7017540-1988_32_04.jpg
Digital In Arbeit

Waffe gegen Privilegierte

19451960198020002020

Keine Fürstenwillkür bedroht den freien Mandatar. Also weg mit der Immunität? Oder darf sie erst mit der Abschaffung von Bevorzugungen und Privilegien fallen?

19451960198020002020

Keine Fürstenwillkür bedroht den freien Mandatar. Also weg mit der Immunität? Oder darf sie erst mit der Abschaffung von Bevorzugungen und Privilegien fallen?

Werbung
Werbung
Werbung

„Weg mit der Immunität“, weg mit überholten Privilegien, die unter einem übermächtigen Monarchen ihre Berechtigung hatten, weg mit Parteienherrschaft und Politikerarroganz!

Wie gerne möchte ich aus ganzem Herzen beipflichten, wie schön wäre es, diese angebliche

Gleichheit mit einem Federstrich durch die Streichung des Immunitätsprivilegs in unserer Verfassung herzustellen. Doch die Voraussetzung dafür — das haben mich zwei Jahre Erfahrung im österreichischen Parlament gelehrt — ist keineswegs erfüllt: eine echte, funktionierende Demokratie, in welcher die Volksvertreter — und vor allem die ungeliebte Opposition - Kontrollorgane der

Regierung sind, anstatt Erfüllungsgehilfen von Regierungsbeschlüssen.

Hier müßten zu allererst parlamentarische Reformen ansetzen: Daß die Vertreter des Volkes, wie in der Verfassung vorgesehen, ihre Entscheidungen ihrem Gewissen unterwerfen, statt dem Stahlkorsett eines Koalitions- und Fraktionszwanges.

Mehr Eigenständigkeit, kontroverse Stellungnahmen auch innerhalb der Fraktionen und die notwendigen Kontrollinstrumen--te auch und gerade von der Opposition einzusetzen, das würde zur Lebendigkeit, zur Brauchbarkeit und zur Glaubwürdigkeit des Parlaments beitragen.

Weit sind wir davon entfernt. Noch ist die Gleichheit vor dem Gesetz in unserem Lande eine Fiktion. (Ich darf erinnern: ein Wienerwaldwirt, der unter dem Verdacht stand, Steuern hinterzogen zu haben, wurde morgens um fünf von den Steuerfahndern heimgesucht. In seiner Ausweglosigkeit beging er Selbstmord. Niemals wären Steuerfahnder morgens um fünf in die Villa des Dr.

Androsch in Neustift eingedrungen - und er war nicht immun!)

Täglich erleben wir in der Gesetzgebung im Parlament, daß die Mehrheitsparteien zum Teil Handlanger von Wirtschaftsmächten sind. (Siehe das kläglich beschnittene Luft„reinhalte“-gesetz.)

In solchen Fällen kann die Immunität zur Waffe gegen Privilegierte werden. Kein Skandal1 könnte mehr von der Opposition aufgedeckt werden, würden die Machtkartelle, die unser Land beherrschen, die Möglichkeit bekommen, die lästigen Aufdecker mit Hilfe teurer Anwälte durch alle gerichtlichen Instanzen zu zerren, bis zum finanziellen Ruin des Abgeordneten, auch wenn ein noch so begründeter Verdacht ausgesprochen wird.

Eine Gesetzesänderung, nach welcher die Gerichte und nicht die Konzerne die Gebühren unabhängig vom Streitwert und auch diesen festsetzen, könnte diese Gefahr zumindest mildern.

Kurzum: Ich wünsche mir so wenig Immunität wie nur möglich, jedoch so viel Immunität wie nötig, um auch nur eine annähernde Waffengleichheit zwischen den wirklich Privilegierten und jenen zu schaffen, die nicht der herrschenden Mehrheit angehören, sondern sich im Widerstand zu einer Oligarchie befinden, welche mit einem Industriesystem verflochten ist, das blindwütig durch eine fortschreitende Umweltzerstörung die Lebensgrundlagen unserer Bevölkerung und unseres Lahdes bedroht.

Wir erleben zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland, daß die Mehrheit grüne Abgeordnete ausliefert, die gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf — welche von der Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung abgelehnt wird — oder in Muthlangen gegen Atomraketen und in der Rheinpfalz gegen chemische Waffen demonstriert und protestiert haben.

Zwölf bundesdeutsche Abgeordnete sind zur Zeit angeklagt wegen „Delikten“, die sie für die Lebensinteressen des Landes begangen haben.

Was heißt „so wenig Immunität wie nur möglich“? Selbstverständlich die Auslieferung immuner Abgeordneter im Fall von falscher Zeugenaussage.

Eine Nichtauslieferung von Fred Sinowatz und Peter Pilz bedeutete darüber hinaus — wie seinerzeit im Falle Siegfried Ludwig — eine unerträgliche Abwertung des Politikers generell: seine Zeugenaussage ist unbrauchbar, denn er kann ungestraft die Unwahrheit sagen!

Noch schlimmer: Es wird dem Politiker sein Grundrecht auf einen ordentlichen Richter entzogen, sein Recht, vor dem Richter seine Unschuld zu beweisen! Wer auf dieses Recht verzichtet, bekennt sich in den Augen der Öffentlichkeit für schuldig.

Ich bin für die Aufhebung der Immunität im Falle von Ehrenbeleidigungen. Es ist eine Ehre, gewählter Volksvertreter zu sein, und die sollten wir uns nicht gegenseitig abschneiden!

Der politische Diskurs würde dadurch nur gewinnen. Müßte der Abgeordnete für Verleumdungen und Diffamierungen einstehen, könnte dies nur zu einer sachlicheren und würdigeren Auseinandersetzung und zur Hebung des Ansehens des Parlaments in der Öffentlichkeit beitragen.

In einer Idealdemokratie ist Immunität gewiß unnötig. In einer mit so vielen Schönheitsfehlern behafteten wie der unseren wird es aber ein Mindestmaß an Schutz auch für parlamentarische Minderheiten geben müssen.

Es bleibt zu hoffen, daß die längst fällige Diskussion um die Immunität — und ihre Auswüchse — zu einer Stärkung der Demokratie führt. Dann ist der Weg zur Abschaffung jeglicher Immunität und Bevorzugung frei.

Die Autorin ist Klubobfrau des Grünen Klubs im Parlament.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung