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Volk als Schiedsrichter?

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„Der aber geliebt ist, hat leicht regieren”, schreibt Goethe im Jahr 1828. Vielleicht ist es deshalb bisweilen so schwer, hierzulande Regierungsverantwortung zu tragen, weil es den Regierenden nur mäßig gelingt, sich Achtung, geschweige denn Liebe bei den Menschen zu erringen. Der Gesetzgeber kann nicht positive Gefühle und Stimmungen erzeugen, aber er kann Rahmenbedingungen schaffen, damit solche gedeihen können. Der niederösterreichische ÖVP-Land-tagsklub hat deshalb Schritte unternommen, damit schon bei der nächsten Landtagswahl ein persön-lichkeitsorientiertes Wahlmodell zur Anwendung kommt. Der Wähler muß das Recht haben, unter den von den politischen Parteien aufgestellten Persönlichkeiten jene zu bestimmen, die ihn dann tatsächlich fünf Jahre vertreten wird.

Wie sehr diese politische Zielsetzung dem Wunsch der Bevölkerung entspricht, hat eine Umfrage ergeben, die der Landtagsklub bei allen niederösterreichischen Haushalten durchgeführt hat. Überwältigend das Ausmaß der Reaktionen, überwältigend vor allem aber die eindeutige Zustimmung zum Persönlichkeitswahlrecht. So gut wie niemand will die Entscheidung, wer in den Landtag kommt, allein den Parteien überlassen.

Noch eines aber hat sich in überraschender Deutlichkeit gezeigt: Die Menschen wollen mitbestimmen, wer der Erste im Lande ist, sie wollen den Landeshauptmann direkt wählen können. In diesem von einer mehr als Dreiviertel-Mehr-heit getragenen Wunsch erkenne ich ein ganz spezifisches Element des politischen Zeitgeistes. Der Wähler ist nicht mehr bereit, sich hinter's Licht führen zu lassen.

Wie ist es denn derzeit? Hat man keinen besonders attraktiven Kandidaten an der Spitze, wird der

Teamgeist beschworen, werden die Erfolge der „Bewegimg” herausgestrichen; glaubt man jedoch, den strahlenden Erfolgstyp präsentieren zu können, wird - wie erst jüngst - die Wahl von Parteien in die gesetzgebende Körperschaft flugs zum Kanzlerplebiszit umgemodelt. Warum nicht die Wahrheit sagen und auch danach handeln?

Im Gefolge einer Landtagswahl geht es politisch und in erster Linie um die künftige Zusammensetzung der Volksvertretung des Landes. Politisch ebenso wichtig ist aber, wer in der nächsten Funktionsperiode die Aufgabe des Landeshauptmannes wahrnimmt.

Der ÖVP-Landtagsklub Niederösterreich schlägt daher im Rahmen der Wahl- und Verfassungsgespräche mit den anderen politischen Parteien auch eine Reform des Wahlrechtes des Landeshauptmannes vor. Wenn - so wie derzeit - ein Landeshauptmann von einer Partei vorgeschlagen wird, die mit dem Vertrauen einer absoluten Wählermehrheit ausgestattet ist, oder wenn ein Landeshauptmann-Kandidat auf Vorschlag einer qualifizierten Landtagsmehrheit gewählt wurde, kann man getrost annehmen, daß er auch das Vertrauen der Bevölkerung in ihrer Mehrheit genießt.

Was aber, wenn sich solche ausgeprägte Mehrheiten im Landtag nicht finden lassen? Wenn große Gruppen um die Gunst von Kleinparteien buhlen müssen und jene - plötzlich aus der politischen Bedeutungslosigkeit herausgerissen und Zünglein an der Waage - sich selbst nicht entscheiden können? Dann kann es - wie im Burgenland - dazu kommen, daß de facto nicht die Entscheidung des Volkes, nicht der klare Wille des Landesparlaments, sondern die persönlichen Neigungen einer oder eines einzelnen dafür maßgeblich sind, wer in den nächsten fünf Jahren das Land zu führen hat.

Die Wahl des Landeshauptmannes ist zwar kraft Bundesverfassungsbestimmung dem Landtag vorbehalten. Dabei handelt es sich freilich lediglich um einen Formalakt, der den Ländern zwingend vorgeschrieben ist. Die Frage, wer einen Vorschlag für diese Wahl erstatten darf, läßt die Bundesverfassung offen und damit der Gestaltung der Länder über. Auch der Bundeskanzler wird nicht vom Nationalrat gewählt, sondern der Bundespräsident ernennt ihn. Der Nationalrat kann dies zur Kenntnis nehmen - oder das Mißtrauen aussprechen. Zwischen dem Staatsoberhaupt und der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes stellt die

Verfassung somit ein Gleichgewicht her. Der Bundeskanzler muß vom Vertrauen beider getragen sein.

Warum nicht ein solches Gleichgewicht auch zwischen der gesetzgebenden Körperschaf t des Landes und dem Landesvolk als Souverän des Landes schaffen? Die Niederösterreichische Landesverfassung müßte demnach bestimmen, daß immer dann, wenn keine absoluten Mehrheiten bestehen oder ein Kandidat nicht aufgrund des Antrages einer qualifizierten Landtagsmehrheit gewählt wird, die Landesbürger dazu aufgerufen wären, dem von ihnen gewählten Landtag einen Vorschlag für die Wahl des Landeshauptmannes zu machen. Eine solche Vorgangsweise wäre keineswegs mit der österreichischen Bundesverfassung unvereinbar.

Will man die Mitbeteiligung der Bevölkerung an der Wahl des Landeshauptmannes nicht, glaubt man den Wählerinnen und Wählern diesen zweiten Urnengang nicht zumuten zu können oder zu sollen, dann bliebe wohl nur mehr ein verfassungskonformer Ausweg, um Zufallsmehrheiten aufgrund parteipolitischer Vereinbarungen bei der Landeshauptmannwahl hintanhalten zu können: Die Festlegung nämlich, daß jeweils die stärkste, im Landtag vertretene Partei den Landeshauptmann zu stellen hat.

Die ÖVP braucht sowohl für das Persönlichkeitswahlrecht wie auch für die Reform des Wahlrechtes beim Landeshauptmann wegen der Verfassungsqualifikation dieser Regelungen die Zustimmung der SPÖ als zweitstärkster Partei im niederösterreichischen Landtag. Wir werden in den nächsten Wochen sehr intensiv verhandeln, um eine Einigung zu erzielen. Jeder weiterführende Gedanke ist uns willkommen für ein Ziel, das allen gemeinsam sein sollte: Einen Spitzenrepräsentanten des Landes zu haben, der regieren kann, weil er sich einer breiten demokratischen Zustimmung sicher weiß.

Der Autor ist Obmann des niederösterreichischen Landtagsklubs der ÖVP.

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