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Voll im Trend mit Optionsscheinen

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Die ÖTOB, die Österreichische Termin- und Optionenbörse, hat Anfang Oktober ihre Tätigkeit aufgenommen. Optionsscheine finden das Interesse von Anlegern, die bereits über Anleihen, Investmentanteile und meistens auch Aktien verfügen.

An der neuen österreichischen Termin- und Optionenbörse werden Optionen auf die umsatzstärksten österreichischen Aktien und in der Folge auch eine Option auf den Blue Chip-Index ATX (Austrian Traded Index) gehandelt. Später ist daran gedacht, auch Futures auf den Index, auf Anleihen und Zinssätze sowie Optionen auf diese Futures zu handeln.

Schon aus der Terminologie und verstärkt durch die Differenziertheit der Geschäfte, wobei jedes einer gesonderten Analyse und Beurteilung bedarf, ergibt sich, daß Interessenten gut beraten sind, sich professioneller Börsen- und Wertpapierspezialisten zu bedienen.

An allen Weltbörsen und auch an der Wiener Börse sind Optionsscheine in Mode gekommen. In Österreich gab es 1988 nur fünf Emissionen mit 65 Millionen Schilling, 1989 waren es bereits 44 mit 1,1 Milliarden und 1990 70 Neuemissionen mit einem Volumen von 1,8 Milliarden Schilling. Auffallend war in den beiden letzten Jahren, daß Optionsscheine nicht nur für Aktien, sondern auch beispielsweise auf Goldmünzen der Wiener Philharmoniker, auf den Dollarkurs, auf den Wiener Börsenkammerindex und sogar auf den Leykaul Optionsschein, also ein Optionsschein auf einen bestehenden Optionsschein, bezeichnet als „Hyper-Optionsschein", emittiert worden sind.

Grundsätzlich muß man den Optionsschein, der ein Wertpapier darstellt, von der Option, die praktisch einen Rechtsanspruch verkörpert, unterscheiden.

Optionsscheine sind Zinsen- und dividendenlose Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht geben, innerhalb einer bestimmten Frist beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Hat er das Recht zu kaufen, handelt es sich um einen Call-Optionsschein. Besteht das Recht zu verkaufen, ist es ein Put-Optionsschein.

Das Recht auf Kauf und Verkauf kann ausgeübt werden; es besteht jedoch dazu keine Verpflichtung. Der Bezugspreis ist jener Preis für eine Aktie, zu dem der Inhaber des Optionsscheines während der Optionsfrist Aktien kaufen oder verkaufen kann.

„Amerikanischer" Stil

Bis zum Jahre 1989 wurden Optionsscheine auch häufig in Verbindung mit einer Anleihe begeben. Bei diesen Emissionen wird zum Zeitpunkt der Börseneinführung der Optionsschein in der Regel getrennt von der Anleihe gehandelt. Im üblichen Fall, so auch an der neuen Börse, berechtigen Optionsscheine zum Bezug von Aktien in einem bestimmten Bezugsverhältnis, so erhält man beispielsweise für einen Optionsschein eine Aktie.

Auf dem Optionsscheinmarkt unterscheidet man zwischen einem amerikanischen und einem österreichischen Stil. Nach der amerikanischen Methode kann das Recht während der gesamten Laufzeit, nach der „europäischen" meistens wenige Tage vordem Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Die meisten österreichischen Optionsscheine werden nach dem „amerikanischen Stil" gehandelt.

Der GZ-Optionsschein 89 auf Ra-dex hat zum Beispiel eine Frist bis zum 20. Dezember 1991. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Inhaber des Optionsscheines das Recht, eine Radex Aktie zu beziehen.

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