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Volksbefragung - aber wie?

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Daß über die EG-Mitgliedschaft Österreichs eine Volksabstimmung stattfinden wird, steht außer Zweifel. Nun aber mehren sich die Stimmen, daß das Volk nicht erst hinterher gefragt werden soll, um Ja oder Nein zu sagen, sondern schon vorher, und zwar im Zusammenhang mit der Übertragung von Zuständigkeiten des Bundes an die der Bundesländer. Das Thema EG-Volksabstimmung hat schon viel Verwirrung gestiftet. Jüngste Diskussionsbeiträge dazu haben diese noch vermehrt.

Zur Erinnerung: Es gibt Volksabstimmungen, das sind Ja/Nein-Voten über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz; sodann Volksbefragungen, also unverbindliche Meinungsäußerungen zu bestimmten Vorhaben, und schließlich Volksbegehren, das heißt Anträge auf Behandlung eines Anliegens im Parlament.

Über eine EG-Mitgliedschaft kann das Volk also logischerweise erst abstimmen, wenn der Inhalt des Beitrittsvertrages ausgehandelt und vom Nationalrat in Gesetzesform beschlossen worden ist. Eine „Vorverlegung" ist im streng verfassungsrechtlichen Sinn nicht möglich. Man könnte eine Volksbefragung über den Beitritt veranstalten, was aber trotzdem eine Volksabstimmung hinterher erfordern würde.

Es ist aber sehr daran zu zweifeln, ob eine Serie von Volksvoten zu diesem Thema sinnvoll ist. Wie, wenn die eine positiv und die andere negativ ausgeht? Man muß nicht gerade systematisch nach internationalen Blamagemöglichkeiten suchen (Expo Wien genügt).

Der Salzburger Landtagspräsident Helmut Schreiner, dem das Verdienst systematischen Vordenkens in dieser Frage zukommt, meint nun, man könnte schon nächstes Jahr ein Gesetz über den EG-Beitritt formulieren und es zusammen mit der geplanten Übertragung von Bundeskompetenzen an die Länder einer Volksabstimmung unterwerfen. Aber ein solches „Gesetz" könnte auch nur eine Absichtserklärung sein und würde die „echte" Volksabstimmung im nachhinein nicht entbehrlich machen.

Zweckmäßig wäre es wohl, die Kompetenzänderung an die Länder, die ja keine Totaländerung der Verfassung bringen wird und daher nicht volksabstimmungspflichtig ist, in der Verantwortung der gesetzgebenden Körperschaften zu beschließen. Es gibt Anzeichen dafür, daß das Wahlvolk ohnehin allzu häufiger Befragung mißtraut und die Auffassung vertritt: Wir haben die Regierenden gewählt, damit sie regieren!

Genau das sollen sie nun auch tun. Die Übertragung von Staatsaufgaben (nicht nur Ermächtigungen) an die Länder muß inhaltsvoll sein. Fassadenkosmetik wäre kontraproduktiv. Dann muß das Volk fair und umfassend informiert werden, damit sein Schlußpunkt das Verfahren wirklich krönen kann.

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