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Was bringt das neue Jahr Neues?

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Von der Steueramnestie bis zur Beschränkung der Waffenexporte reicht die Palette der neuen bzw. abgeänderten Gesetze, die mit 1. Jänner 1983 in Kraft getreten sind.

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Von der Steueramnestie bis zur Beschränkung der Waffenexporte reicht die Palette der neuen bzw. abgeänderten Gesetze, die mit 1. Jänner 1983 in Kraft getreten sind.

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Wahlen werfen ihre Schatten voraus: Daher wurde 1981 eine Steuersenkung in kleinen Schritten beschlossen.

Mit Jahresbeginn trat die zweite Etappe in Kraft: Der Arbeit- nehmerabsetzbetrag wird um 500 auf 4000 Schilling erhöht, der allgemeine Absetzbetrag von 4800 auf 5100 Schilling. Alleinverdie-

ner und Alleinerhalter dürfen sich nun 3900 Schilling, bisher 3200, und Pensionisten 2400 statt 2000 Schilling steuermindernd gutschreiben.

Der Einnahmenausfall für die öffentlichen Haushalte durch diese Neuregelungen wird im Finanzministerium auf rund drei Milliarden Schilling geschätzt, etwa die Hälfte davon trifft den Bund.

Der Bundeshaushalt darf andererseits auf Mehreinnahmen durch eine neue Bestimmung hoffen, die eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes notwendig gemacht hat: Ab 1. Jänner ist die Absetzfähigkeit der Alimentationszahlungen an geschiedene Ehegatten eingeschränkt. Unterhaltszahlungen gelten nur mehr dann als außergewöhnliche Belastung, die steuermindemd anerkannt wird, wenn der Zahlungspflichtige Ehegatte wieder heiratet und für den nunmehrigen Ehegatten sorgen muß. Verfügt dieser jedoch über eigene Einkünfte, so verringert sich die Höhe der steuerlichen Berücksichtigung.

Kurzum: Künftig wird eine außergewöhnliche Belastung nur insoweit anerkannt, als den Geschiedenen wirklich eine Doppelbelastung trifft. Bisher gab es diese Einschränkung nicht.

Mehreinnahmen erhofft sich Finanzminister Herbert Salcher auch durch die Steueramnestie, die ab 1. Jänner in Anspruch genommen werden kann, deren Erfolg allerdings umstritten ist: Dies alles ist im „Bundesgesetz über begünstigte Sondermaßnah-

men im Bereich des Abgaben- und Devisenrechtes“ sowie in einer Änderung des Finanzstrafgesetzes zur Steueramnestie festgelegt.

Salchers Grundgedanke der Amnestie besteht darin, daß die Jahre vor 1979 durch die Finanzbehörden nicht überprüft werden und etwaige hinterzogene Steuern nicht eingemahnt werden — wenn für die Jahre 1979 und 1980 entweder eine richtige Steuererklärung abgegeben wurde oder im ersten Halbjahr 1983 eine Selbstanzeige erfolgt.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige gab es schon bisher. Der Unterschied liegt nun darin, daß die Finanzbehörde nicht auch noch die Vorjahre penibel aufrollt; dadurch könnten Nachzahlungen für etwa fünf bis zehn Jahre unterbleiben.

Das Finanzministerium sieht in der Amnestie auch eine wirtschaftliche Bedeutung, weil sie die Möglichkeit bieten sollte, Schwarzgelder nunmehr zu deklarieren und für die Wirtschaft nutzbar zu machen. Ob diese Rechnung aufgeht?

Die Steueramnestie soll übrigens auch Sportvereinen zugute kommen, um deren Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Die meisten Vereine wähnten sich bisher in einem abgabenpolitischen Niemandsland: Vielen war bisher nicht einmal ihre Steuerpflicht bekannt.

Die neue Regelung sieht einen Steuerfreibetrag von 100.000 Schilling vor, die absolute Steuerfreiheit von Einnahmen aus nicht auf Gewinn ausgerichteten Sportveranstaltungen der Fit- Vereine sowie die Steuerfreiheit von Sponsorgeldern.

Zur Wirtschaftsförderung werden bis zum 31. März—am 24. April sind Wahlen, wohlgemerkt - die Zinssätze aus der Aktion des Handelsministeriums um drei Viertel

Prozentpunkte gesenkt: Existenzgründungsdarlehen gibt es etwa um 9,5 Prozent.

Zusätzlich wird die sogenannte Top-Unternehmensgründungsaktion wirksam: Sie sieht einen dreiprozentigen Zinsenzuschuß auf zehn Jahre und eine Haftungsübernahme von 80 Prozent bei einem Projekt von zehn Millionen Schilling vor. Bei einem Unternehmensprojekt bis zu fünf Millionen Schilling wird eine 15prozentige Prämie gewährt.

Mit dieser Aktion soll die Gründung von Unternehmen gefördert werden, die strukturpolitisch bedeutsam sind: zum Beispiel für den Export oder für Importsüb- stitution, zur Energieeinsparung oder für den Umweltschutz. Au

ßerdem sollen Betriebe berücksichtigt werden, die Planungsaufgaben oder die Entwicklung und den Verkauf von Know-how durchführen.

Sicherlich ist das nur der erste Teil der steuerlichen und wirtschaftspolitischen Neuerungen des heurigen Jahres: Die Pläne für drastische Maßnahmen nach den Wahlen liegen noch nicht auf dem Tisch.

Vorhersehbar dagegen sind die Änderungen in der Bildungspolitik: Mit dem neuen Schuljahr tritt die zweite Etappe der Schulgesetznovelle 1982 (FURCHE 29/ 1982) in Kraft.

Damit wird ab September unter anderem die fremdsprachliche

Vorschulung in der Volksschule verpflichtend. Der Sonderschulbereich für Schwerhörige, Seh- und Körperbehinderte wird durch das Angebot einer Vorschule und eines Polytechnischen Lehrgangs erweitert.

Die Studenten müssen sich noch gedulden: Neue, um zehn Prozent höhere Stipendien sollen erst im Jänner beschlossen werden. Und das langersehnte Studentenheimgesetz wird überhaupt erst den Ministerrat passieren.

Rechtsreform hin, leichterer Zugang zum Recht her: die Gerichtskosten steigen. Vor allem Exekutionen werden teurer.

Im Justizbereich wird die Konkursordnung — wichtig in Zeiten wie diesen — durch das Insolvenzänderungsgesetz geändert:

Künftig soll die Arbeitsmarktverwaltung bei Ausgleichsbetrieben eingeschaltet werden, um rechtzeitig neue Arbeitsplätze vermitteln zu können, wenn zusätzliche Verfahren „zur Sanierung des Unternehmens“ fehlschlagen.

Die entscheidende Neuerung kommt allerdings erst 1984: dann fallen die Sonderrechte von Finanzamt und Sozialversicherung bei Pleitebetrieben. Kassierten sie bisher das, was von einem bankrotten Betrieb noch zu holen war, während Kleingläubiger leer ausgingen, werden dann die Rechte der Kleingläubiger gestärkt. Damit hofft man, die Zahl der Folgekonkurse kleiner Unternehmen zu reduzieren.

Im Heeresbereich wird zwar mit Jahresbeginn nur die Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche der Stellungskommissionen anders geregelt, der große Brocken aber kommt erst: es müssen Voraussetzungen für den „Soldaten auf Zeit“ aus „arbeitsmarktpolitischen Überlegungen“ geschaffen werden, das sogenannte „Arbeitslosenheer“, wie spitze Zungen bereits meinen.

Und nicht zu vergessen: „Die Ein-,’ Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial“ — die FURCHE berichtete darüber — wird neu geregelt. Ab 1. Jänner gelten strengere Bestimmungen für den Waffenexport.

Und vieles’ andere passiert (fast) automatisch: zum Beispiel wurden durch die 38. ASVG-No- velle ab 1. Jänner die Pensionen, Renten, Ausgleichszulagen und das Versehrtengeld um 5,5 Prozent an die Geldentwertung angepaßt.

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