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Vorrang für die Familie
Als eine „Drohung, die keiner ernst nimmt“, bezeichnete, der SPÖ-Klub-obmann Heinz Fischer die Ankündigung von Familienministerin Marilies Flem-ming in der FURCHE (51/52/ 1987), die spürbare Anhe-bung des derzeitigen Kinder-absetzbetrages von
600 Schilling pro Jahr für Alleinverdiener und Alleinerhalter, verbunden mit einer
„Negativsteuer“ sei „sicher eine Koalitionsfrage“.
Dabei wurde im Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien die „verstärkte steuerliche Berücksichtigung der Familie“ und die „Staffelung der Familienbeihilfe nach sozialen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ festgeschrieben. Und im Zusammenhang mit dem belastenden Maßnahmenpaket wurde vereinbart, daß „im Zuge der Steuerreform eine Berücksichtigung der Kinder im Steuerrecht durch eine spürbare Erhöhung der derzeit geltenden Kinderabsetz-beträge erfolgen“ soll.
Warum sollen diese klaren Aussagen nun bei der Steuerreform nicht oder nur mit gänzlich unzureichenden Beträgen - etwa statt 600 Schilling 1.200 Schilling pro Kind, jährlich (!) — realisiert werden?
Grundsätzlich wird bei der Besteuerung des Einkommens keine Rücksicht darauf genommen, wie viele Personen davon leben müssen. Die
Steuerlast ändert sich in bestimmten Fällen durch Absetzbeträge oder Freibeträge unter Berücksichtigung der Kinderzahl. Das Geld, um diese Freibeträge ausnützen zu können, muß aber erst einmal verdient werden.
Der ÖVP-Nationalratsab-geordnete Hans Hafner hat vor kurzem im Nationalrat darauf aufmerksam gemacht, daß heute etwas über ein Drittel der Kinderkosten durch die Familienbeihilfe abgedeckt wird. Dies bedeutet: „Hat eine Familie drei Kinder, so hat sie für zwei Kinder selbst aufzukommen. Hat sie sechs Kinder, dann fallen vier Kinder auf die Brieftasche der Eltern.“
Grundforderung des Katholischen Famüienverban-des ist daher die Sicherung des Existenzminimums für die Familie. Dieses beträgt für den nichterwerbstätigen Ehegatten 4.408, für ein Kind unter zehn Jahren 2.204 Schilling, für ein Kind zwischen zehn und 14 Jahren 3.306 und für ein Kind über 14 Jahre 4.408 Schilling monatlich. Das heißt etwa, bei einem Kind unter zehn Jahren sind unter Berücksichtigung der Familienbeihilfe 1.004 Schilling monatlich offen, zwischen zehn und 14 Jahren 1.856 Schilling.
Wenn also bei der Steuerreform nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, müssen sie vorrangig für die Erleichterung der Situation der Familie eingesetzt werden.
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