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Von der freien Reichsstadt zur Hauptstadt

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Im April 1237 erhielt Wien das Stadtrecht 750 Jahre danach soll die Stadt ein neues Gesicht erhalten. Wien will seinen Donauraum neu gestalten. Motto: Wien an die Donau. Eine „Stadt am Strom“? Nicht nur das geplante Kraftwerk sorgt für Aufregung unter den Bürgern.

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Im April 1237 erhielt Wien das Stadtrecht 750 Jahre danach soll die Stadt ein neues Gesicht erhalten. Wien will seinen Donauraum neu gestalten. Motto: Wien an die Donau. Eine „Stadt am Strom“? Nicht nur das geplante Kraftwerk sorgt für Aufregung unter den Bürgern.

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Das in den letzten Jahren erfreulich gestiegene Interesse an historischen Zusammenhängen und vor allem auch an der Geschichte der eigenen engeren Heimat hat zu zahlreichen Jubiläen von Städten und Märkten geführt. Nicht immer sind solche Festivitäten unproblematisch, denn die Daten einer ersten Erwähnung der Siedlung, des Markt- oder Stadtrechts sagen natürlich nichts über das tatsächliche Alter eines Ortes aus.

Diese Tatsache hat freilich sogar zu Jubiläumsfeiern geführt, die sich gar nicht erst auf ein Datum stützten, sondern davon aus-

gingen, daß gegen die Existenz der betreffenden Siedlung in frühester Zeit eigentlich nichts sprechen würde.

Die Freude an solchen Ereignissen ist selbstverständlich nicht auf Österreich beschränkt — das Jubiläum von Berlin (750 Jahre) hat auch bei uns Niederschlag in den Medien gefunden. Erscheint es da nicht merkwürdig, daß die Stadt Wien nicht die Gelegenheit wahrnimmt, gleichfalls die „750 Jahre" zu bemühen?

Kann man doch selbst neuerer imd neuester Wien-Literatur entnehmen, daß Kaiser Friedrich II., der große Staufer, im April des Jahres 1237 Wien, in den Status einer freien Reichsstadt erhoben hat. Zweifellos ein denkwürdiges Ereignis!

Die Stadt Wien wird nicht achtlos daran vorbeigehen; im Rahmen des „Tags der offenen Tür" wird darüber berichtet werden. Dieses vergleichsweise bescheidene und zurückhaltende Vorgehen findet seine Berechtigung darin, daß es erst die Geschichtsschreibung des 19. und 20. Jahrhunderts gewesen ist, die eine Episode in den Rang eines einschneidenden Ereignisses erhoben hat.

Das Jahr 1237 sah in Österreich - das damals im wesentlichen Nieder- und Oberösterreich umfaßte - und in der Steiermark eine prekäre politische Situation. Seit dem Jahr 1235 war das Verhältnis zwischen dem Kaiser und seinem Namensvetter, dem österreichischen Babenbergerherzog Friedrich II. (dem Streitbaren), zunehmend schlechter geworden; Wurzel der Mißstimmung war die ehrgeizige Ungarnpolitik des Herzogs, auch sein Verhalten im Konflikt zwischen dem Kaiser und seinem Sohn König Heinrich (VII.), der mit einer Schwester des Babenbergers - Margarete, in zweiter Ehe mit König Ottokar II. von Böhmen verbunden - verheiratet war.

Aus Österreich und den Nachbarländern wurden Klagen gegen Herzog Friedrich vorgebracht, weshalb er sich vor dem Kaiser verantworten sollte. Als er den Gerichtsladungen keine Folge leistete, verfiel er der Acht, deren Vollstreckung seinen Feinden überantwortet wurde.

Der Herzog vermochte sich aber im Raum von Wiener Neustadt zu behaupten, zumal er in der Stadt und in der Burg Starhemberg nahezu uneinnehmbare Stützpunkte hatte. Da griff der Kaiser selbst ein; von Oberitalien heranrük-kend, traf er im Jänner 1237 in Wien ein, wo er sich für mehr als ein Vierteljahr aufhalten sollte. Das herausragendste Ereignis seines Wien-Aufenthalts war die Erhebung seines jüngeren Sohnes Konrad (IV.) zum erwählten König.

Die lokalen Geschichtsquellen haben von den Ereignissen wenig Notiz genommen, und lediglich ein Heiligenkreuzer Annalist merkte an, der Kaiser und sein Gefolge hätten „getafelt und getrunken … und nichts Nützliches getan".

Kaiser Friedrich verfolgte jedoch einen ausgeklügelten politischen Plan. Dem geächteten Herzog waren natürlich seine Lehen Österreich und Steiermark aberkannt worden; während nun aber den Steirern in einec Urkunde ein neuer Herzog in Aussicht gestellt wurde, hatte Friedrich offensichtlich vor, Österreich - mit Wien — beim Reich, das heißt unter unmittelbarer königlicher beziehungsweise kaiserlicher Herrschaft, zu behalten.

Und so ist auch das Privilegium zu verstehen, das er im April, gegen Ende seines Aufenthalts, ohne Nennung des Tagesdatums, der Stadt und den Bürgern von Wien verlieh; es waren Bestimmungen vorwiegend rechtlicher Natur, die das große Stadtrechtsprivileg von 1221, das Herzog Leopold VI. ausgestellt hatte, ergänzten. In der ausführlichen Einleitung ist von den Verfehlungen Friedrichs des Streitbaren die Rede und davon, daß der Kaiser die Wiener ,4n seine und des Reiches Herrschaft" genommen hatte.

Davon hat man später in der Geschichtswissenschaft die Rolle der „freien Reichsstadt" abgeleitet; doch war es nichts anderes, als die Einverleibung Wiens in das königliche Gut. Es hätte dennoch für die Stadt auf längere Sicht Vorteile bringen können, denn der Herrscher hielt sich in der Regel weit entfernt auf.

Doch es sollte nicht dabei bleiben. Der Kaiser verließ Wien, seine Statthalter konnten sich - von Wien aus - gegen Herzog Friedrich nicht behaupten, und schon zwei Jahre später söhnten sich Kaiser und Herzog aus; der Herzog erhielt seine Lehen zurück, zog in Wien wieder ein und setzte das Privileg von 1237 außer Kraft. Im Jahr 1244 bestätigte er dafür den Wienern die Urkunde seines Vaters Leopold und erweiterte sie.

Neun Jahre später fand Herzog Friedrich den Tod in der Schlacht Der Kaiser versuchte nochmals, Österreich und Wien zu gewinnen, wieder zog er die babenbergischen Lehen ans Reich und erneuerte 1247 sein Privileg vom April 1237. Doch auch diesmal blieben die Auswirkungen gering.

1250 starb der Kaiser, vier Jahre danach sein Sohn Konrad. Das Interregnum, die „kaiserlose" Zeit, brachte die Länder der Babenberger nach manchen Wirren unter die Herrschaft des Böhmenkönigs Ottokar.

Das Jahr 1276 sah wieder einen deutschen König in Wien: Rudolf I. von Habsburg, der als Vollstrek-ker der Reichsacht gegen Ottokar nach Österreich kam. Wien hat sich ihm zunächst verweigert und konnte erst nach Verhandlungen und der Unterwerfung Ottokars gewonnen werden.

König Rudolf bestätigte den Wienern alle ihre Privilegien und wiederholte auch die Verfügungen seines großen kaiserlichen Vorgängers. Wieder wurde Wien in die Herrschaft von König und

Reich genommen; auch diesmal war es die Absichtdes Herrschers, das Land - und auch die Stadt Wien - der eigenen Familie zu gewinnen.

Die Herrschaft über Wien bedeutete daher keine Loslösung aus dem Verband des Landes, sondern besagte, wie es eine Urkunde von Rudolfs Sohn Albrecht (I.) ausdrückt, daß Wien die ,3auptstadt", das heißt der Verwaltungszentralort des Reichs, in Österreich war. Hier saß, wie schon 1237 und später 1247, der königliche Verweser - eben Graf Albrecht.

Und als 1278 König Ottokar sein Bestreben nach einer Revision der politischen Verhältnisse mit dem Tod in der Schlacht bei Dürnkrut bezahlt hatte, war es nur noch eine Frage des Verhandlungsgeschicks gegenüber den Reichsfürsten, bis König Rudolf 1282 seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den babenbergischen Ländern belehnen konnte.

In den späteren Stadtrechtsprivilegien für Wien war verständlicherweise von König und Reich nicht mehr die Rede. Als die Stadt Wien nach einem Aufstandsversuch 1288 ihre Privilegien ausliefern mußte, scheinen die Originale der Kaiserurkunden von 1237 und 1247 verlorengegangen zu sein.

Sehen wir das Jahr 1237 unter dem Blickwinkel der späteren Geschehnisse, so bleibt lediglich festzustellen, daß die Möglichkeit der Entwicklung zu einer freien Reichsstadt - die sich im späteren Mittelalter durch die Unabhängigkeit von einem Landesfürsten und die direkte Repräsentanz auf dessen Reichstagen manifestiert hätte — eröffnet wurde; da jedoch die Geschichte einen anderen Verlauf nahm, bleiben die Bemühungen Kaiser Friedrichs II. um Wien Episode; danach muß man ihren Rang in der Gesamtgeschichte der Stadt bewerten.

Der Autor ist Universitätsdozent und Oberarchivrat im Wiener Stadt- und Landes-archiv.

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