnis ist in jedem der drei Länder die Hälfte der Bistümer besetzt, 3 in der Slowakei, 1 in Mähren und 2 in Böhmen, und ebensoviel unbesetzt.

Nun zur personellen Frage: Die neuen Bischöfe waren durchwegs bereits Kapitelvikare, hatten also eine Funktion, in die sie ohne staatliche Mithilfe nicht gelangen könnten. Das darf aber zu keinen voreiligen Schlüssen führen. Vor allem dem bisherigen Kapitelvikar Vrana von Olmütz wird nachgesagt, daß er ein hervorragender Seelsorger sei. Inzwischen war er allerdings Vorsitzender der Priestergruppe „Pacem in terris“ geworden, eine Funktion, die er mit der Bischofsweihe zurücklegen soll.

Bei der Amtsführung der künftigen Bischöfe darf aber nicht vergessen werden, daß sie auch durch die Funktion der Kirchensekretäre an einer freien Ausübung ihrer Aufgaben gehindert sind. Hier scheint sich auch in Hinkunft nichts zu ändern. Neben der Bischofsfrage, jener der staatlichen Kirchenverwaltung (Kirchenamt und Kirchensekretäre) ist es aber vor allem die Priesterfrage, die trotz mancher erfreulicher Lichtblicke alles in allem als katastrophal angesehen werden muß. Die Zahl der Priester ist im letzten Jahrzehnt geradezu halbiert worden; die Überalterung ist groß und der numerus clausus an den bestehenden Ausbildungsstätten läßt einen regulären Ersatz nicht einmal für die verstorbenen Priester zu.

So betrachtet, ist die Bischofsernennung nur ein Teilaspekt dreier fast lebenswichtiger Fragen — und wurde teilweise nach staatlichem Wunsch gelöst. Das ist ja auch nicht unverständlich, denn bei den Verhandlungen ging es ja nicht darum, Entgegenkommen für Entgegenkommen auf der anderen Seite auszutauschen. Zu sehr lagen die Machtmittel in den Händen des Staates und zu ohnmächtig war und ist die Kirche. Man wird also aus dieser gewiß kirchenpolitisch wichtigen Entscheidung der ersten regulären Bischofsernennung seit einem Vierteljahrhundert nicht allzuweitgehende Schlüsse ziehen dürfen. Man wird auch sehr vorsichtig bei der Beurteilung der neuen Bischöfe sein müssen, die ein in jeder Hinsicht schwieriges und unbedanktes Amt antreten.

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