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Was das Land für die Wirtschaft tut

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Das Gesamtziel der Wirtschaftsförderung des Landes Oberösterreich liegt in der Erreichung einer „optimalen, regionalen Wirtschaftsstruktur". Hinter diesem Leitbild stehen Wachstums-, be-schäftigungs-, stabilitäts-, konjunktur-und versorgungspolitische Aspekte und Subziele, deren Gewicht sich aus der jeweiligen Gesamtsituation des Landes oder eines Teilraumes bestimmt. Dazu kommen sozialpolitische Erwägungen.

Die Palette der Maßnahmen reicht von der Investitionsförderung über die Ansatzpunkte der Infrastrukturpolitik bis zur Wettbewerbsregulierung aufgrund von versorgungs- und stabilitätspolitischen Zielen.

Erst seit die Versorgung mancher Regionen durch den Rückgang der Zahl mittelständischer Betriebe gefährdet ist, erkennt man auch allgemein, daß wachstumsorientierte Strategien allein nicht wirksam werden können, sondern das Bestehen mittelständischer, nahversorgender Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe Voraussetzung ist. Daher wurde seit jeher der Mittelstandspolitik, als wichtigem Element zur Steigerung des Wirtschaftswachstums und zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität, große Bedeutung beigemessen.

Nach der Eingriffsintensität als das stärkste Instrument erweist sich das standortlenkende Raumordnungsgesetz. Zur „Sicherung der Nahversorgung" bindet es die Errichtung von Einkaufszentren an den Nachweis des überörtlichen Bedarfs. Investitionen in die materielle und personelle Infrastruktur erfolgen vorwiegend unter wachstumspolitischen Aspekten und dienen der Senkung der privatwirtschaftlichen Kosten. Als Beispiel sei der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, aber auch die Förderung von berufsbildenden Schulen und Institutionen erwähnt.

Ein weiteres Instrument bildet die Auftragsvergabe des Landes unter dem Aspekt der Lokalpräferenz, eine Möglichkeit, von der Oberösterreich im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher fast keinen Gebrauch machte.

Zum engeren Bereich des Instrumentariums zählen naturgemäß alle Formen der indirekten und direkten Kapitalhilfe, indirekte Hilfestellungen bei der Aufschließung von Industriegrundstücken und die Standortberatung von Investoren. Von den Kapitalhilfen kommen die Instrumente der Landeshaftung und der Landesdarlehen nur in äußerst seltenen, vorwiegend arbeitsmarktpolitisch motivierten Fällen zum Tragen.

Von den direkten Transferzahlungen des Landes zugunsten von Handel, Gewerbe und Industrie wurden 1979 rund ein Drittel im Rahmen der Aktion zur Förderung der Errichtung und Erweiterung gewerblicher und industrieller Betriebe vergeben. Ziel dieser seit 1971 bestehenden Aktion ist die Strukturverbesserung in wirtschaftlichen Entwicklungsgebieten - insbesondere im Bereich der „Toten Grenze" im Norden unseres Landes - sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Förderung erfolgt unter dem Titel „Zinsbeihilfe zu normal verzinslichen Bankkrediten" oder als „einmalige Investitionsbeihilfe", deren Höhe ebenso wie die Zinsbeihilfe bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestition erreichen kann. Unbedingte Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer Investi-tionsförderungseinrichtung des Bundes.nbsp;v

Seit 1972 besteht eine Beihilfenaktion zur Verbesserung der Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben. Sie dient der Erleichterung von Investitionen auf dem sozialen Sektor.

Ebenso wie diese Aktion erfolgt auch die Förderung der gewerbebehördlich vorgeschriebenen Umweltschutzmaßnahmen für Emissionsbetriebe, das Ziel einer Senkung der Produktionsnebenkosten und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Insbesondere bei kleineren Betrieben zeigt sich, daß bereits mit verhältnismäßiggeringem Einsatz deren Existenz gesichert werden kann.

1977 wurde als weitere Sonderaktion die Förderung von gewerblichen Lehrbetrieben ins Leben gerufen. Förderungsfähig sind Investitionen, die ausschließlich im Zusammenhang mit der innerbetrieblichen Lehrlingsausbildung vorgenommen werden und deren volle Finanzierung die Leistungskraft des Lehrbetriebes beeinträchtigen würde. Dazu zählen vor allem die Anschaffung der ausschließlich für die Lehrlingsausbildung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und sonstigen Lehrbehelfe, Errichtung oder Ausbau von Lehrwerkstätten, Lehrecken oder Schulungsräumen und von Betriebsunterkünften für nicht am Lehrplatz wohnhafte Lehrlinge.

Der Sicherung der Versorgung mit Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs dient seit 1978 die Förderung von gewerblichen Nahversorgungsbe-trieben. Förderungsgegenstand sind Investitionen zur Verbesserung und Modernisierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch Aufwendungen für ein entsprechendes Warenangebot.

Nicht unmittelbar in das System der direkten Wirtschaftsförderung passend, aber dennoch zu erwähnen sind die gewerblichen Treueprämien und Notstandsbeihilfen, die das Land ehemaligen, meist bedürftigen Gewerbetreibenden gewährt. Die Gesamtsumme der direkten Transferzahlungen für Handel, Gewerbe und Industrie betrug 1979 rund 124 Millionen.

Das Förderungsinstrumentarium für Handel, Gewerbe und Industrie wird noch in diesem Jahr um zwei Aktionen erweitert. Zeitlich begrenzt gewährt das Land im Rahmen einer Sonderkreditaktion der Wirtschaft in oberösterreichischen Entwicklungsgebieten Beihilfen zur Senkung des Zinsendienstes. Diese Aktion erforderte 1977 37 Millionen Schilling, womit ein Investitionsvolumen von 266 Millionen mobilisiert werden konnte. Durch die Fortsetzung kann ein ähnlich hoher Investitionsschub in den Entwicklungsgebieten erwartet werden.

Zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte hat das Land bereits in den vergangenen Jahren beachtliche Zuschüsse zum Ankauf von modernen Reisezugwagen an die österreichischen Bundesbahnen geleistet. Ende dieses Jahres wird eine Pendlerbus-Förderungsaktion gestartet.

In naher Zukunft werden im Sinne einer vorausschauenden Gestaltung unserer Wirtschaft, neue Akzente gesetzt werden müssen. Geht man davon aus, daß nach neueren Untersuchungen Anstöße für etwa 40 Prozent der Innovationen eines Betriebes von der For-schungs- und Entwicklungsabteilung kommen, liegt die Bedeutung der For-schungs- und Entwicklungsförderung zutage. Das bedeutet, daß Investitionen in Forschung und Entwicklung stärker gefördert werden müssen. Für das Land wird die Weiterentwicklung und Spezialanwendung neuer Technologien der adäquate Ansatzpunkt werden.

(Der Autor ist Wirtschafts- und (jewerbereferent der Oö Landesregierung und Präsident der üö Handelskammer)

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